Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.Beylage VI. cipii causa nicht erwähnen, und geben daher die bloßeVeränderung, nämlich hier die Befreyung aus der pote- stas (also eine Verbesserung des Zustandes) als Erklä- rungsgrund der c. d. an; dadurch sind sie genöthigt zu dem auffallenden Geständniß, auch die Manumission des Sklaven könne eigentlich als eine c. d. angesehen werden, und es geschehe nur deswegen nicht, weil er vor der Frey- lassung überhaupt gar kein caput gehabt habe. Paulus, in der gleichfalls oben (Num. XV.) mitge- Die schwierigste Stelle endlich ist die des Gajus, theils Gajus I. § 162. Minima (capitis) deminutio est .... et in his, qui mancipio dantur, quique ex mancipio ma- numittuntur; adeo quidem, ut quotiens quisque man- cipetur, a -- tur, totiens capite diminuatur. Diese Stelle hat man wohl so verstanden, als ob nicht Beylage VI. cipii causa nicht erwähnen, und geben daher die bloßeVeränderung, nämlich hier die Befreyung aus der pote- stas (alſo eine Verbeſſerung des Zuſtandes) als Erklä- rungsgrund der c. d. an; dadurch ſind ſie genoͤthigt zu dem auffallenden Geſtändniß, auch die Manumiſſion des Sklaven könne eigentlich als eine c. d. angeſehen werden, und es geſchehe nur deswegen nicht, weil er vor der Frey- laſſung überhaupt gar kein caput gehabt habe. Paulus, in der gleichfalls oben (Num. XV.) mitge- Die ſchwierigſte Stelle endlich iſt die des Gajus, theils Gajus I. § 162. Minima (capitis) deminutio est .... et in his, qui mancipio dantur, quique ex mancipio ma- numittuntur; adeo quidem, ut quotiens quisque man- cipetur, a — tur, totiens capite diminuatur. Dieſe Stelle hat man wohl ſo verſtanden, als ob nicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0510" n="496"/><fw place="top" type="header">Beylage <hi rendition="#aq">VI.</hi></fw><lb/><hi rendition="#aq">cipii causa</hi> nicht erwähnen, und geben daher die bloße<lb/> Veränderung, nämlich hier die Befreyung aus der <hi rendition="#aq">pote-<lb/> stas</hi> (alſo eine Verbeſſerung des Zuſtandes) als Erklä-<lb/> rungsgrund der <hi rendition="#aq">c. d.</hi> an; dadurch ſind ſie genoͤthigt zu<lb/> dem auffallenden Geſtändniß, auch die Manumiſſion des<lb/> Sklaven könne eigentlich als eine <hi rendition="#aq">c. d.</hi> angeſehen werden,<lb/> und es geſchehe nur deswegen nicht, weil er vor der Frey-<lb/> laſſung überhaupt gar kein <hi rendition="#aq">caput</hi> gehabt habe.</p><lb/> <p>Paulus, in der gleichfalls oben (Num. <hi rendition="#aq">XV.</hi>) mitge-<lb/> theilten Stelle, bezeichnet als Erklärungsgrund der <hi rendition="#aq">c. d.</hi><lb/> nicht, wie nach ſeiner Hauptanſicht zu erwarten war, die<lb/><hi rendition="#aq">familiae mutatio,</hi> ſondern inconſequenterweiſe die <hi rendition="#aq">imagi-<lb/> naria servilis causa,</hi> alſo den wahren Grund.</p><lb/> <p>Die ſchwierigſte Stelle endlich iſt die des Gajus, theils<lb/> durch den nicht ganz deutlichen Ausdruck, theils durch eine<lb/> Lücke im Text.</p><lb/> <list> <item> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Gajus</hi> I. § 162. Minima (capitis) deminutio est .... et<lb/> in his, qui mancipio dantur, quique ex mancipio ma-<lb/> numittuntur; adeo quidem, ut quotiens quisque man-<lb/> cipetur, a — tur, totiens capite diminuatur.</hi> </item> </list><lb/> <p>Dieſe Stelle hat man wohl ſo verſtanden, als ob nicht<lb/> nur jede einzelne Mancipation, ſondern auch jede Manu-<lb/> miſſion, wieder eine beſondere <hi rendition="#aq">c. d.</hi> enthielte, welcher letz-<lb/> ten Behauptung es doch an aller begreiflichen Rechtferti-<lb/> gung fehlen würde. Die Zweydeutigkeit liegt in dem Wort<lb/><hi rendition="#aq">quique,</hi> welches man allerdings ſo verſtehen kann, wie<lb/> wenn es hieße: <hi rendition="#aq">et in his, qui ex mancipio manumittun-</hi><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [496/0510]
Beylage VI.
cipii causa nicht erwähnen, und geben daher die bloße
Veränderung, nämlich hier die Befreyung aus der pote-
stas (alſo eine Verbeſſerung des Zuſtandes) als Erklä-
rungsgrund der c. d. an; dadurch ſind ſie genoͤthigt zu
dem auffallenden Geſtändniß, auch die Manumiſſion des
Sklaven könne eigentlich als eine c. d. angeſehen werden,
und es geſchehe nur deswegen nicht, weil er vor der Frey-
laſſung überhaupt gar kein caput gehabt habe.
Paulus, in der gleichfalls oben (Num. XV.) mitge-
theilten Stelle, bezeichnet als Erklärungsgrund der c. d.
nicht, wie nach ſeiner Hauptanſicht zu erwarten war, die
familiae mutatio, ſondern inconſequenterweiſe die imagi-
naria servilis causa, alſo den wahren Grund.
Die ſchwierigſte Stelle endlich iſt die des Gajus, theils
durch den nicht ganz deutlichen Ausdruck, theils durch eine
Lücke im Text.
Gajus I. § 162. Minima (capitis) deminutio est .... et
in his, qui mancipio dantur, quique ex mancipio ma-
numittuntur; adeo quidem, ut quotiens quisque man-
cipetur, a — tur, totiens capite diminuatur.
Dieſe Stelle hat man wohl ſo verſtanden, als ob nicht
nur jede einzelne Mancipation, ſondern auch jede Manu-
miſſion, wieder eine beſondere c. d. enthielte, welcher letz-
ten Behauptung es doch an aller begreiflichen Rechtferti-
gung fehlen würde. Die Zweydeutigkeit liegt in dem Wort
quique, welches man allerdings ſo verſtehen kann, wie
wenn es hieße: et in his, qui ex mancipio manumittun-
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