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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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vertrieb und ausrottete und selbst Diejenigen knechtete, welche sich zum Christenthum bekehrt hatten.

Auch der Islam lehrte seine Anhänger, sie sollen mit den Ungläubigen keine Gemeinschaft haben, sondern sie (jährlich zweimal) bekriegen, um den ewigen Rathschluss Gottes an ihnen zu vollziehen, dass sich Diejenigen, denen er gnädig ist, auf den Weg der Wahrheit wenden, die Andern aber verderbt werden in die Hölle, denn am Tage des Gerichtes kommt alle Reue zu spät. - "Das Schwert ist der Schlüssel zu Himmel und Hölle!" denn Gott lässt dem höllischen Feuer keine Gewalt über Diejenigen, die "seine Wege" gehen, und man soll nicht meinen, dass sie gestorben seien, die in diesem Kampfe für den allein selig machenden Glauben und seine Ausbreitung gefallen sind, sie sind nicht todt, sondern leben ewiglich von Gott versorgt und beseligt in schattigen Hainen und Auen." - Da die Bekehrung der Ungläubigen des Propheten Gebot und Endzweck ist, so sollen die Unwissenden, die seine Lehre noch nicht kennen, bevor der Krieg und Kampf beginnt, zur Annahme und Bekenntniss des Glaubens ermahnt und aufgefordert werden. Diejenigen, welche dieser Aufforderung Gehör geben, oder sich freiwillig bekehren, werden in die grosse Gemeinschaft der Gläubigen zu gleichem Recht und freiem Genuss ihrer Güter aufgenommen. Die Blinden aber, deren Ohren und Herzen Gott gegen die heilsame Lehre verschlossen hat, dass sie dagegen streiten und kämpfen, sollen mit aller Macht angegriffen, niedergehauen und unterworfen werden. Denen, die in der Schlacht gefangen werden, kann der Iman den Kopf oder Hände und Füsse abhauen und sie todt bluten lassen, oder ihnen auch gleich den nach der Schlacht gefangenen Kriegern nach gnädigem Ermessen die Freiheit schenken, oder sie gegen Lösegeld oder gefangene Moslemen austauschen und entlassen. Insgemein aber fallen sie mit den Weibern und Kindern der Ueberwundenen in Knechtschaft. Sie selbst wie ihr Land und all ihr Hab und Gut sind die Beute der siegreichen Eroberer.

Auf diese Weise standen sich die Bekenner des Christenthums und diejenigen des Islam als unversöhnliche Todfeinde gegenüber, die sich gegenseitig zu vernichten streb-

vertrieb und ausrottete und selbst Diejenigen knechtete, welche sich zum Christenthum bekehrt hatten.

Auch der Islam lehrte seine Anhänger, sie sollen mit den Ungläubigen keine Gemeinschaft haben, sondern sie (jährlich zweimal) bekriegen, um den ewigen Rathschluss Gottes an ihnen zu vollziehen, dass sich Diejenigen, denen er gnädig ist, auf den Weg der Wahrheit wenden, die Andern aber verderbt werden in die Hölle, denn am Tage des Gerichtes kommt alle Reue zu spät. – „Das Schwert ist der Schlüssel zu Himmel und Hölle!“ denn Gott lässt dem höllischen Feuer keine Gewalt über Diejenigen, die „seine Wege“ gehen, und man soll nicht meinen, dass sie gestorben seien, die in diesem Kampfe für den allein selig machenden Glauben und seine Ausbreitung gefallen sind, sie sind nicht todt, sondern leben ewiglich von Gott versorgt und beseligt in schattigen Hainen und Auen.“ – Da die Bekehrung der Ungläubigen des Propheten Gebot und Endzweck ist, so sollen die Unwissenden, die seine Lehre noch nicht kennen, bevor der Krieg und Kampf beginnt, zur Annahme und Bekenntniss des Glaubens ermahnt und aufgefordert werden. Diejenigen, welche dieser Aufforderung Gehör geben, oder sich freiwillig bekehren, werden in die grosse Gemeinschaft der Gläubigen zu gleichem Recht und freiem Genuss ihrer Güter aufgenommen. Die Blinden aber, deren Ohren und Herzen Gott gegen die heilsame Lehre verschlossen hat, dass sie dagegen streiten und kämpfen, sollen mit aller Macht angegriffen, niedergehauen und unterworfen werden. Denen, die in der Schlacht gefangen werden, kann der Iman den Kopf oder Hände und Füsse abhauen und sie todt bluten lassen, oder ihnen auch gleich den nach der Schlacht gefangenen Kriegern nach gnädigem Ermessen die Freiheit schenken, oder sie gegen Lösegeld oder gefangene Moslemen austauschen und entlassen. Insgemein aber fallen sie mit den Weibern und Kindern der Ueberwundenen in Knechtschaft. Sie selbst wie ihr Land und all ihr Hab und Gut sind die Beute der siegreichen Eroberer.

Auf diese Weise standen sich die Bekenner des Christenthums und diejenigen des Islam als unversöhnliche Todfeinde gegenüber, die sich gegenseitig zu vernichten streb-

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 freiwillig bekehren, werden in die grosse Gemeinschaft der Gläubigen zu gleichem Recht und freiem
 Genuss ihrer Güter aufgenommen. Die Blinden aber, deren Ohren und Herzen Gott gegen die heilsame
 Lehre verschlossen hat, dass sie dagegen streiten und kämpfen, sollen mit aller Macht angegriffen,
 niedergehauen und unterworfen werden. Denen, die in der Schlacht gefangen werden, kann der Iman den
 Kopf oder Hände und Füsse abhauen und sie todt bluten lassen, oder ihnen auch gleich den nach der
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[296/0312] vertrieb und ausrottete und selbst Diejenigen knechtete, welche sich zum Christenthum bekehrt hatten. Auch der Islam lehrte seine Anhänger, sie sollen mit den Ungläubigen keine Gemeinschaft haben, sondern sie (jährlich zweimal) bekriegen, um den ewigen Rathschluss Gottes an ihnen zu vollziehen, dass sich Diejenigen, denen er gnädig ist, auf den Weg der Wahrheit wenden, die Andern aber verderbt werden in die Hölle, denn am Tage des Gerichtes kommt alle Reue zu spät. – „Das Schwert ist der Schlüssel zu Himmel und Hölle!“ denn Gott lässt dem höllischen Feuer keine Gewalt über Diejenigen, die „seine Wege“ gehen, und man soll nicht meinen, dass sie gestorben seien, die in diesem Kampfe für den allein selig machenden Glauben und seine Ausbreitung gefallen sind, sie sind nicht todt, sondern leben ewiglich von Gott versorgt und beseligt in schattigen Hainen und Auen.“ – Da die Bekehrung der Ungläubigen des Propheten Gebot und Endzweck ist, so sollen die Unwissenden, die seine Lehre noch nicht kennen, bevor der Krieg und Kampf beginnt, zur Annahme und Bekenntniss des Glaubens ermahnt und aufgefordert werden. Diejenigen, welche dieser Aufforderung Gehör geben, oder sich freiwillig bekehren, werden in die grosse Gemeinschaft der Gläubigen zu gleichem Recht und freiem Genuss ihrer Güter aufgenommen. Die Blinden aber, deren Ohren und Herzen Gott gegen die heilsame Lehre verschlossen hat, dass sie dagegen streiten und kämpfen, sollen mit aller Macht angegriffen, niedergehauen und unterworfen werden. Denen, die in der Schlacht gefangen werden, kann der Iman den Kopf oder Hände und Füsse abhauen und sie todt bluten lassen, oder ihnen auch gleich den nach der Schlacht gefangenen Kriegern nach gnädigem Ermessen die Freiheit schenken, oder sie gegen Lösegeld oder gefangene Moslemen austauschen und entlassen. Insgemein aber fallen sie mit den Weibern und Kindern der Ueberwundenen in Knechtschaft. Sie selbst wie ihr Land und all ihr Hab und Gut sind die Beute der siegreichen Eroberer. Auf diese Weise standen sich die Bekenner des Christenthums und diejenigen des Islam als unversöhnliche Todfeinde gegenüber, die sich gegenseitig zu vernichten streb-

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/312>, abgerufen am 22.11.2024.