[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.eine andere (die auch in den libris Daß Herr M. Francke lehre/ daß in
eine andere (die auch in den libris Daß Herr M. Francke lehre/ daß in
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0058" n="54"/> eine andere (die auch in den <hi rendition="#aq">libris<lb/> Symbolicis</hi> enthalten wäre) darzu<lb/> auch im ersten Anhören einen irrigen<lb/> Verstand erwecken könte/ wenn sie nicht<lb/> alsofort <hi rendition="#aq">limiti</hi>ret würde/ dieselbe unge-<lb/> bräuchliche der gebräuchlichen vorzie-<lb/> hen u. Verwirrung verursachen? Weñ<lb/> aber die Schrifft saget/ daß wir die Ge-<lb/> both Christi halten müssen/ so ist <hi rendition="#aq">ser-<lb/> vare</hi> so viel als <hi rendition="#aq">observare</hi> i.e. halten<lb/> so viel als in acht nehmen/ und ist die<lb/> Redens-Art <hi rendition="#aq">secundum <foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign> Ev-<lb/> angelicam</hi> zuverstehen nicht in <hi rendition="#aq">rigo-<lb/> re legali</hi>.</p> <p> Daß Herr M. Francke lehre/ daß<lb/> auch die Weiber predigen dürffen/<lb/> wenn es verstanden wird/ daß er solches<lb/> nicht <hi rendition="#aq">directè</hi> sondern <hi rendition="#aq">indirectè & pe</hi>r<lb/><hi rendition="#aq">Conseqventiam</hi> lehrete/ ist keine un-<lb/> gegründete Beschuldigung. Er wird<lb/> sich zuentsinnen wissen/ was er ehemals<lb/> <fw type="catch" place="bottom">in</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [54/0058]
eine andere (die auch in den libris
Symbolicis enthalten wäre) darzu
auch im ersten Anhören einen irrigen
Verstand erwecken könte/ wenn sie nicht
alsofort limitiret würde/ dieselbe unge-
bräuchliche der gebräuchlichen vorzie-
hen u. Verwirrung verursachen? Weñ
aber die Schrifft saget/ daß wir die Ge-
both Christi halten müssen/ so ist ser-
vare so viel als observare i.e. halten
so viel als in acht nehmen/ und ist die
Redens-Art secundum _ Ev-
angelicam zuverstehen nicht in rigo-
re legali.
Daß Herr M. Francke lehre/ daß
auch die Weiber predigen dürffen/
wenn es verstanden wird/ daß er solches
nicht directè sondern indirectè & per
Conseqventiam lehrete/ ist keine un-
gegründete Beschuldigung. Er wird
sich zuentsinnen wissen/ was er ehemals
in
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