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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.

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Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. II. Personen.
dig sein Vermögen verlieren, weil er in einen Zustand
eintritt, in welchem es unmöglich ist, Vermögensrechte zu
erwerben oder zu haben (§ 67). Dagegen giebt es viele
andere Wirkungen, die auf diese einfache Weise, ähnlich
den Wirkungen der maxima und media c. d., nicht zu er-
klären sind, und der Grund dieses Unterschieds ist folgen-
der. Die höheren Grade sind ganz einfache und stets gleich-
förmige Ereignisse. Verlust der Freyheit, Verlust der Ci-
vität ist in ihnen enthalten, nie mehr noch weniger. Nicht
so einfacher Natur ist die minima c. d. Vergleicht man
die Arrogation mit der Emancipation, so sind diese in
ihrer Bestimmung und ihrem Erfolg völlig entgegengesetzt,
da die väterliche Gewalt durch die eine hervorgebracht,
durch die andere zerstört wird. Wenn sie nun dennoch
einen gemeinschaftlichen Namen führen, und wenn an die-
sen Namen allgemeine Wirkungen, die ihnen also auch
gemeinschaftlich zukommen, geknüpft sind, so ist es klar,
daß für solche Wirkungen die capitis deminutio an sich
als selbständige Ursache zu denken ist, ohne Rücksicht dar-
auf, ob im einzelnen Fall mit der capitis deminutio eine
Unterwerfung unter die väterliche Gewalt, oder umgekehrt
eine Befreyung von derselben, verbunden ist.

Zuerst nun wird ausdrücklich bemerkt, daß die minima
c. d.
nur im Privatrecht wirkte. Wenn also ein Magi-
stratus, oder Senator, oder Judex, arrogirt oder eman-
cipirt wurde, so hatte dieses Ereigniß auf jene öffentli-

Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.
dig ſein Vermögen verlieren, weil er in einen Zuſtand
eintritt, in welchem es unmöglich iſt, Vermögensrechte zu
erwerben oder zu haben (§ 67). Dagegen giebt es viele
andere Wirkungen, die auf dieſe einfache Weiſe, ähnlich
den Wirkungen der maxima und media c. d., nicht zu er-
klären ſind, und der Grund dieſes Unterſchieds iſt folgen-
der. Die höheren Grade ſind ganz einfache und ſtets gleich-
foͤrmige Ereigniſſe. Verluſt der Freyheit, Verluſt der Ci-
vität iſt in ihnen enthalten, nie mehr noch weniger. Nicht
ſo einfacher Natur iſt die minima c. d. Vergleicht man
die Arrogation mit der Emancipation, ſo ſind dieſe in
ihrer Beſtimmung und ihrem Erfolg völlig entgegengeſetzt,
da die väterliche Gewalt durch die eine hervorgebracht,
durch die andere zerſtört wird. Wenn ſie nun dennoch
einen gemeinſchaftlichen Namen führen, und wenn an die-
ſen Namen allgemeine Wirkungen, die ihnen alſo auch
gemeinſchaftlich zukommen, geknüpft ſind, ſo iſt es klar,
daß für ſolche Wirkungen die capitis deminutio an ſich
als ſelbſtändige Urſache zu denken iſt, ohne Rückſicht dar-
auf, ob im einzelnen Fall mit der capitis deminutio eine
Unterwerfung unter die väterliche Gewalt, oder umgekehrt
eine Befreyung von derſelben, verbunden iſt.

Zuerſt nun wird ausdrücklich bemerkt, daß die minima
c. d.
nur im Privatrecht wirkte. Wenn alſo ein Magi-
ſtratus, oder Senator, oder Judex, arrogirt oder eman-
cipirt wurde, ſo hatte dieſes Ereigniß auf jene öffentli-

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[74/0088] Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen. dig ſein Vermögen verlieren, weil er in einen Zuſtand eintritt, in welchem es unmöglich iſt, Vermögensrechte zu erwerben oder zu haben (§ 67). Dagegen giebt es viele andere Wirkungen, die auf dieſe einfache Weiſe, ähnlich den Wirkungen der maxima und media c. d., nicht zu er- klären ſind, und der Grund dieſes Unterſchieds iſt folgen- der. Die höheren Grade ſind ganz einfache und ſtets gleich- foͤrmige Ereigniſſe. Verluſt der Freyheit, Verluſt der Ci- vität iſt in ihnen enthalten, nie mehr noch weniger. Nicht ſo einfacher Natur iſt die minima c. d. Vergleicht man die Arrogation mit der Emancipation, ſo ſind dieſe in ihrer Beſtimmung und ihrem Erfolg völlig entgegengeſetzt, da die väterliche Gewalt durch die eine hervorgebracht, durch die andere zerſtört wird. Wenn ſie nun dennoch einen gemeinſchaftlichen Namen führen, und wenn an die- ſen Namen allgemeine Wirkungen, die ihnen alſo auch gemeinſchaftlich zukommen, geknüpft ſind, ſo iſt es klar, daß für ſolche Wirkungen die capitis deminutio an ſich als ſelbſtändige Urſache zu denken iſt, ohne Rückſicht dar- auf, ob im einzelnen Fall mit der capitis deminutio eine Unterwerfung unter die väterliche Gewalt, oder umgekehrt eine Befreyung von derſelben, verbunden iſt. Zuerſt nun wird ausdrücklich bemerkt, daß die minima c. d. nur im Privatrecht wirkte. Wenn alſo ein Magi- ſtratus, oder Senator, oder Judex, arrogirt oder eman- cipirt wurde, ſo hatte dieſes Ereigniß auf jene öffentli-

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/88>, abgerufen am 21.11.2024.