was recht ist, erkennen möge, oder aber einige redlich gesinnte und verständige Bediente ha- be, auff deren Dexterität er sich verlassen, da- bey doch so viel Begriff haben müsse, daß er gu- ten Rath folgen könne. Es ist aber dieses nicht gnug, sondern er muß (2.) die Zeit und Mühe daran wenden, die Sache mit solchen rechtschaffenen Bedienten zu überlegen und auf die Execution zu dringen. Denn wer seinen Plaisir nicht so viel abbrechen will, ein solches zu thun, so werden boßhaffte Bediente (deren ge- meiniglich viel sind) denen rechtschaffenen so viel Hinderniße machen, daß sie nicht zu Stan- de damit kommen können. (3.) Muß er kei- nen Ungehorsam gegen seine Befehle, sie seyn von ihm selbst oder in seinem Nahmen gegeben, (wenn sonst der Befehl recht und wohl überle- get ist,) ungeahndet, noch durch vermeinte Gü- tigkeit sich davon abwendig machen lassen. Es ist besser eine heilsame Strenge, als eine einge- bildete Clemenz und Gütigkeit. (4.) Ge- höret auch hieher, daß er beständig sey in dem, was einmahl mit guten Bedacht und GOttes Wort gemäß verordnet oder befohlen ist, und dasselbige nicht leichtlich wieder auffhebe, noch dargegen ohne hohe Noth und dringende Ursa- chen dispensire. Denn wenn er bald verbie- thet, was er befohlen, bald befiehlet, was er
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was recht iſt, erkennen moͤge, oder aber einige redlich geſinnte und verſtaͤndige Bediente ha- be, auff deren Dexteritaͤt er ſich verlaſſen, da- bey doch ſo viel Begriff haben muͤſſe, daß er gu- ten Rath folgen koͤnne. Es iſt aber dieſes nicht gnug, ſondern er muß (2.) die Zeit und Muͤhe daran wenden, die Sache mit ſolchen rechtſchaffenen Bedienten zu uͤberlegen und auf die Execution zu dringen. Denn wer ſeinen Plaiſir nicht ſo viel abbrechen will, ein ſolches zu thun, ſo werden boßhaffte Bediente (deren ge- meiniglich viel ſind) denen rechtſchaffenen ſo viel Hinderniße machen, daß ſie nicht zu Stan- de damit kommen koͤnnen. (3.) Muß er kei- nen Ungehorſam gegen ſeine Befehle, ſie ſeyn von ihm ſelbſt oder in ſeinem Nahmen gegeben, (wenn ſonſt der Befehl recht und wohl uͤberle- get iſt,) ungeahndet, noch durch vermeinte Guͤ- tigkeit ſich davon abwendig machen laſſen. Es iſt beſſer eine heilſame Strenge, als eine einge- bildete Clemenz und Guͤtigkeit. (4.) Ge- hoͤret auch hieher, daß er beſtaͤndig ſey in dem, was einmahl mit guten Bedacht und GOttes Wort gemaͤß verordnet oder befohlen iſt, und daſſelbige nicht leichtlich wieder auffhebe, noch dargegen ohne hohe Noth und dringende Urſa- chen diſpenſire. Denn wenn er bald verbie- thet, was er befohlen, bald befiehlet, was er
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was recht iſt, erkennen moͤge, oder aber einige
redlich geſinnte und verſtaͤndige Bediente ha-
be, auff deren Dexteritaͤt er ſich verlaſſen, da-
bey doch ſo viel Begriff haben muͤſſe, daß er gu-
ten Rath folgen koͤnne. Es iſt aber dieſes
nicht gnug, ſondern er muß (2.) die Zeit und
Muͤhe daran wenden, die Sache mit ſolchen
rechtſchaffenen Bedienten zu uͤberlegen und
auf die Execution zu dringen. Denn wer ſeinen
Plaiſir nicht ſo viel abbrechen will, ein ſolches zu
thun, ſo werden boßhaffte Bediente (deren ge-
meiniglich viel ſind) denen rechtſchaffenen ſo
viel Hinderniße machen, daß ſie nicht zu Stan-
de damit kommen koͤnnen. (3.) Muß er kei-
nen Ungehorſam gegen ſeine Befehle, ſie ſeyn
von ihm ſelbſt oder in ſeinem Nahmen gegeben,
(wenn ſonſt der Befehl recht und wohl uͤberle-
get iſt,) ungeahndet, noch durch vermeinte Guͤ-
tigkeit ſich davon abwendig machen laſſen. Es
iſt beſſer eine heilſame Strenge, als eine einge-
bildete Clemenz und Guͤtigkeit. (4.) Ge-
hoͤret auch hieher, daß er beſtaͤndig ſey in dem,
was einmahl mit guten Bedacht und GOttes
Wort gemaͤß verordnet oder befohlen iſt, und
daſſelbige nicht leichtlich wieder auffhebe, noch
dargegen ohne hohe Noth und dringende Urſa-
chen diſpenſire. Denn wenn er bald verbie-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/65>, abgerufen am 21.11.2024.
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