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Sattler, Basilius: Eine Christliche Leichpredigt. Gethan bey der Begrebnis eines Pastoris. Wolfenbüttel, 1597.

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Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat.

Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so

Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat.

Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so

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[0021] Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat. Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Eine Christliche Leichpredigt. Gethan bey der Begrebnis eines Pastoris. Wolfenbüttel, 1597, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_leichpredigt_1597/21>, abgerufen am 30.04.2024.