in Kleidung, Essen, Trincken, Meublen, u. s. w. damit die Magnificenze der übrigen Auffüh- rung mit der Parade der Titul correspondire, und ruinirt mancher hochmüthiger Narr über solchem Staat sich und die Seinigen. Will dasjenige, was sie sonst besitzen, nicht zureichen, und sie stehen in öffentlichen Bedienungen, und haben etwan Gelder unter sich, so pflegt es auch wohl zu geschehen, daß sie dieselben Gelder an- greiffen, um den Staat desto besser zu unter- halten. Ferner erwachsen allerhand Dispu- ten, Neid, Jalousie, Haß und Feindschafft, wenn sich einige Leute gewisser Titul anmassen, und von ihren Clienten oder denjenigen, die von ihnen dependiren, beylegen lassen, und andere in der Meynung stehen, daß ihnen diese Titula- turen nicht zukämen. Manchen Hochmüthi- gen kan man nicht grosse Titul gnug geben, und stehet man stets in Gefahr, daß man sich entwe- der bey verständigen Leuten, die da wissen, was einem iedweden zukommt, ridicule, oder aber bey solchen Ehrgeitzigen, wenn man sich nicht andern Schmeichlern conformiret, verhast macht. Allen diesen würde nun abgeholffen, wenn die Landes-Fürsten publica lege dißfalls Ziel und Maasse setzten.
§. 16. Zu den Rang- und Ceremonien-We- sen, gehöret auch mit, wie viel Pferde einer zum
Staat
in Kleidung, Eſſen, Trincken, Meublen, u. ſ. w. damit die Magnificenze der uͤbrigen Auffuͤh- rung mit der Parade der Titul correſpondire, und ruinirt mancher hochmuͤthiger Narr uͤber ſolchem Staat ſich und die Seinigen. Will dasjenige, was ſie ſonſt beſitzen, nicht zureichen, und ſie ſtehen in oͤffentlichen Bedienungen, und haben etwan Gelder unter ſich, ſo pflegt es auch wohl zu geſchehen, daß ſie dieſelben Gelder an- greiffen, um den Staat deſto beſſer zu unter- halten. Ferner erwachſen allerhand Diſpu- ten, Neid, Jalouſie, Haß und Feindſchafft, wenn ſich einige Leute gewiſſer Titul anmaſſen, und von ihren Clienten oder denjenigen, die von ihnen dependiren, beylegen laſſen, und andere in der Meynung ſtehen, daß ihnen dieſe Titula- turen nicht zukaͤmen. Manchen Hochmuͤthi- gen kan man nicht groſſe Titul gnug geben, und ſtehet man ſtets in Gefahr, daß man ſich entwe- der bey verſtaͤndigen Leuten, die da wiſſen, was einem iedweden zukommt, ridicule, oder aber bey ſolchen Ehrgeitzigen, wenn man ſich nicht andern Schmeichlern conformiret, verhaſt macht. Allen dieſen wuͤrde nun abgeholffen, wenn die Landes-Fuͤrſten publica lege dißfalls Ziel und Maaſſe ſetzten.
§. 16. Zu den Rang- und Ceremonien-We- ſen, gehoͤret auch mit, wie viel Pferde einer zum
Staat
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in Kleidung, Eſſen, Trincken, Meublen, u. ſ. w.
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und ruinirt mancher hochmuͤthiger Narr uͤber
ſolchem Staat ſich und die Seinigen. Will
dasjenige, was ſie ſonſt beſitzen, nicht zureichen,
und ſie ſtehen in oͤffentlichen Bedienungen, und
haben etwan Gelder unter ſich, ſo pflegt es auch
wohl zu geſchehen, daß ſie dieſelben Gelder an-
greiffen, um den Staat deſto beſſer zu unter-
halten. Ferner erwachſen allerhand Diſpu-
ten, Neid, Jalouſie, Haß und Feindſchafft,
wenn ſich einige Leute gewiſſer Titul anmaſſen,
und von ihren Clienten oder denjenigen, die von
ihnen dependiren, beylegen laſſen, und andere
in der Meynung ſtehen, daß ihnen dieſe Titula-
turen nicht zukaͤmen. Manchen Hochmuͤthi-
gen kan man nicht groſſe Titul gnug geben, und
ſtehet man ſtets in Gefahr, daß man ſich entwe-
der bey verſtaͤndigen Leuten, die da wiſſen, was
einem iedweden zukommt, ridicule, oder aber
bey ſolchen Ehrgeitzigen, wenn man ſich nicht
andern Schmeichlern conformiret, verhaſt
macht. Allen dieſen wuͤrde nun abgeholffen,
wenn die Landes-Fuͤrſten publica lege dißfalls
Ziel und Maaſſe ſetzten.
§. 16. Zu den Rang- und Ceremonien-We-
ſen, gehoͤret auch mit, wie viel Pferde einer zum
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 790. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/810>, abgerufen am 22.11.2024.
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