ger Personen kommen. Da es aber schwer- lich gewiss bestimmt werden kann, welche Personen nicht unzüchtig sind, und manche, die sonst ein ehrbares Leben führen, oft aus Unwissenheit und Muthwillen, die Kinder misshandeln; da es ferner schlechterdings unmöglich ist, zu erfahren, wie die Kinder von dem Gesinde, unter der Hülle des Man- tels, und in Abwesenheit der Eltern, behan- delt werden, und Warnen und Verbieten, in diesem Falle, sehr wenig hilft: so weiss ich keinen bessern Rath, als diesen, zu geben, dass man die Kinder, so wenig als möglich, tragen lasse, sondern sie lieber gleich im er- sten Vierteljahre auf Kissen legen, wo sie sich frey bewegen, und nach und nach sich selbst fortzuhelfen lernen können.
Bey dem Fortwachsen des Kindes darf ebenfalls kein üppiges Gesinde im Hause geduldet werden, weil die Gefahren dieser Gesellschaft, die doch das Kind nicht ent- behren kann, zumal, wenn die Eltern ein sehr
arbeit-
(Q 3)
ger Perſonen kommen. Da es aber ſchwer- lich gewiſs beſtimmt werden kann, welche Perſonen nicht unzüchtig ſind, und manche, die ſonſt ein ehrbares Leben führen, oft aus Unwiſſenheit und Muthwillen, die Kinder miſshandeln; da es ferner ſchlechterdings unmöglich iſt, zu erfahren, wie die Kinder von dem Geſinde, unter der Hülle des Man- tels, und in Abweſenheit der Eltern, behan- delt werden, und Warnen und Verbieten, in dieſem Falle, ſehr wenig hilft: ſo weiſs ich keinen beſſern Rath, als dieſen, zu geben, daſs man die Kinder, ſo wenig als möglich, tragen laſſe, ſondern ſie lieber gleich im er- ſten Vierteljahre auf Kiſſen legen, wo ſie ſich frey bewegen, und nach und nach ſich ſelbſt fortzuhelfen lernen können.
Bey dem Fortwachſen des Kindes darf ebenfalls kein üppiges Geſinde im Hauſe geduldet werden, weil die Gefahren dieſer Geſellſchaft, die doch das Kind nicht ent- behren kann, zumal, wenn die Eltern ein ſehr
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ger Perſonen kommen. Da es aber ſchwer-
lich gewiſs beſtimmt werden kann, welche
Perſonen nicht unzüchtig ſind, und manche,
die ſonſt ein ehrbares Leben führen, oft aus
Unwiſſenheit und Muthwillen, die Kinder
miſshandeln; da es ferner ſchlechterdings
unmöglich iſt, zu erfahren, wie die Kinder
von dem Geſinde, unter der Hülle des Man-
tels, und in Abweſenheit der Eltern, behan-
delt werden, und Warnen und Verbieten, in
dieſem Falle, ſehr wenig hilft: ſo weiſs ich
keinen beſſern Rath, als dieſen, zu geben,
daſs man die Kinder, ſo wenig als möglich,
tragen laſſe, ſondern ſie lieber gleich im er-
ſten Vierteljahre auf Kiſſen legen, wo ſie
ſich frey bewegen, und nach und nach ſich
ſelbſt fortzuhelfen lernen können.
Bey dem Fortwachſen des Kindes darf
ebenfalls kein üppiges Geſinde im Hauſe
geduldet werden, weil die Gefahren dieſer
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Salzmann, Christian Gotthilf: Ueber die heimlichen Sünden der Jugend. Leipzig, 1785, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/salzmann_suenden_1785/255>, abgerufen am 24.11.2024.
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