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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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sorgen die Handarbeiten, welche mit der Bewirthschaftung eines Revieres
verbunden sind: Bodenbearbeitung, Saat, Pflanzung, Fällung, Aufbe-
reitung, Stockroden, Wegebau, Entwässerung etc. In diese Klasse ge-
hören auch die Köhler, Holzflößer, Theerschweler, Pechsieder. Wenn auch
alle diese Waldarbeiter, namentlich die ersteren, welche die allgemein er-
forderlichen Arbeiten verrichten, freie Arbeiter sind, so liegt es doch im
Interesse der Verwaltung, dieselben an ihren Erwerb zu fesseln, wie denn
der Natur der Sache nach die letzteren, z. B. die Köhler, so ziemlich feste
Gewerbtreibende sind. Ueber den Waldarbeitern stehen Arbeitsaufseher,
welche in Sachsen Zeichenschläger heißen und eine feste Dienststelle
bekleiden.

Wenn alle diese Leute in ihrer Arbeit es nur mit dem Walde, nicht
mit dem Forste in der uns geläufigen Auffassung zu thun haben, so er-
scheint nun ganz folgerichtig in der Benennung der nun folgenden Arbeiter
das Wort Forst benutzt: Unterförster, Revierförster, Oberförster, Forst-
meister. Sie alle haben die Charakteristik ihrer Amtsobliegenheiten in der
Auffassung des Waldes als eines regelrecht bewirthschafteten Forstes, was
bei jenen weniger der Fall ist, da Waldarbeiten auch in dem nicht so
aufgefaßtem Walde vorkommen.

Man kann diese Geschäftsstufen wieder in drei Abtheilungen bringen:
in Schutzbeamte, in ausführende Verwaltungsbeamte, und in
leitende Direktorialbeamte.

Die Schutzbeamten schließen sich unmittelbar an die vorhin ge-
nannten Zeichenschläger an, indem sie nicht nur den Forstschutz auszuüben,
sondern auch die Ausführung der Waldgeschäfte zum Theil zu leiten hier
und da sogar als Hülfsbeamte selbstständig auszuführen haben. Sie
haben in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Titel.

Die eigentlich ausführenden Verwalter, je einem Reviere vor-
stehend -- gewissermaßen die Einheit in dem Forstverwaltungspersonal --
heißen gewöhnlich Förster oder Revierförster. Oberförster führen
meist neben der Verwaltung eines Revieres noch die Aufsicht über
eine kleinere Zahl zusammenliegender Reviere, verbinden also Verwaltung
und Direction. In Sachsen werden sie in neuer Zeit Forstinspectoren ge-
nannt, indem der Name Oberförster an die Revierförster vergeben worden ist.

Diese drei Klassen der Beamten der Forstverwaltung, von denen die

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ſorgen die Handarbeiten, welche mit der Bewirthſchaftung eines Revieres
verbunden ſind: Bodenbearbeitung, Saat, Pflanzung, Fällung, Aufbe-
reitung, Stockroden, Wegebau, Entwäſſerung etc. In dieſe Klaſſe ge-
hören auch die Köhler, Holzflößer, Theerſchweler, Pechſieder. Wenn auch
alle dieſe Waldarbeiter, namentlich die erſteren, welche die allgemein er-
forderlichen Arbeiten verrichten, freie Arbeiter ſind, ſo liegt es doch im
Intereſſe der Verwaltung, dieſelben an ihren Erwerb zu feſſeln, wie denn
der Natur der Sache nach die letzteren, z. B. die Köhler, ſo ziemlich feſte
Gewerbtreibende ſind. Ueber den Waldarbeitern ſtehen Arbeitsaufſeher,
welche in Sachſen Zeichenſchläger heißen und eine feſte Dienſtſtelle
bekleiden.

Wenn alle dieſe Leute in ihrer Arbeit es nur mit dem Walde, nicht
mit dem Forſte in der uns geläufigen Auffaſſung zu thun haben, ſo er-
ſcheint nun ganz folgerichtig in der Benennung der nun folgenden Arbeiter
das Wort Forſt benutzt: Unterförſter, Revierförſter, Oberförſter, Forſt-
meiſter. Sie alle haben die Charakteriſtik ihrer Amtsobliegenheiten in der
Auffaſſung des Waldes als eines regelrecht bewirthſchafteten Forſtes, was
bei jenen weniger der Fall iſt, da Waldarbeiten auch in dem nicht ſo
aufgefaßtem Walde vorkommen.

Man kann dieſe Geſchäftsſtufen wieder in drei Abtheilungen bringen:
in Schutzbeamte, in ausführende Verwaltungsbeamte, und in
leitende Direktorialbeamte.

Die Schutzbeamten ſchließen ſich unmittelbar an die vorhin ge-
nannten Zeichenſchläger an, indem ſie nicht nur den Forſtſchutz auszuüben,
ſondern auch die Ausführung der Waldgeſchäfte zum Theil zu leiten hier
und da ſogar als Hülfsbeamte ſelbſtſtändig auszuführen haben. Sie
haben in den verſchiedenen deutſchen Ländern verſchiedene Titel.

Die eigentlich ausführenden Verwalter, je einem Reviere vor-
ſtehend — gewiſſermaßen die Einheit in dem Forſtverwaltungsperſonal —
heißen gewöhnlich Förſter oder Revierförſter. Oberförſter führen
meiſt neben der Verwaltung eines Revieres noch die Aufſicht über
eine kleinere Zahl zuſammenliegender Reviere, verbinden alſo Verwaltung
und Direction. In Sachſen werden ſie in neuer Zeit Forſtinſpectoren ge-
nannt, indem der Name Oberförſter an die Revierförſter vergeben worden iſt.

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[611/0667] ſorgen die Handarbeiten, welche mit der Bewirthſchaftung eines Revieres verbunden ſind: Bodenbearbeitung, Saat, Pflanzung, Fällung, Aufbe- reitung, Stockroden, Wegebau, Entwäſſerung etc. In dieſe Klaſſe ge- hören auch die Köhler, Holzflößer, Theerſchweler, Pechſieder. Wenn auch alle dieſe Waldarbeiter, namentlich die erſteren, welche die allgemein er- forderlichen Arbeiten verrichten, freie Arbeiter ſind, ſo liegt es doch im Intereſſe der Verwaltung, dieſelben an ihren Erwerb zu feſſeln, wie denn der Natur der Sache nach die letzteren, z. B. die Köhler, ſo ziemlich feſte Gewerbtreibende ſind. Ueber den Waldarbeitern ſtehen Arbeitsaufſeher, welche in Sachſen Zeichenſchläger heißen und eine feſte Dienſtſtelle bekleiden. Wenn alle dieſe Leute in ihrer Arbeit es nur mit dem Walde, nicht mit dem Forſte in der uns geläufigen Auffaſſung zu thun haben, ſo er- ſcheint nun ganz folgerichtig in der Benennung der nun folgenden Arbeiter das Wort Forſt benutzt: Unterförſter, Revierförſter, Oberförſter, Forſt- meiſter. Sie alle haben die Charakteriſtik ihrer Amtsobliegenheiten in der Auffaſſung des Waldes als eines regelrecht bewirthſchafteten Forſtes, was bei jenen weniger der Fall iſt, da Waldarbeiten auch in dem nicht ſo aufgefaßtem Walde vorkommen. Man kann dieſe Geſchäftsſtufen wieder in drei Abtheilungen bringen: in Schutzbeamte, in ausführende Verwaltungsbeamte, und in leitende Direktorialbeamte. Die Schutzbeamten ſchließen ſich unmittelbar an die vorhin ge- nannten Zeichenſchläger an, indem ſie nicht nur den Forſtſchutz auszuüben, ſondern auch die Ausführung der Waldgeſchäfte zum Theil zu leiten hier und da ſogar als Hülfsbeamte ſelbſtſtändig auszuführen haben. Sie haben in den verſchiedenen deutſchen Ländern verſchiedene Titel. Die eigentlich ausführenden Verwalter, je einem Reviere vor- ſtehend — gewiſſermaßen die Einheit in dem Forſtverwaltungsperſonal — heißen gewöhnlich Förſter oder Revierförſter. Oberförſter führen meiſt neben der Verwaltung eines Revieres noch die Aufſicht über eine kleinere Zahl zuſammenliegender Reviere, verbinden alſo Verwaltung und Direction. In Sachſen werden ſie in neuer Zeit Forſtinſpectoren ge- nannt, indem der Name Oberförſter an die Revierförſter vergeben worden iſt. Dieſe drei Klaſſen der Beamten der Forſtverwaltung, von denen die 39*

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 611. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/667>, abgerufen am 22.12.2024.