Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617.

Bild:
<< vorherige Seite

wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.

Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.

Die vierde Lehr.

ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchen sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol.

Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.

Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.

wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.

Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.

Die vierde Lehr.

ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol.

Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.

Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0027"/>
wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.</p>
        <p>Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis
                     desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn
                     nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Die vierde Lehr.<lb/></head>
        <p>ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd
                     was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauche&#x0303; sol
                     sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm
                     helffen sol.</p>
        <p>Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings
                     richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran
                     gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich
                     behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von
                     weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.</p>
        <p>Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist
                     der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan
                     einem ohn seinen danck nichts geben.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0027] wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken. Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12. Die vierde Lehr. ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol. Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe. Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1617
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1617/27
Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1617/27>, abgerufen am 23.11.2024.