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Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672.

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daß Sie Sich nicht schon verheurahte / und so ein Vatter Seine Tochter in die Ehe gibt / so beschläft Er Sie zu erst / und sagt / daß es Ihm gebühre von dem Baum / den Er gepflantzet / die erste Frucht zu geniessen.

Es solte einer jenes fast nicht glauben / wann andere / auch glaubwürdige gereifte Leut / es nicht auch confirmirten. Was Herr von Mandelslo erzählet / ist doch wehrt / daß mans anfüge. Von den Benjanen redet Er / Lib. I. p. m. 105. also: Sie verheyrahten Ihre Kinder im fünften / sechsten / und siebenden / Jahr / gleich wie die andere Heyden. Bald darauf schreibt Er von den Rasbuten wieder: Mit Verheyrahten Ihrer Kinder sind Sie den Benjanen, und Bramanen, gleich Sie halten im fünften / und sechsten / Jahren Hochzeit und Beyschlaff / zeugen auch Kinder / ehe Sie zehen / oder eilf / Jahr alt werden Wenn eine Jungfrau von dem neunten / oder zehenden / Jahr / nicht ist an einen Mann gebracht worden / wird Sie der Unkeuschheit halber verdächtig gehalten / und nicht leicht geheyrahtet. Es ist zu verwundern / daß die Natur in diesen Ländern die Leute so bald zeitiget / und zum Ehestand bequehm machet. Ich muß hierbey ein Exempel erzählen / welches zwar in Indien nicht gemein / daher es von den Einwohnern Selbst ist verwundert worden / und solte es mancher nicht glauben / hat sich aber wahrhaftig / vor wenig Jahren / bey diesem jetzigen Mogols, Scach Chorams, Zeiten / begeben / daß ein Rasbute, nicht weit von Agra wohnend / mit Seiner Frauen eine Tochter gezeuget / welche im andern Jahr Ihres Alters so grosse Brüste / als eine säugende Frau / bekommen. Dieser Leute Nachbauer / ein Schmidt / überredet den Vatter / daß Er das Kind / nach Ihrer Manier / mit einem güldenen Eisen an etlichen Orten brennen möge / damit den übrigen Feuchtigkeiten ein Weg gewiesen würde / und die Grösse der Brüste sich verliehren könnten; Nachdem aber der Schmidt die Brandmahl gethan / wird Er alsobald krank / und stirbet / wie auch bald darauf dieses Kindes Eltern / und andere Ein Weib gebieret im sechsten Jahr einen Sohn. / die dabey gewesen; Das Kind aber hat / nach den dritten Jahr Ihres Alters / Weiblichen Gebrauch nach / Ihre ordentliche Menses bekommen / im vierten Jahr haben sie wieder aufgehöret; der Leib aber ist Ihr aufgelauffen / als einem schwangern Weibe; im fünften Jahr ist das Aufblehen des Leibes etwas verschwunden / im sechsten hat Sie einen jungen Sohn gebohren. Der Mogol hat Mutter / und Kind / zu Sich hohlen lassen / und um grosser Verwunderung bey sich behalten. Ob nun wohl bey den Heyden der Gebrauch / Kinder von vier / oder fünf / Jahren miteinander zu trauen / und den Beyschlaff zu vergönnen / wie auch bey dieser geschehen ist / scheinet es doch wider die Natur zu seyn / und diß ist gleichwohl geschehen.

Ein Weib 9. Jahr alt / bringet zwey Kinder. Was Jürgen Andersen zu Amadabath gesehen / wollen Wir mit anhängen. Dieser Tagen / spricht Er / Lib. I. pag. 28. hat ein Benjanisch Weib / so nur neun Jahr alt / zwey lebendige Kinder zur Welt gebracht / welche Ich Selbst gesehen; und soll allhier gar gemein seyn / daß Kinder von sieben / und acht / Jahren Kinder zeugen / wie der Holländische Ober-Kaufmann / Jan von Teilingen / Mich berichtete / und soll daher kommen: Die Benianen verheyrahten Ihre Töchter / im fünften Jahr Ihres Alters / an Knaben und Jünglinge von funfzehen / und sechzehen / Jahren / die spielen durch dergleichen Beyschlaff so lang / biß die Natur zu solchen Werck tüchtig und bequehm wird. Die Mohren / die die Ihrige auch bey zwölf / und vierzehen / Jahren verheyrahten / geben diese Ursach / weil Sie es so jung nach Ihren Sinn und Willen abrichten können / Hemmersams Bericht nach / p. m. 30.

Wie lang Sie eine Meile rechnen. Nachdem es aber grosses Gebürge / und mächtig Gehöltz / gibt / finden sich auch viel Thier / und Ungeziefer / darinnen. Die Innwohner haben eine wunderliche Art / Ihre Weite und Meilen zu rechnen / und zu jagen.

daß Sie Sich nicht schon verheurahte / und so ein Vatter Seine Tochter in die Ehe gibt / so beschläft Er Sie zu erst / und sagt / daß es Ihm gebühre von dem Baum / den Er gepflantzet / die erste Frucht zu geniessen.

Es solte einer jenes fast nicht glauben / wann andere / auch glaubwürdige gereifte Leut / es nicht auch confirmirten. Was Herr von Mandelslo erzählet / ist doch wehrt / daß mans anfüge. Von den Benjanen redet Er / Lib. I. p. m. 105. also: Sie verheyrahten Ihre Kinder im fünften / sechsten / und siebenden / Jahr / gleich wie die andere Heyden. Bald darauf schreibt Er von den Rasbuten wieder: Mit Verheyrahten Ihrer Kinder sind Sie den Benjanen, und Bramanen, gleich Sie halten im fünften / und sechsten / Jahren Hochzeit und Beyschlaff / zeugen auch Kinder / ehe Sie zehen / oder eilf / Jahr alt werden Wenn eine Jungfrau von dem neunten / oder zehenden / Jahr / nicht ist an einen Mann gebracht worden / wird Sie der Unkeuschheit halber verdächtig gehalten / und nicht leicht geheyrahtet. Es ist zu verwundern / daß die Natur in diesen Ländern die Leute so bald zeitiget / und zum Ehestand bequehm machet. Ich muß hierbey ein Exempel erzählen / welches zwar in Indien nicht gemein / daher es von den Einwohnern Selbst ist verwundert worden / und solte es mancher nicht glauben / hat sich aber wahrhaftig / vor wenig Jahren / bey diesem jetzigen Mogols, Scach Chorams, Zeiten / begeben / daß ein Rasbute, nicht weit von Agra wohnend / mit Seiner Frauen eine Tochter gezeuget / welche im andern Jahr Ihres Alters so grosse Brüste / als eine säugende Frau / bekommen. Dieser Leute Nachbauer / ein Schmidt / überredet den Vatter / daß Er das Kind / nach Ihrer Manier / mit einem güldenen Eisen an etlichen Orten brennen möge / damit den übrigen Feuchtigkeiten ein Weg gewiesen würde / und die Grösse der Brüste sich verliehren könnten; Nachdem aber der Schmidt die Brandmahl gethan / wird Er alsobald krank / und stirbet / wie auch bald darauf dieses Kindes Eltern / und andere Ein Weib gebieret im sechsten Jahr einen Sohn. / die dabey gewesen; Das Kind aber hat / nach den dritten Jahr Ihres Alters / Weiblichen Gebrauch nach / Ihre ordentliche Menses bekommen / im vierten Jahr haben sie wieder aufgehöret; der Leib aber ist Ihr aufgelauffen / als einem schwangern Weibe; im fünften Jahr ist das Aufblehen des Leibes etwas verschwunden / im sechsten hat Sie einen jungen Sohn gebohren. Der Mogol hat Mutter / und Kind / zu Sich hohlen lassen / und um grosser Verwunderung bey sich behalten. Ob nun wohl bey den Heyden der Gebrauch / Kinder von vier / oder fünf / Jahren miteinander zu trauen / und den Beyschlaff zu vergönnen / wie auch bey dieser geschehen ist / scheinet es doch wider die Natur zu seyn / und diß ist gleichwohl geschehen.

Ein Weib 9. Jahr alt / bringet zwey Kinder. Was Jürgen Andersen zu Amadabath gesehen / wollen Wir mit anhängen. Dieser Tagen / spricht Er / Lib. I. pag. 28. hat ein Benjanisch Weib / so nur neun Jahr alt / zwey lebendige Kinder zur Welt gebracht / welche Ich Selbst gesehen; und soll allhier gar gemein seyn / daß Kinder von sieben / und acht / Jahren Kinder zeugen / wie der Holländische Ober-Kaufmann / Jan von Teilingen / Mich berichtete / und soll daher kommen: Die Benianen verheyrahten Ihre Töchter / im fünften Jahr Ihres Alters / an Knaben und Jünglinge von funfzehen / und sechzehen / Jahren / die spielen durch dergleichen Beyschlaff so lang / biß die Natur zu solchen Werck tüchtig und bequehm wird. Die Mohren / die die Ihrige auch bey zwölf / und vierzehen / Jahren verheyrahten / geben diese Ursach / weil Sie es so jung nach Ihren Sinn und Willen abrichten können / Hemmersams Bericht nach / p. m. 30.

Wie lang Sie eine Meile rechnen. Nachdem es aber grosses Gebürge / und mächtig Gehöltz / gibt / finden sich auch viel Thier / und Ungeziefer / darinnen. Die Innwohner haben eine wunderliche Art / Ihre Weite und Meilen zu rechnen / und zu jagen.

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[3/0076] daß Sie Sich nicht schon verheurahte / und so ein Vatter Seine Tochter in die Ehe gibt / so beschläft Er Sie zu erst / und sagt / daß es Ihm gebühre von dem Baum / den Er gepflantzet / die erste Frucht zu geniessen. Es solte einer jenes fast nicht glauben / wann andere / auch glaubwürdige gereifte Leut / es nicht auch confirmirten. Was Herr von Mandelslo erzählet / ist doch wehrt / daß mans anfüge. Von den Benjanen redet Er / Lib. I. p. m. 105. also: Sie verheyrahten Ihre Kinder im fünften / sechsten / und siebenden / Jahr / gleich wie die andere Heyden. Bald darauf schreibt Er von den Rasbuten wieder: Mit Verheyrahten Ihrer Kinder sind Sie den Benjanen, und Bramanen, gleich Sie halten im fünften / und sechsten / Jahren Hochzeit und Beyschlaff / zeugen auch Kinder / ehe Sie zehen / oder eilf / Jahr alt werden Wenn eine Jungfrau von dem neunten / oder zehenden / Jahr / nicht ist an einen Mann gebracht worden / wird Sie der Unkeuschheit halber verdächtig gehalten / und nicht leicht geheyrahtet. Es ist zu verwundern / daß die Natur in diesen Ländern die Leute so bald zeitiget / und zum Ehestand bequehm machet. Ich muß hierbey ein Exempel erzählen / welches zwar in Indien nicht gemein / daher es von den Einwohnern Selbst ist verwundert worden / und solte es mancher nicht glauben / hat sich aber wahrhaftig / vor wenig Jahren / bey diesem jetzigen Mogols, Scach Chorams, Zeiten / begeben / daß ein Rasbute, nicht weit von Agra wohnend / mit Seiner Frauen eine Tochter gezeuget / welche im andern Jahr Ihres Alters so grosse Brüste / als eine säugende Frau / bekommen. Dieser Leute Nachbauer / ein Schmidt / überredet den Vatter / daß Er das Kind / nach Ihrer Manier / mit einem güldenen Eisen an etlichen Orten brennen möge / damit den übrigen Feuchtigkeiten ein Weg gewiesen würde / und die Grösse der Brüste sich verliehren könnten; Nachdem aber der Schmidt die Brandmahl gethan / wird Er alsobald krank / und stirbet / wie auch bald darauf dieses Kindes Eltern / und andere / die dabey gewesen; Das Kind aber hat / nach den dritten Jahr Ihres Alters / Weiblichen Gebrauch nach / Ihre ordentliche Menses bekommen / im vierten Jahr haben sie wieder aufgehöret; der Leib aber ist Ihr aufgelauffen / als einem schwangern Weibe; im fünften Jahr ist das Aufblehen des Leibes etwas verschwunden / im sechsten hat Sie einen jungen Sohn gebohren. Der Mogol hat Mutter / und Kind / zu Sich hohlen lassen / und um grosser Verwunderung bey sich behalten. Ob nun wohl bey den Heyden der Gebrauch / Kinder von vier / oder fünf / Jahren miteinander zu trauen / und den Beyschlaff zu vergönnen / wie auch bey dieser geschehen ist / scheinet es doch wider die Natur zu seyn / und diß ist gleichwohl geschehen. Was Jürgen Andersen zu Amadabath gesehen / wollen Wir mit anhängen. Dieser Tagen / spricht Er / Lib. I. pag. 28. hat ein Benjanisch Weib / so nur neun Jahr alt / zwey lebendige Kinder zur Welt gebracht / welche Ich Selbst gesehen; und soll allhier gar gemein seyn / daß Kinder von sieben / und acht / Jahren Kinder zeugen / wie der Holländische Ober-Kaufmann / Jan von Teilingen / Mich berichtete / und soll daher kommen: Die Benianen verheyrahten Ihre Töchter / im fünften Jahr Ihres Alters / an Knaben und Jünglinge von funfzehen / und sechzehen / Jahren / die spielen durch dergleichen Beyschlaff so lang / biß die Natur zu solchen Werck tüchtig und bequehm wird. Die Mohren / die die Ihrige auch bey zwölf / und vierzehen / Jahren verheyrahten / geben diese Ursach / weil Sie es so jung nach Ihren Sinn und Willen abrichten können / Hemmersams Bericht nach / p. m. 30. Ein Weib 9. Jahr alt / bringet zwey Kinder. Nachdem es aber grosses Gebürge / und mächtig Gehöltz / gibt / finden sich auch viel Thier / und Ungeziefer / darinnen. Die Innwohner haben eine wunderliche Art / Ihre Weite und Meilen zu rechnen / und zu jagen. Wie lang Sie eine Meile rechnen.

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Zitationshilfe: Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/saar_kriegsdienste_1672/76>, abgerufen am 17.05.2024.