[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.Willen zugestossen/ wider welche er denn
Willen zugestossen/ wider welche er denn
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Willen zugestossen/ wider welche er
auch gekämpffet hat/ hat ihm GOTT
um Christi willen vergeben/ hat sie auch
andern zur Nachricht und Trost auff-
schreiben lassen/ daß/ wenn sie in der-
gleichen Zustand der Sünde wegen
kommen/ sie nicht meynen/ sie sinds al-
lein/ die so geängstet werden. Darum
ist dasselbe nicht ein Stück/ welches
wir unsern Auditoribus zur Nach-
folge recommendiren sollen/ sondern
dawider wir sie sollen auffrichten. 4.
Daß er lehret/ man könne das Gesetz
halten/ welches seine Zuhörer/ als die
der reinen Lutherischen Lehre sonst ge-
wohnt sind/ so auffnehmen/ daß sie nicht
nur äuserlich das thun und lassen kön-
nen/ was das Gesetz von ihnen erfodert/
sondern auch die innerliche Regung
des Hertzens allemahl in den Schran-
cken halten/ wie es das Gesetz erfodert/
denn
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