chen manuduction einigen Vorschmack erlan- gen, der ihnen hernach gar wohl zu Statten käme, und die übrigen, die sich nicht auf das Commercien-Wesen legen wolten, lernten vor- sichtiger zu seyn, daß sie bey dem Einkauff der Waaren, in Ansehung des Preisses, hernach nicht so sehr übersetzet würden, u. s. w.
§. 26. Es ist zwar am besten, wenn die Einwohner der Dörffer bey ihrem Feld-Bau und Land-Haußhaltung, und die Bürger in den Städten bey den Handwercken Handel und Wandel und andere bürgerlichen Gewerbe blei- ben, und keines dem andern in seiner Profession Eingriff und Abbruch thut; Jedoch halte da- vor, daß nicht unrecht wäre, wenn die Landes- Obrigkeit darauf dächte, wie auf den Dörffern und sonderlich auf denjenigen, die von den Städ- ten ziemlich weit entlegen, gewisse Leute, die auch von denen Cramern der Städte, die am nächsten lägen, dahin gesetzt würden, angetrof- fen würden, die dasjenige, was ein Bauers- man etwan am nöthigsten zu brauchen pfle- get, führten, damit das Bauer-Volck das be- nöthigte nicht allezeit auf etliche Meilweges hohlen, oder, wenn es aus der Stadt solches mit zu nehmen, oder sich von andern bringen zu lassen vergessen, es hernach mit Verdruß entbehren müste.
§. 27.
chen manuduction einigen Vorſchmack erlan- gen, der ihnen hernach gar wohl zu Statten kaͤme, und die uͤbrigen, die ſich nicht auf das Commercien-Weſen legen wolten, lernten vor- ſichtiger zu ſeyn, daß ſie bey dem Einkauff der Waaren, in Anſehung des Preiſſes, hernach nicht ſo ſehr uͤberſetzet wuͤrden, u. ſ. w.
§. 26. Es iſt zwar am beſten, wenn die Einwohner der Doͤrffer bey ihrem Feld-Bau und Land-Haußhaltung, und die Buͤrger in den Staͤdten bey den Handwercken Handel und Wandel und andere buͤrgerlichen Gewerbe blei- ben, und keines dem andern in ſeiner Profeſſion Eingriff und Abbruch thut; Jedoch halte da- vor, daß nicht unrecht waͤre, wenn die Landes- Obrigkeit darauf daͤchte, wie auf den Doͤrffern und ſonderlich auf denjenigen, die von den Staͤd- ten ziemlich weit entlegen, gewiſſe Leute, die auch von denen Cramern der Staͤdte, die am naͤchſten laͤgen, dahin geſetzt wuͤrden, angetrof- fen wuͤrden, die dasjenige, was ein Bauers- man etwan am noͤthigſten zu brauchen pfle- get, fuͤhrten, damit das Bauer-Volck das be- noͤthigte nicht allezeit auf etliche Meilweges hohlen, oder, wenn es aus der Stadt ſolches mit zu nehmen, oder ſich von andern bringen zu laſſen vergeſſen, es hernach mit Verdruß entbehren muͤſte.
§. 27.
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chen manuduction einigen Vorſchmack erlan-
gen, der ihnen hernach gar wohl zu Statten
kaͤme, und die uͤbrigen, die ſich nicht auf das
Commercien-Weſen legen wolten, lernten vor-
ſichtiger zu ſeyn, daß ſie bey dem Einkauff der
Waaren, in Anſehung des Preiſſes, hernach
nicht ſo ſehr uͤberſetzet wuͤrden, u. ſ. w.
§. 26. Es iſt zwar am beſten, wenn die
Einwohner der Doͤrffer bey ihrem Feld-Bau
und Land-Haußhaltung, und die Buͤrger in den
Staͤdten bey den Handwercken Handel und
Wandel und andere buͤrgerlichen Gewerbe blei-
ben, und keines dem andern in ſeiner Profeſſion
Eingriff und Abbruch thut; Jedoch halte da-
vor, daß nicht unrecht waͤre, wenn die Landes-
Obrigkeit darauf daͤchte, wie auf den Doͤrffern
und ſonderlich auf denjenigen, die von den Staͤd-
ten ziemlich weit entlegen, gewiſſe Leute, die
auch von denen Cramern der Staͤdte, die am
naͤchſten laͤgen, dahin geſetzt wuͤrden, angetrof-
fen wuͤrden, die dasjenige, was ein Bauers-
man etwan am noͤthigſten zu brauchen pfle-
get, fuͤhrten, damit das Bauer-Volck das be-
noͤthigte nicht allezeit auf etliche Meilweges
hohlen, oder, wenn es aus der Stadt ſolches
mit zu nehmen, oder ſich von andern bringen
zu laſſen vergeſſen, es hernach mit Verdruß
entbehren muͤſte.
§. 27.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 943. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/963>, abgerufen am 22.11.2024.
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