Des Berges Haupt ist kahl, doch fruchtbar ist sein Fuß; Der Bach war oben schmal, breit unten ist der Fluß.
Des tröste dich, wenn du dich senken mußt statt heben; Jemehr es abwerts geht, je reicher wird das Leben.
53.
Ich sah am Abende des Mondes wachsend Horn, Der, seit ich wanderte, sich hatte neu geborn;
Und sprach: die Sonne hat mir manchen Tag gelacht, Nun tröstet auch der Mond den Wandrer in der Nacht.
54.
Wenn immer Aussicht wär' auf malerische Höhn, Sähst du, o Wandrer, nie die Blum' am Wege schön.
Wo Großes vor dir steht, da mußt du es betrachten; Und wo das Große fehlt, lernst du auf Kleines achten.
15*
52.
Des Berges Haupt iſt kahl, doch fruchtbar iſt ſein Fuß; Der Bach war oben ſchmal, breit unten iſt der Fluß.
Des troͤſte dich, wenn du dich ſenken mußt ſtatt heben; Jemehr es abwerts geht, je reicher wird das Leben.
53.
Ich ſah am Abende des Mondes wachſend Horn, Der, ſeit ich wanderte, ſich hatte neu geborn;
Und ſprach: die Sonne hat mir manchen Tag gelacht, Nun troͤſtet auch der Mond den Wandrer in der Nacht.
54.
Wenn immer Ausſicht waͤr' auf maleriſche Hoͤhn, Saͤhſt du, o Wandrer, nie die Blum' am Wege ſchoͤn.
Wo Großes vor dir ſteht, da mußt du es betrachten; Und wo das Große fehlt, lernſt du auf Kleines achten.
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52.
Des Berges Haupt iſt kahl, doch fruchtbar iſt ſein Fuß;
Der Bach war oben ſchmal, breit unten iſt der Fluß.
Des troͤſte dich, wenn du dich ſenken mußt ſtatt heben;
Jemehr es abwerts geht, je reicher wird das Leben.
53.
Ich ſah am Abende des Mondes wachſend Horn,
Der, ſeit ich wanderte, ſich hatte neu geborn;
Und ſprach: die Sonne hat mir manchen Tag gelacht,
Nun troͤſtet auch der Mond den Wandrer in der Nacht.
54.
Wenn immer Ausſicht waͤr' auf maleriſche Hoͤhn,
Saͤhſt du, o Wandrer, nie die Blum' am Wege ſchoͤn.
Wo Großes vor dir ſteht, da mußt du es betrachten;
Und wo das Große fehlt, lernſt du auf Kleines achten.
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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 5. Leipzig, 1839, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane05_1839/349>, abgerufen am 23.06.2024.
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