Sailer, Johann Michael: Über den Selbstmord. München, 1785.Zweyter Abschnitt. drücklicher Vorbehaltung des Herrschafts-rechtes für die Person des Schenkherrn ge- macht werden. So kann der Besitzer einer Biblio- Auf eine ähnliche Weise schenkte uns Viertens: heißt sich Selbstmorden und
Zweyter Abſchnitt. druͤcklicher Vorbehaltung des Herrſchafts-rechtes fuͤr die Perſon des Schenkherrn ge- macht werden. So kann der Beſitzer einer Biblio- Auf eine aͤhnliche Weiſe ſchenkte uns Viertens: heißt ſich Selbſtmorden und
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Zweyter Abſchnitt.
druͤcklicher Vorbehaltung des Herrſchafts-
rechtes fuͤr die Perſon des Schenkherrn ge-
macht werden.
So kann der Beſitzer einer Biblio-
thek irgend einer Akademie das Recht ſchen-
ken, die Buͤcher zur Aufnahme der Wiſſen-
ſchaften zu benutzen, mit dem Anhange,
daß er der Eigenthuͤmer der Bibliothek
bleibe.
Auf eine aͤhnliche Weiſe ſchenkte uns
der Herr alles Lebens das Menſchenleben,
mit der angehaͤngten theuren Pflicht, es
weislich zu benutzen, und mit dem noth-
wendigen Vorbehalte, daß der Geber des
Menſchenlebens auch Herr deſſelben ſey und
bleibe. Wir haben das Recht, die Lebens-
kraͤfte zu eignem und fremdem Wohl zu ge-
brauchen: aber keines, ſelbe eigenmaͤchtig
zu ſtoͤren.
Viertens: heißt ſich Selbſtmorden
nicht: dem Schoͤpfer die Wohlthat zuruͤck ge-
ben — ſondern die Wohlthat zerſtoͤren,
und die Truͤmmer davon dem Wohlthaͤter
uͤberlaſſen; es heißt ſein Haus abbrennen,
und
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