Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672.Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissigGehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg. Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren Principaln gecommandiret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren. Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine General-Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein Officium hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen passiret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die Compagnia gehalten ist die Gages zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch Contrari-Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen. Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See passiret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der Compagnia auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) Officiers, und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte Quartir, vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein Devoir thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das Princen-Quartir : Der andere / Graf Moritz Quartir : Der dritte / Graf Ernst Quartir, und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / Quartir oder Compagnia commandiret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das Princen-Quartir hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht tituliret. Das Graf Moritz Quartir hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht tituliret. Das Graf Ernstens Quartir nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen Quartirs, oder / so zu nennen / Compagnia-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich. Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken. Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissigGehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg. Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren Principaln gecommandiret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren. Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine General-Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein Officium hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen passiret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die Compagnia gehalten ist die Gages zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch Contrari-Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen. Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See passiret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der Compagnia auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) Officiers, und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte Quartir, vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein Devoir thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das Princen-Quartir : Der andere / Graf Moritz Quartir : Der dritte / Graf Ernst Quartir, und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / Quartir oder Compagnia commandiret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das Princen-Quartir hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht tituliret. Das Graf Moritz Quartir hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht tituliret. Das Graf Ernstens Quartir nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen Quartirs, oder / so zu nennen / Compagnia-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich. Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken. Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0014" n="2"/> Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissig<note place="left">Gehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg.</note> Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren <hi rendition="#aq">Principaln gecommandi</hi>ret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren.</p> <p>Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine <hi rendition="#aq">General-</hi>Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein <hi rendition="#aq">Officium</hi> hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen <hi rendition="#aq">passi</hi>ret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die <hi rendition="#aq">Compagnia</hi> gehalten ist die <hi rendition="#aq">Gages</hi> zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch <hi rendition="#aq">Contrari-</hi>Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen.</p> <p>Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See <hi rendition="#aq">passi</hi>ret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der <hi rendition="#aq">Compagnia</hi> auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) <hi rendition="#aq">Officiers,</hi> und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte <hi rendition="#aq">Quartir,</hi> vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein <hi rendition="#aq">Devoir</hi> thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das <hi rendition="#aq">Princen-Quartir</hi> : Der andere / Graf Moritz <hi rendition="#aq">Quartir</hi> : Der dritte / Graf Ernst <hi rendition="#aq">Quartir,</hi> und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / <hi rendition="#aq">Quartir</hi> oder <hi rendition="#aq">Compagnia commandi</hi>ret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das <hi rendition="#aq">Princen-Quartir</hi> hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht <hi rendition="#aq">tituli</hi>ret. Das Graf Moritz <hi rendition="#aq">Quartir</hi> hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht <hi rendition="#aq">tituli</hi>ret. Das Graf Ernstens <hi rendition="#aq">Quartir</hi> nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen <hi rendition="#aq">Quartirs,</hi> oder / so zu nennen / <hi rendition="#aq">Compagnia</hi>-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich.</p> <p>Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken.</p> <p>Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [2/0014]
Schilling / unsers Gelds ungefehr drey Batzen : Folgends den 30. Nov. nacher Seeland / in die Hauptstadt Middelburg verschickt worden / woselbst zwey grosse Schiff schon Segel-fertig lagen / grad auf Ost-Indien zu gehen / das erste genannt das Hof von Seeland / welches fünfhundert funfzig Last / jede Last zu dreissig Centnern gerechnet / und bey sechs und dreissig Stuck / Eiserne und Messinge / hielte. Das andere / auch von so viel Last / genannt von der Stadt / worvor es lag / Middelburg / auf welches Ich von meinen Herren Principaln gecommandiret wurde / daß in denen beyden Schiffen auf die neun hundert Seelen / groß und klein / Soldaten / und Schiffgesellen / waren.
Gehet in Seeland zu Schiff / auf das Schiff Middelburg. Ehe man aus Holland / oder Seeland / nacher Indien segelt / wird eine General-Musterung angestellet / wann man zu Schiff gehet / und Jedwedem / pahr / zwey Monat-Sold gereichet / nach dem Er ein Officium hat. Die volle Besoldung aber gehet nicht eher an / biß man die Tonnen passiret ist / die eine Meile in der See ligen / von welchen an die Compagnia gehalten ist die Gages zu liefern / und die zwey Monat-Sold zu lassen / es gehe gleich die Flotte fort / oder werde durch Contrari-Wind wieder zuruck geschlagen; wie es dann wohl geschehen ist / daß Sie nicht nur in den Hafen lauffen müssen : sondern / wann solcher Wind angehalten hat/ oder zu starcken Winters-Zeiten zugefrohren ist / manche Schiffe gar wieder abgedancket worden sind / um die Unkosten zu erleichtern / die täglich mächtig hoch lauffen.
Ist aber der Wind gut / und die Flotte ein Tag zwey / oder drey / in der See passiret / werden Jedwederm / Er sey groß oder klein / auf dem Schiff / fünf Holländische Käse von der Compagnia auf die Reise verehret / worauf alles Volck / was Schiff- und Soldaten-Dienst hat / (ausgenommen die Jungen / die das Schiff reinigen / und derer / die der Hühner / und Schwein / warten / welche frey von aller Wacht sind) Officiers, und gemeine Knechte / Soldaten / und Schiffgesellen / oben auf das Schiff kommen muß / allwo es in drey Theil / oder so genannte Quartir, vertheilt wird / daß ein Jeder wissen kan / wo Er zu der Zeit der Noth Sein Devoir thun / un[d] in dem Schiff Sich finden lassen solle. Der erste Theil des Volcks wird genennt das Princen-Quartir : Der andere / Graf Moritz Quartir : Der dritte / Graf Ernst Quartir, und werden alle Namen derer / die in das / oder jenes / Quartir oder Compagnia commandiret sind / auf besondere drey Tafeln beschrieben und aufgehencket / daß ein Jeder wissen kann / wohin Er gehöre / und wo Er anzutreffen sey / und wann Ihn die Wacht treffe. Das Princen-Quartir hat im Anfang die erste Wacht / wie mans denn auch die erste Wacht tituliret. Das Graf Moritz Quartir hat die andere Wacht / sonst die Hunde-Wacht tituliret. Das Graf Ernstens Quartir nennet man die Tag-Wacht / und wäret jeglichen Quartirs, oder / so zu nennen / Compagnia-Wacht auf die vier Stund / die werden aber nach und nach verändert / wie Jedwedere die Ordnung trifft / hinter und vor sich.
Man führt auch Glocken auf den Schiffen / da man mit leuten / oder anschlagen kann / und wird einmahl geleutet / so bald die erste Wacht aufgesetzt wird / zu welcher Zeit der Provoß bey dem grossen Mastbaum die Wacht ausruffet / und bey Straff verbeut / Sich nicht truncken zu trincken.
Nicht weniger hat man Sand-Uhren zu halben Stunden groß / die so wohl / wer von den Soldaten auf der Wacht stehet : als welcher von den Schiffsgesellen am Ruder sitzet / auf dem Schiff sehen kann / und wann ein
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-29T10:30:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-10-29T10:30:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |