N001 aber auf den Seitenflächen der Augitkrystalle sehr N002 gedrängt neben einander noch eine Menge anderer N003 Hornblendekrystalle, die länger und schmäler und von N004 lichte grünlichgrauer, zuweilen auch etwas bräunlicher N005 Farbe sind; diese lassen sich, ohne zu zerbrechen, N006 nicht absprengen, sondern ziehen sich ganz unbe- N007 stimmt ins Innere der Augitkrystalle hinein. Beim N008 Zerschlagen eines Sahlitkrystalles sieht man diess ganz N009 deutlich, die Hornblendemasse schneidet ganz scharf N010 an der Augitmasse ab, Farbe und Lage der Spal- N011 tungsflächen, die bei beiden sehr deutlich sind, lassen N012 die Substanzen beider auf das Bestimmteste unter- N013 scheiden.
N001 Dasselbe findet auch bei dem grünen Augite vom N002 Baikal-See, dem sogenannten Baikalite, statt. Die N003 Krystalle sind mit vielen schmalen, in diesem Falle N004 weissen Hornblendeprismen in derselben Lage wie bei N005 dem Sahlite von Arendal bedeckt, deren Masse sich N006 auch mehr oder weniger tief ins Innere des Baikalits N007 hineinzieht. Die Hornblendeprismen liegen sehr ge- N008 drängt neben einander, so dass dadurch die Oberflä- N009 che der Baikalitkrystalle wie angefressen erscheint. N010 Nur wenige von Hornblende freie Stellen haben Glanz, N011 die anderen mit Hornblendeprismen bedeckten Stellen N012 erscheinen in allen Richtungen matt, die ausgenom- N013 men, in welchen ihre Seitenflächen liegen.
N001 Am interessantesten in dieser Rücksicht sind aber N002 die grünlichschwarzen Krystalle von Arendal. Diese N003 Krystalle haben in den verschiedenen Drusen, wie N004 man sie in den Sammlungen sieht, gewöhnlich ein N005 sehr verschiedenes Ansehen; die Flächen der einen N006 sind glänzend und glatt, die Flächen von anderen N007 stellenweise matt, und die von noch anderen vollkom- N008 men drüsig. Das matte und drüsige Ansehen rührt N009 auch hier von kleinen Hornblendeprismen her, die auf N010 der Oberfläche sitzen, und die im ersteren Falle wie N011 bei dem Baikalite nur sehr klein und zart, im letzte-
N001 aber auf den Seitenflächen der Augitkrystalle sehr N002 gedrängt neben einander noch eine Menge anderer N003 Hornblendekrystalle, die länger und schmäler und von N004 lichte grünlichgrauer, zuweilen auch etwas bräunlicher N005 Farbe sind; diese lassen sich, ohne zu zerbrechen, N006 nicht absprengen, sondern ziehen sich ganz unbe- N007 stimmt ins Innere der Augitkrystalle hinein. Beim N008 Zerschlagen eines Sahlitkrystalles sieht man diess ganz N009 deutlich, die Hornblendemasse schneidet ganz scharf N010 an der Augitmasse ab, Farbe und Lage der Spal- N011 tungsflächen, die bei beiden sehr deutlich sind, lassen N012 die Substanzen beider auf das Bestimmteste unter- N013 scheiden.
N001 Dasselbe findet auch bei dem grünen Augite vom N002 Baikal-See, dem sogenannten Baikalite, statt. Die N003 Krystalle sind mit vielen schmalen, in diesem Falle N004 weissen Hornblendeprismen in derselben Lage wie bei N005 dem Sahlite von Arendal bedeckt, deren Masse sich N006 auch mehr oder weniger tief ins Innere des Baikalits N007 hineinzieht. Die Hornblendeprismen liegen sehr ge- N008 drängt neben einander, so dass dadurch die Oberflä- N009 che der Baikalitkrystalle wie angefressen erscheint. N010 Nur wenige von Hornblende freie Stellen haben Glanz, N011 die anderen mit Hornblendeprismen bedeckten Stellen N012 erscheinen in allen Richtungen matt, die ausgenom- N013 men, in welchen ihre Seitenflächen liegen.
N001 Am interessantesten in dieser Rücksicht sind aber N002 die grünlichschwarzen Krystalle von Arendal. Diese N003 Krystalle haben in den verschiedenen Drusen, wie N004 man sie in den Sammlungen sieht, gewöhnlich ein N005 sehr verschiedenes Ansehen; die Flächen der einen N006 sind glänzend und glatt, die Flächen von anderen N007 stellenweise matt, und die von noch anderen vollkom- N008 men drüsig. Das matte und drüsige Ansehen rührt N009 auch hier von kleinen Hornblendeprismen her, die auf N010 der Oberfläche sitzen, und die im ersteren Falle wie N011 bei dem Baikalite nur sehr klein und zart, im letzte-
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aber auf den Seitenflächen der Augitkrystalle sehr N002
gedrängt neben einander noch eine Menge anderer N003
Hornblendekrystalle, die länger und schmäler und von N004
lichte grünlichgrauer, zuweilen auch etwas bräunlicher N005
Farbe sind; diese lassen sich, ohne zu zerbrechen, N006
nicht absprengen, sondern ziehen sich ganz unbe- N007
stimmt ins Innere der Augitkrystalle hinein. Beim N008
Zerschlagen eines Sahlitkrystalles sieht man diess ganz N009
deutlich, die Hornblendemasse schneidet ganz scharf N010
an der Augitmasse ab, Farbe und Lage der Spal- N011
tungsflächen, die bei beiden sehr deutlich sind, lassen N012
die Substanzen beider auf das Bestimmteste unter- N013
scheiden.
N001
Dasselbe findet auch bei dem grünen Augite vom N002
Baikal-See, dem sogenannten Baikalite, statt. Die N003
Krystalle sind mit vielen schmalen, in diesem Falle N004
weissen Hornblendeprismen in derselben Lage wie bei N005
dem Sahlite von Arendal bedeckt, deren Masse sich N006
auch mehr oder weniger tief ins Innere des Baikalits N007
hineinzieht. Die Hornblendeprismen liegen sehr ge- N008
drängt neben einander, so dass dadurch die Oberflä- N009
che der Baikalitkrystalle wie angefressen erscheint. N010
Nur wenige von Hornblende freie Stellen haben Glanz, N011
die anderen mit Hornblendeprismen bedeckten Stellen N012
erscheinen in allen Richtungen matt, die ausgenom- N013
men, in welchen ihre Seitenflächen liegen.
N001
Am interessantesten in dieser Rücksicht sind aber N002
die grünlichschwarzen Krystalle von Arendal. Diese N003
Krystalle haben in den verschiedenen Drusen, wie N004
man sie in den Sammlungen sieht, gewöhnlich ein N005
sehr verschiedenes Ansehen; die Flächen der einen N006
sind glänzend und glatt, die Flächen von anderen N007
stellenweise matt, und die von noch anderen vollkom- N008
men drüsig. Das matte und drüsige Ansehen rührt N009
auch hier von kleinen Hornblendeprismen her, die auf N010
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Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 2. Berlin, 1842, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rose_ural02_1842/386>, abgerufen am 27.11.2024.
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