[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.denn mir ist mit seinen Auflagen we- er
denn mir ist mit seinen Auflagen we- er
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denn mir ist mit seinen Auflagen we-
nig gedienet/ aber weil er zuweilen die-
selben so ablehnet/ daß es scheinet/ als
wolle er sie nicht ablehnen/ muß ihm
doch gewiesen werden/ worinnen er sich
besser hätte verantworten sollen. Sei-
nen Beruff legitimiret er mit seinem
andächtigen Gebet/ und nicht Bemü-
hung um das Ampt/ er wird aber das
Bemühen von Anfang der ausge-
wirckten Vocation verstehen/ da sein
Patron zu Berlin vor ihn gewacht
wird haben/ denn sonst hat er sich hier in
Halle/ wie man sagt/ genung bemühet/
massen/ da ihm vom Consistorio re-
monstriret worden/ daß sedes noch
nicht vacans, und er sich so lange ge-
dulden müsse/ bis die Sache ausge-
machet wäre (wie denn auch sein An-
tecessor hernach durch rechtlichen
Ausspruch absolviret worden) so hat
er
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