[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.ren möchte. Jedoch war die Sache Nachdem aber HErr M. Francke auf A7
ren möchte. Jedoch war die Sache Nachdem aber HErr M. Francke auf A7
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ren möchte. Jedoch war die Sache
noch nicht so bekandt/ daß man es über-
al/ auch vor Gerichte/ als ein erwiese-
nes hätte passiren lassen müssen.
Nachdem aber HErr M. Francke
sich hat bereden lassen/ daß er mit dieser
seiner Schutz-Predigt/ wiewol intem-
pestivè und wider das Ansehen der
Obern/ an den Tag kommen ist/ ist die
Sache vollend klar worden/ daß solche
Trennung/ die bisher in unserer Stadt
entstanden ist/ von ihm hergerühret
hat/ welches der Jnhalt solcher Pre-
digt gleich anzeiget/ muß von forne an-
gefangen werden. Es scheinet zwar
des Herrn M. Franckens Absehen
bey dieser Predigt gewesen zu seyn/ der
Auflagen/ die theils einige Zuhörer
selbst/ wider ihn eingegeben/ sich zuent-
schütten/ (wie er denn auch diesen
Zweck im Titul ausdrückt) aber/ wer
die gantze Predigt ansiehet/ muß fast
auf
A7
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