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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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mit den kranken Kindern neunmal hinan und suchen damit Genesung. 1)

Im deutschen Rechte ist die Dreizahl sehr gebräuchlich, daher das Sprichwort, dass aller guten Dinge drei seien.2) Tacitus, Germ., cap. 25, unterscheidet bei den Deutschen drei Stände, drei Grade: nobiles, ingenui et servi; - im Mittelalter der Adel, der Bürger- und der Bauernstand und im Adel selbst die Fürsten, die Ritter und der Dienstadel oder die Ministerialen; in der Geistlichkeit die niedere, höhere und höchste, -. der Bischoff, Erzbischoff und Papst (der Bischoff der Bischöffe, der Oberpriester und oberste Priester) mit den Kardinälen; in der Staatsverwaltung Dorf, Stadt und Kreis, - Kreis, Provinz und Reich; in der Rechtspflege das Gericht, das Obergericht und das oberste Gericht mit den jedesmaligen drei Ladungen oder drei Fristen; in dem Volksbildungswesen die Volksschulen, die Gelehrtenschulen, Gymnasien, und die Universitäten und auf den Universitäten die dreifachen akademischen Würden; in dem Handwerksleben die drei Stufen der Lehrlinge, Gesellen und Meister u. s. w. Tres faciunt collegium (omne trinum perfectum, - tria est immerus perfectus) - nach der lex Salica 45 bilden drei Männer ein contubernium - nach den Kenningar machen drei Leute ein Dorf; nach der lex Salica sollen nicht mehr als drei Sagibaronen sein; am Gerichtsplatze stehen drei Eichen; drei Stücke Obst u. s. w. hat man frei, d. h. werden einem Vorübergehenden zu nehmen erlaubt; die Geistlichen sollen beim Schwören oder dem Schwörenden drei oder mehr Worte im Evangelium lesen; ferner kommen vor drei Rufe, drei Schläge, drei Fragen im Gerichte, drei Zeugnisse, drei Gerichte, drei Nöthe, drei Strafen, drei Jahre und drei Tage, drei Nächte u. s. w. Grimm bemerkt noch, dass ganz auffallend die Trilogie in den Gesetzen von Wales herrsche und fast alle Bestimmungen darin sich nach Triaden ordnen. Die in den deutschen Orden Aufzunehmenden wurden von dem Hochmeister mit drei Streichen, deren zwei auf die Schultern und der dritte

1) Rochholz, a. a. O., II. S. 285.
2) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 208.

mit den kranken Kindern neunmal hinan und suchen damit Genesung. 1)

Im deutschen Rechte ist die Dreizahl sehr gebräuchlich, daher das Sprichwort, dass aller guten Dinge drei seien.2) Tacitus, Germ., cap. 25, unterscheidet bei den Deutschen drei Stände, drei Grade: nobiles, ingenui et servi; – im Mittelalter der Adel, der Bürger- und der Bauernstand und im Adel selbst die Fürsten, die Ritter und der Dienstadel oder die Ministerialen; in der Geistlichkeit die niedere, höhere und höchste, –. der Bischoff, Erzbischoff und Papst (der Bischoff der Bischöffe, der Oberpriester und oberste Priester) mit den Kardinälen; in der Staatsverwaltung Dorf, Stadt und Kreis, – Kreis, Provinz und Reich; in der Rechtspflege das Gericht, das Obergericht und das oberste Gericht mit den jedesmaligen drei Ladungen oder drei Fristen; in dem Volksbildungswesen die Volksschulen, die Gelehrtenschulen, Gymnasien, und die Universitäten und auf den Universitäten die dreifachen akademischen Würden; in dem Handwerksleben die drei Stufen der Lehrlinge, Gesellen und Meister u. s. w. Tres faciunt collegium (omne trinum perfectum, – tria est immerus perfectus) – nach der lex Salica 45 bilden drei Männer ein contubernium – nach den Kenningar machen drei Leute ein Dorf; nach der lex Salica sollen nicht mehr als drei Sagibaronen sein; am Gerichtsplatze stehen drei Eichen; drei Stücke Obst u. s. w. hat man frei, d. h. werden einem Vorübergehenden zu nehmen erlaubt; die Geistlichen sollen beim Schwören oder dem Schwörenden drei oder mehr Worte im Evangelium lesen; ferner kommen vor drei Rufe, drei Schläge, drei Fragen im Gerichte, drei Zeugnisse, drei Gerichte, drei Nöthe, drei Strafen, drei Jahre und drei Tage, drei Nächte u. s. w. Grimm bemerkt noch, dass ganz auffallend die Trilogie in den Gesetzen von Wales herrsche und fast alle Bestimmungen darin sich nach Triaden ordnen. Die in den deutschen Orden Aufzunehmenden wurden von dem Hochmeister mit drei Streichen, deren zwei auf die Schultern und der dritte

1) Rochholz, a. a. O., II. S. 285.
2) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 208.
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 der Dienstadel oder die Ministerialen; in der Geistlichkeit die niedere, höhere und höchste, &#x2013;. der
 Bischoff, Erzbischoff und Papst (der Bischoff der Bischöffe, der Oberpriester und oberste Priester)
 mit den Kardinälen; in der Staatsverwaltung Dorf, Stadt und Kreis, &#x2013; Kreis, Provinz und Reich; in
 der Rechtspflege das Gericht, das Obergericht und das oberste Gericht mit den jedesmaligen drei
 Ladungen oder drei Fristen; in dem Volksbildungswesen die Volksschulen, die Gelehrtenschulen,
 Gymnasien, und die Universitäten und auf den Universitäten die dreifachen akademischen Würden; in
 dem Handwerksleben die drei Stufen der Lehrlinge, Gesellen und Meister u. s. w. Tres faciunt
 collegium (omne trinum perfectum, &#x2013; tria est immerus perfectus) &#x2013; nach der lex Salica 45 bilden drei
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 nicht mehr als drei Sagibaronen sein; am Gerichtsplatze stehen drei Eichen; drei Stücke Obst u. s.
 w. hat man frei, d. h. werden einem Vorübergehenden zu nehmen erlaubt; die Geistlichen sollen beim
 Schwören oder dem Schwörenden drei oder mehr Worte im Evangelium lesen; ferner kommen vor drei Rufe,
 drei Schläge, drei Fragen im Gerichte, drei Zeugnisse, drei Gerichte, drei Nöthe, drei Strafen, drei
 Jahre und drei Tage, drei Nächte u. s. w. Grimm bemerkt noch, dass ganz auffallend die Trilogie in
 den Gesetzen von Wales herrsche und fast alle Bestimmungen darin sich nach Triaden ordnen. Die in
 den deutschen Orden Aufzunehmenden wurden von dem Hochmeister mit drei Streichen, deren zwei auf die
 Schultern und der dritte
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[482/0498] mit den kranken Kindern neunmal hinan und suchen damit Genesung. 1) Im deutschen Rechte ist die Dreizahl sehr gebräuchlich, daher das Sprichwort, dass aller guten Dinge drei seien. 2) Tacitus, Germ., cap. 25, unterscheidet bei den Deutschen drei Stände, drei Grade: nobiles, ingenui et servi; – im Mittelalter der Adel, der Bürger- und der Bauernstand und im Adel selbst die Fürsten, die Ritter und der Dienstadel oder die Ministerialen; in der Geistlichkeit die niedere, höhere und höchste, –. der Bischoff, Erzbischoff und Papst (der Bischoff der Bischöffe, der Oberpriester und oberste Priester) mit den Kardinälen; in der Staatsverwaltung Dorf, Stadt und Kreis, – Kreis, Provinz und Reich; in der Rechtspflege das Gericht, das Obergericht und das oberste Gericht mit den jedesmaligen drei Ladungen oder drei Fristen; in dem Volksbildungswesen die Volksschulen, die Gelehrtenschulen, Gymnasien, und die Universitäten und auf den Universitäten die dreifachen akademischen Würden; in dem Handwerksleben die drei Stufen der Lehrlinge, Gesellen und Meister u. s. w. Tres faciunt collegium (omne trinum perfectum, – tria est immerus perfectus) – nach der lex Salica 45 bilden drei Männer ein contubernium – nach den Kenningar machen drei Leute ein Dorf; nach der lex Salica sollen nicht mehr als drei Sagibaronen sein; am Gerichtsplatze stehen drei Eichen; drei Stücke Obst u. s. w. hat man frei, d. h. werden einem Vorübergehenden zu nehmen erlaubt; die Geistlichen sollen beim Schwören oder dem Schwörenden drei oder mehr Worte im Evangelium lesen; ferner kommen vor drei Rufe, drei Schläge, drei Fragen im Gerichte, drei Zeugnisse, drei Gerichte, drei Nöthe, drei Strafen, drei Jahre und drei Tage, drei Nächte u. s. w. Grimm bemerkt noch, dass ganz auffallend die Trilogie in den Gesetzen von Wales herrsche und fast alle Bestimmungen darin sich nach Triaden ordnen. Die in den deutschen Orden Aufzunehmenden wurden von dem Hochmeister mit drei Streichen, deren zwei auf die Schultern und der dritte 1) Rochholz, a. a. O., II. S. 285. 2) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 208.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 482. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/498>, abgerufen am 22.11.2024.