Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 8. Berlin, 1849.Buch III. Herrschaft der Rechtsregeln. Kap. II. Zeitliche Gränzen. Recht zu sichern und zu reinigen. Man konnte darin eineArt von authentischer Auslegung des bestehenden Rechts im Großen sehen, welche von selbst rückwirkend seyn mußte (§ 397). In keiner Gesetzgebung ist für diese Collisionsfrage so 1803. Fürstenthum Hildesheim und Stadt Goslar (Stengel's Beiträge Band 17 S. 194). 1803. Paderborn und Münster (Stengel Band 17 S. 235). 1803. Eichsfeld, Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen (Stengel Band 17 S. 253). (g) Das Oesterreichische Ein- führungspatent enthält über diesen Gegenstand nur wenige Bestim- mungen. Im Französischen Ge- setzbuch finden sich bei einzelnen Artikeln transitorische Bestimmun- gen (z. B. art. 2281); außerdem aber wurden einige abgesonderte transitorische Gesetze erlassen, gleich- zeitig mit dem code, namentlich über Adoption, Ehescheidung, un- eheliche Kinder. (h) Abgedruckt vor allen Aus-
gaben des Landrechts. Buch III. Herrſchaft der Rechtsregeln. Kap. II. Zeitliche Gränzen. Recht zu ſichern und zu reinigen. Man konnte darin eineArt von authentiſcher Auslegung des beſtehenden Rechts im Großen ſehen, welche von ſelbſt rückwirkend ſeyn mußte (§ 397). In keiner Geſetzgebung iſt für dieſe Colliſionsfrage ſo 1803. Fürſtenthum Hildesheim und Stadt Goslar (Stengel’s Beiträge Band 17 S. 194). 1803. Paderborn und Münſter (Stengel Band 17 S. 235). 1803. Eichsfeld, Erfurt, Mühlhauſen, Nordhauſen (Stengel Band 17 S. 253). (g) Das Oeſterreichiſche Ein- führungspatent enthält über dieſen Gegenſtand nur wenige Beſtim- mungen. Im Franzöſiſchen Ge- ſetzbuch finden ſich bei einzelnen Artikeln tranſitoriſche Beſtimmun- gen (z. B. art. 2281); außerdem aber wurden einige abgeſonderte tranſitoriſche Geſetze erlaſſen, gleich- zeitig mit dem code, namentlich über Adoption, Eheſcheidung, un- eheliche Kinder. (h) Abgedruckt vor allen Aus-
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Buch III. Herrſchaft der Rechtsregeln. Kap. II. Zeitliche Gränzen.
Recht zu ſichern und zu reinigen. Man konnte darin eine
Art von authentiſcher Auslegung des beſtehenden Rechts
im Großen ſehen, welche von ſelbſt rückwirkend ſeyn mußte
(§ 397).
In keiner Geſetzgebung iſt für dieſe Colliſionsfrage ſo
viel Vorſorge getroffen worden, als in der Preußiſchen (g),
und ich will gleich hier eine Ueberſicht über die Preußiſchen
tranſitoriſchen Geſetze geben, um in der Folge darauf
leichter zurück weiſen zu können. — Das älteſte derſelben
iſt das Publikationspatent des allgemeinen Landrechts vom
5. Februar 1794 (h), welches in den §§ 8 bis 18 ausführ-
liche tranſitoriſche Beſtimmungen enthält. Daran ſchließen
ſich folgende Geſetze an, wodurch die Preußiſche Geſetzge-
bung theils in neu erworbene Landestheile zuerſt eingeführt,
theils in wiedergewonnene Landestheile zurückgeführt wurde.
1803. Fürſtenthum Hildesheim und Stadt Goslar
(Stengel’s Beiträge Band 17 S. 194).
1803. Paderborn und Münſter (Stengel Band 17
S. 235).
1803. Eichsfeld, Erfurt, Mühlhauſen, Nordhauſen
(Stengel Band 17 S. 253).
(g) Das Oeſterreichiſche Ein-
führungspatent enthält über dieſen
Gegenſtand nur wenige Beſtim-
mungen. Im Franzöſiſchen Ge-
ſetzbuch finden ſich bei einzelnen
Artikeln tranſitoriſche Beſtimmun-
gen (z. B. art. 2281); außerdem
aber wurden einige abgeſonderte
tranſitoriſche Geſetze erlaſſen, gleich-
zeitig mit dem code, namentlich
über Adoption, Eheſcheidung, un-
eheliche Kinder.
(h) Abgedruckt vor allen Aus-
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