Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841.Die Condictionen. XXVII. von den neuen Condictionen nur diejenigen erwähnen, dieihnen durch ihren Inhalt entsprachen, also nur die mit dare, nicht die mit dare facere. Ganz dieselbe Bewandniß, und noch augenscheinlicher, Gajus IV. § 33. Nulla autem formula ad condictionis fictionem ex- primitur. Sive enim pecuniam, sive rem aliquam certam debitam nobis petamus, eam ipsam dari nobis oportere intendimus, nec ullam adjungimus condictio- nis fictionem. So ist die wörtliche Differenz dieser zwey Stellen von (e) Diese Rechtfertigung kommt
freylich dem § 15 J. de act. (4. 6.) nicht zu Statten; denn Dieser ist ungeschickt compilirt aus Gajus IV. § 5 und § 18, so daß in ihm gar kein Grund sichtbar wird, wes- halb die Formel der Condiction in der ersten Hälfte mit dare fa- cere, in der zweyten mit dare, angegeben wird, so daß hier diese Verschiedenheit als blos nachläs- sige Rede erscheint. Die Condictionen. XXVII. von den neuen Condictionen nur diejenigen erwähnen, dieihnen durch ihren Inhalt entſprachen, alſo nur die mit dare, nicht die mit dare facere. Ganz dieſelbe Bewandniß, und noch augenſcheinlicher, Gajus IV. § 33. Nulla autem formula ad condictionis fictionem ex- primitur. Sive enim pecuniam, sive rem aliquam certam debitam nobis petamus, eam ipsam dari nobis oportere intendimus, nec ullam adjungimus condictio- nis fictionem. So iſt die wörtliche Differenz dieſer zwey Stellen von (e) Dieſe Rechtfertigung kommt
freylich dem § 15 J. de act. (4. 6.) nicht zu Statten; denn Dieſer iſt ungeſchickt compilirt aus Gajus IV. § 5 und § 18, ſo daß in ihm gar kein Grund ſichtbar wird, wes- halb die Formel der Condiction in der erſten Hälfte mit dare fa- cere, in der zweyten mit dare, angegeben wird, ſo daß hier dieſe Verſchiedenheit als blos nachläſ- ſige Rede erſcheint. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0611" n="597"/><fw place="top" type="header">Die Condictionen. <hi rendition="#aq">XXVII.</hi></fw><lb/> von den neuen Condictionen nur diejenigen erwähnen, die<lb/> ihnen durch ihren Inhalt entſprachen, alſo nur die mit<lb/><hi rendition="#aq">dare,</hi> nicht die mit <hi rendition="#aq">dare facere.</hi></p><lb/> <p>Ganz dieſelbe Bewandniß, und noch augenſcheinlicher,<lb/> hat es mit der folgenden Stelle, worin er vor dem mög-<lb/> lichen Misverſtändniß warnen will, als ob die neuen Con-<lb/> dictionen auf einer Fiction der alten beruhten, und dieſe<lb/> Fiction in ihrer Formel ausgedrückt enthielten. Ein ſolches<lb/> Misverſtändniß war natürlich nur denkbar bey denjenigen<lb/> neuen Condictionen, die auf <hi rendition="#aq">dare,</hi> nicht die auf <hi rendition="#aq">dare facere</hi><lb/> giengen, da dieſe mit den alten Condictionen ſchon ihres<lb/> Inhaltes wegen gar keine Verwandtſchaft hatten.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Gajus</hi> IV.</hi> § 33.<lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#aq">Nulla autem formula ad condictionis fictionem ex-<lb/> primitur. Sive enim <hi rendition="#i">pecuniam,</hi> sive <hi rendition="#i">rem</hi> aliquam<lb/> certam debitam nobis petamus, eam ipsam <hi rendition="#i">dari nobis<lb/> oportere</hi> intendimus, nec ullam adjungimus condictio-<lb/> nis fictionem.</hi></hi></item> </list><lb/> <p>So iſt die wörtliche Differenz dieſer zwey Stellen von<lb/> der zuerſt angeführten völlig erklärt und gerechtfertigt,<lb/> und wir haben keinen Grund, deshalb dem Gajus unge-<lb/> naue und ſchwankende Rede vorzuwerfen <note place="foot" n="(e)">Dieſe Rechtfertigung kommt<lb/> freylich dem § 15 <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">J. de act.</hi></hi> (4. 6.)<lb/> nicht zu Statten; denn Dieſer iſt<lb/> ungeſchickt compilirt aus <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Gajus</hi><lb/> IV.</hi> § 5 und § 18, ſo daß in ihm<lb/> gar kein Grund ſichtbar wird, wes-<lb/> halb die Formel der Condiction<lb/> in der erſten Hälfte mit <hi rendition="#aq">dare fa-<lb/> cere,</hi> in der zweyten mit <hi rendition="#aq">dare,</hi><lb/> angegeben wird, ſo daß hier dieſe<lb/> Verſchiedenheit als blos nachläſ-<lb/> ſige Rede erſcheint.</note>. Eben ſo<lb/> aber haben wir auch keinen Grund, in jenen Stellen des<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [597/0611]
Die Condictionen. XXVII.
von den neuen Condictionen nur diejenigen erwähnen, die
ihnen durch ihren Inhalt entſprachen, alſo nur die mit
dare, nicht die mit dare facere.
Ganz dieſelbe Bewandniß, und noch augenſcheinlicher,
hat es mit der folgenden Stelle, worin er vor dem mög-
lichen Misverſtändniß warnen will, als ob die neuen Con-
dictionen auf einer Fiction der alten beruhten, und dieſe
Fiction in ihrer Formel ausgedrückt enthielten. Ein ſolches
Misverſtändniß war natürlich nur denkbar bey denjenigen
neuen Condictionen, die auf dare, nicht die auf dare facere
giengen, da dieſe mit den alten Condictionen ſchon ihres
Inhaltes wegen gar keine Verwandtſchaft hatten.
Gajus IV. § 33.
Nulla autem formula ad condictionis fictionem ex-
primitur. Sive enim pecuniam, sive rem aliquam
certam debitam nobis petamus, eam ipsam dari nobis
oportere intendimus, nec ullam adjungimus condictio-
nis fictionem.
So iſt die wörtliche Differenz dieſer zwey Stellen von
der zuerſt angeführten völlig erklärt und gerechtfertigt,
und wir haben keinen Grund, deshalb dem Gajus unge-
naue und ſchwankende Rede vorzuwerfen (e). Eben ſo
aber haben wir auch keinen Grund, in jenen Stellen des
(e) Dieſe Rechtfertigung kommt
freylich dem § 15 J. de act. (4. 6.)
nicht zu Statten; denn Dieſer iſt
ungeſchickt compilirt aus Gajus
IV. § 5 und § 18, ſo daß in ihm
gar kein Grund ſichtbar wird, wes-
halb die Formel der Condiction
in der erſten Hälfte mit dare fa-
cere, in der zweyten mit dare,
angegeben wird, ſo daß hier dieſe
Verſchiedenheit als blos nachläſ-
ſige Rede erſcheint.
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