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Sattler, Basilius: Ein Predigt/ Gethan bey der Begrebniß Weiland des ... Herrn Heinrich Julii des Jüngern/ [...]. Heinrichstadt, 1606.

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Das alles müssen wir nun nachlassen / vnd vns bessern / oder GOtt wil solchen seinen grawsamen vnd vnendtlichen Zorn vnd Grimm zeitlich vnd ewig vber vns außgiessen.

GOtt hat vns eine zeitlang gnug gewarnet / denn nun fast zehen gantzer Jahr / keine Plage der andern / wie zu Moisis zeiten in Egyptenlandt / reumen können. Da kam Thewrung / darauff folgete die Pestilentz / darnach der Blutgang / darauff ein Krieges wesen nach dem andern / vnd ist noch nicht gar zum ende / vnd in dem stand / darin wir es gern sehen möchten / vnd es billig sein solte / das vnsere liebe Obrigkeit von jhren wiedrigen Vnterthanen / wie sichs gebüret / respectiret vnd geehret würde / Vnd der Gerechte kömpt vmb / vnd (wie für Augen) niemand achtet darauff. Es sind etliche feine Leute / newlicher zeit hie nacheinander gestorben. Nun hat GOtt ein feines junges Herrlein weggenommen / GOte gebe / das es damit ein ende habe / vnd nichts ergers folge. Vnd das sey auch gesagt vom andern Theil.

Beschluß.

WIr haben / wie im Eingang gemeldet / jetzun der einen jungen Herrn auß dem Fürstlichen Hause / mit Christlichen Ceremonien / an diesen Orth deduciret vnd begleitet.

Diese Person ist von hohen Fürstlichen Stamme / Damit wil GOtt / sonderlich die hohen Personen / auch aller ding / die im Ampt der Obrigkeit sein / erinnern / das sie sterblich sein / so wol als gemeine Leute / vnd müssen denn / wenn sie gestorben / fur Gericht. Darumb sollen sie sich in jhrem Leben / vnd sonderlich in jhrem Ampt wol fürsehen / GOtt für augen haben / vnd jhr Ampt trewlich vnd fleissig verrichten. Solches wil ich nicht mit meinen Wor -

Das alles müssen wir nun nachlassen / vnd vns bessern / oder GOtt wil solchen seinen grawsamen vnd vnendtlichen Zorn vnd Grim̃ zeitlich vnd ewig vber vns außgiessen.

GOtt hat vns eine zeitlang gnug gewarnet / denn nun fast zehen gantzer Jahr / keine Plage der andern / wie zu Moisis zeiten in Egyptenlandt / reumen können. Da kam Thewrung / darauff folgete die Pestilentz / darnach der Blutgang / darauff ein Krieges wesen nach dem andern / vnd ist noch nicht gar zum ende / vnd in dem stand / darin wir es gern sehen möchten / vnd es billig sein solte / das vnsere liebe Obrigkeit von jhren wiedrigen Vnterthanen / wie sichs gebüret / respectiret vnd geehret würde / Vnd der Gerechte kömpt vmb / vnd (wie für Augen) niemand achtet darauff. Es sind etliche feine Leute / newlicher zeit hie nacheinander gestorben. Nun hat GOtt ein feines junges Herrlein weggenommen / GOte gebe / das es damit ein ende habe / vnd nichts ergers folge. Vnd das sey auch gesagt vom andern Theil.

Beschluß.

WIr haben / wie im Eingang gemeldet / jetzun der einen jungen Herrn auß dem Fürstlichen Hause / mit Christlichen Ceremonien / an diesen Orth deduciret vnd begleitet.

Diese Person ist von hohen Fürstlichen Stamme / Damit wil GOtt / sonderlich die hohen Personen / auch aller ding / die im Ampt der Obrigkeit sein / erinnern / das sie sterblich sein / so wol als gemeine Leute / vnd müssen denn / wenn sie gestorben / fůr Gericht. Darumb sollen sie sich in jhrem Leben / vnd sonderlich in jhrem Ampt wol fürsehen / GOtt für augen haben / vnd jhr Ampt trewlich vnd fleissig verrichten. Solches wil ich nicht mit meinen Wor -

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[0019] Das alles müssen wir nun nachlassen / vnd vns bessern / oder GOtt wil solchen seinen grawsamen vnd vnendtlichen Zorn vnd Grim̃ zeitlich vnd ewig vber vns außgiessen. GOtt hat vns eine zeitlang gnug gewarnet / denn nun fast zehen gantzer Jahr / keine Plage der andern / wie zu Moisis zeiten in Egyptenlandt / reumen können. Da kam Thewrung / darauff folgete die Pestilentz / darnach der Blutgang / darauff ein Krieges wesen nach dem andern / vnd ist noch nicht gar zum ende / vnd in dem stand / darin wir es gern sehen möchten / vnd es billig sein solte / das vnsere liebe Obrigkeit von jhren wiedrigen Vnterthanen / wie sichs gebüret / respectiret vnd geehret würde / Vnd der Gerechte kömpt vmb / vnd (wie für Augen) niemand achtet darauff. Es sind etliche feine Leute / newlicher zeit hie nacheinander gestorben. Nun hat GOtt ein feines junges Herrlein weggenommen / GOte gebe / das es damit ein ende habe / vnd nichts ergers folge. Vnd das sey auch gesagt vom andern Theil. Beschluß. WIr haben / wie im Eingang gemeldet / jetzun der einen jungen Herrn auß dem Fürstlichen Hause / mit Christlichen Ceremonien / an diesen Orth deduciret vnd begleitet. Diese Person ist von hohen Fürstlichen Stamme / Damit wil GOtt / sonderlich die hohen Personen / auch aller ding / die im Ampt der Obrigkeit sein / erinnern / das sie sterblich sein / so wol als gemeine Leute / vnd müssen denn / wenn sie gestorben / fůr Gericht. Darumb sollen sie sich in jhrem Leben / vnd sonderlich in jhrem Ampt wol fürsehen / GOtt für augen haben / vnd jhr Ampt trewlich vnd fleissig verrichten. Solches wil ich nicht mit meinen Wor -

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Ein Predigt/ Gethan bey der Begrebniß Weiland des ... Herrn Heinrich Julii des Jüngern/ [...]. Heinrichstadt, 1606, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1606/19>, abgerufen am 21.11.2024.