Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. IV. Verletzung. Wenn dagegen der Beklagte den Eid geleistet hat, so § 313. Surrogate des Urtheils. -- II. Eid. -- Besondere Wir- kungen je nach der verschiedenen Lage des Streites. (Fortsetzung.) 3. Zuschiebung vor dem Judex (in judicio). Ich will damit anfangen, den Zustand der Sache dar- (w) L. 7. L. 9 pr. L. 34 § 7 eod. (x) S. o. B. 6 § 284. Noten
c. d. Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung. Wenn dagegen der Beklagte den Eid geleiſtet hat, ſo § 313. Surrogate des Urtheils. — II. Eid. — Beſondere Wir- kungen je nach der verſchiedenen Lage des Streites. (Fortſetzung.) 3. Zuſchiebung vor dem Judex (in judicio). Ich will damit anfangen, den Zuſtand der Sache dar- (w) L. 7. L. 9 pr. L. 34 § 7 eod. (x) S. o. B. 6 § 284. Noten
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Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung.
Wenn dagegen der Beklagte den Eid geleiſtet hat, ſo
iſt damit Alles, ohne Unterſchied der Klagen, zu Ende.
Der Prätor weiſt durch ein Decret die Klage zurück, ohne
daß es dazu einer Exception und eines Judex bedarf (w).
Dieſes Decret wirkt völlig wie die rechtskräftige Freiſprechung
durch einen Judex (x).
§ 313.
Surrogate des Urtheils. — II. Eid. — Beſondere Wir-
kungen je nach der verſchiedenen Lage des Streites.
(Fortſetzung.)
3. Zuſchiebung vor dem Judex (in judicio).
Ich will damit anfangen, den Zuſtand der Sache dar-
zuſtellen, wie er im Juſtinianiſchen Recht, und ſchon ſeit
dem Untergang des ordo judiciorum, beſchaffen ſeyn mußte.
Da hier kein Unterſchied mehr war zwiſchen jus und ju-
dicium, praetor und judex, ſo mußten alle für die Ver-
handlung vor dem Prätor oben aufgeſtellten Regeln nun-
mehr auf die ganze Prozeßführung angewendet werden, ſo
daß der urtheilende Richter (der jetzt von der richterlichen
Obrigkeit nicht mehr verſchieden war) die Rechte auszuüben
hatte, die früher dem Prätor zugeſchrieben wurden. Die
vom Prätor früher ausgeſprochene Alternative: solvere aut
jurare cogam (§ 312. e), wurde alſo in Ausſprüchen dieſer
ſpäteren Zeit wörtlich auf den judex (den urtheilenden
(w) L. 7. L. 9 pr. L. 34 § 7
eod.
(x) S. o. B. 6 § 284. Noten
c. d.
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