Vergleichung auszuhalten, und fürchte nicht sowohl den Vor- wurf der Kargheit, als vielmehr den des Ueberflusses an nie- derschlagenden Thatsachen.
Ein wichtiges Denkmal, welches Muratori (scriptt. To. II. Part. II. ad p. 772.) nach Dachery abgebildet und beschrieben, übergehe ich, weil ich es weder selbst gesehen, noch in Erfahrung gebracht, ob es noch vorhanden sey. Dieser Bronzeguß ist zum Andenken der Versetzung der Gebeine des heil. Clemens angefertigt, also auf jeden Fall nicht älter, als die Regierung Ludwigs II., welcher sie angeordnet, wahrschein- lich aber, schon nach den Zügen und Abkürzungen der Inschrift, etwas später; auf der anderen Seite jedoch gewiß nicht neuer, als das eilfte Jahrhundert, gegen dessen Ende die Abtey sich dem Papste unterwarf, und den kaiserlichen Begünstigungen, welche jenes Bronzethor verewigt, für die Zukunft entsagte (s. Luc. Dacherii praef. in Chronicon Casauriense, Spicil. To. V.; Mur. scriptt. T. et P. c. p. 771.). Nach der Abbildung, der es, wie allen älteren, an einer richtigen Be- zeichnung der Kunststufe ihres Vorbildes fehlt, läßt sich das Alter des Werkes nur annähernd bestimmen. Wahrscheinlich ist das Kunstverdienst sehr gering, da der Künstler Figuren, Handlungen, sogar Sachen, überall durch Beyschriften erläu- tert, ein Gebrauch, welcher, wie wir sehen werden, im eilften Jahrh. sehr verbreitet gewesen.
Vergleichung auszuhalten, und fuͤrchte nicht ſowohl den Vor- wurf der Kargheit, als vielmehr den des Ueberfluſſes an nie- derſchlagenden Thatſachen.
Ein wichtiges Denkmal, welches Muratori (scriptt. To. II. Part. II. ad p. 772.) nach Dachery abgebildet und beſchrieben, uͤbergehe ich, weil ich es weder ſelbſt geſehen, noch in Erfahrung gebracht, ob es noch vorhanden ſey. Dieſer Bronzeguß iſt zum Andenken der Verſetzung der Gebeine des heil. Clemens angefertigt, alſo auf jeden Fall nicht aͤlter, als die Regierung Ludwigs II., welcher ſie angeordnet, wahrſchein- lich aber, ſchon nach den Zuͤgen und Abkuͤrzungen der Inſchrift, etwas ſpaͤter; auf der anderen Seite jedoch gewiß nicht neuer, als das eilfte Jahrhundert, gegen deſſen Ende die Abtey ſich dem Papſte unterwarf, und den kaiſerlichen Beguͤnſtigungen, welche jenes Bronzethor verewigt, fuͤr die Zukunft entſagte (ſ. Luc. Dacherii praef. in Chronicon Casauriense, Spicil. To. V.; Mur. scriptt. T. et P. c. p. 771.). Nach der Abbildung, der es, wie allen aͤlteren, an einer richtigen Be- zeichnung der Kunſtſtufe ihres Vorbildes fehlt, laͤßt ſich das Alter des Werkes nur annaͤhernd beſtimmen. Wahrſcheinlich iſt das Kunſtverdienſt ſehr gering, da der Kuͤnſtler Figuren, Handlungen, ſogar Sachen, uͤberall durch Beyſchriften erlaͤu- tert, ein Gebrauch, welcher, wie wir ſehen werden, im eilften Jahrh. ſehr verbreitet geweſen.
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Vergleichung auszuhalten, und fuͤrchte nicht ſowohl den Vor-
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derſchlagenden Thatſachen.
Ein wichtiges Denkmal, welches Muratori (scriptt.
To. II. Part. II. ad p. 772.) nach Dachery abgebildet und
beſchrieben, uͤbergehe ich, weil ich es weder ſelbſt geſehen, noch
in Erfahrung gebracht, ob es noch vorhanden ſey. Dieſer
Bronzeguß iſt zum Andenken der Verſetzung der Gebeine des
heil. Clemens angefertigt, alſo auf jeden Fall nicht aͤlter, als
die Regierung Ludwigs II., welcher ſie angeordnet, wahrſchein-
lich aber, ſchon nach den Zuͤgen und Abkuͤrzungen der Inſchrift,
etwas ſpaͤter; auf der anderen Seite jedoch gewiß nicht neuer,
als das eilfte Jahrhundert, gegen deſſen Ende die Abtey ſich
dem Papſte unterwarf, und den kaiſerlichen Beguͤnſtigungen,
welche jenes Bronzethor verewigt, fuͤr die Zukunft entſagte (ſ.
Luc. Dacherii praef. in Chronicon Casauriense, Spicil.
To. V.; Mur. scriptt. T. et P. c. p. 771.). Nach der
Abbildung, der es, wie allen aͤlteren, an einer richtigen Be-
zeichnung der Kunſtſtufe ihres Vorbildes fehlt, laͤßt ſich das
Alter des Werkes nur annaͤhernd beſtimmen. Wahrſcheinlich
iſt das Kunſtverdienſt ſehr gering, da der Kuͤnſtler Figuren,
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Rumohr, Karl Friedrich von: Italienische Forschungen. T. 1. Berlin u. a., 1827, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rumohr_forschungen01_1827/267>, abgerufen am 22.11.2024.
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