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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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waren wenigstens theilweise die Vermittler zwischen den Germanen und dem griechisch-römischen Wissen.

An einem Orte, wo man es nicht vermuthen sollte, in Nro. 34 der Gartenlaube für 1860, sind neuerlichst sehr interessante Mittheilungen über die Gesellenbrüderschaften in Frankreich gemacht worden, die hier nicht übergangen werden dürfen. Die Gesellenbrüderschaften, Compagnonnages, bestehen in Frankreich als ein Gegengewicht gegen die ähnlichen Brüderschaften, die Zünfte der Meister seit langen Jahrhunderten mit eigener Verfassung, Gerichtsbarkeit, Finanz- und Fehdegewalt bis auf den heutigen Tag kräftig fort. Die sämmtlichen Compagnons, Genossen, deren Genossenschaften oder Brüderschaften gegenseitige Unterstützung und Förderung jeder Art, besonders auch gesellige Zusammenkünfte bezwecken und sich in geheime Gebräuche hüllen, verfallen zunächst in zwei Hauptklassen, die Compagnons du devoir, Genossen des Pflichtbundes, und die Compagnons de liberte; die erstern zerfallen wieder in Enfants de Maeitre Jacques und Enfants de Maeitre Soubise, während die Genossen der Freiheit ausschliesslich Enfants de Salomon sind. Alle drei Verbindungen leiten ihren Ursprung vom ersten Tempelbau zu Jerusalem her. Unter den Handwerkern, welche mit dem phönicischen Baumeister Hiram den Tempel Salomos erbauten, waren nach der Ueberlieferung auch zwei Meister aus Frankreich, Jacques, der Steinmetz, und Soubise, der Zimmermann. Um unter einem so grossen Haufen Ordnung und Eintracht zu erhalten, hatte der weise Meister Hiram bestimmte Classen mit eigenthümlichen Gebräuchen und Losungsworten eingeführt. Nach Vollendung des Tempels schifften Meister Jacques und Soubise nach ihrer Heimath zurück; der Erstere landete zu Marseille, der Letztere zu Bordeaux, wo sie nach dem Muster Hirams Verbindungen der Gesellen ihres Handwerks gründeten. Die Steinmetze datiren ihre Gründung vom J. 558 vor Chr., die Zimmerleute vom J. 550 nach Chr. und beide Verbindungen streiten mit einander über das höhere gegenseitige Alter der Stiftung; vereint stehen die beiden Verbindungen nur in ihrem Streite gegen die dritte, da ihnen die Mitglieder dieser als Nachkommen jener Gesellen gel-

waren wenigstens theilweise die Vermittler zwischen den Germanen und dem griechisch-römischen Wissen.

An einem Orte, wo man es nicht vermuthen sollte, in Nro. 34 der Gartenlaube für 1860, sind neuerlichst sehr interessante Mittheilungen über die Gesellenbrüderschaften in Frankreich gemacht worden, die hier nicht übergangen werden dürfen. Die Gesellenbrüderschaften, Compagnonnages, bestehen in Frankreich als ein Gegengewicht gegen die ähnlichen Brüderschaften, die Zünfte der Meister seit langen Jahrhunderten mit eigener Verfassung, Gerichtsbarkeit, Finanz- und Fehdegewalt bis auf den heutigen Tag kräftig fort. Die sämmtlichen Compagnons, Genossen, deren Genossenschaften oder Brüderschaften gegenseitige Unterstützung und Förderung jeder Art, besonders auch gesellige Zusammenkünfte bezwecken und sich in geheime Gebräuche hüllen, verfallen zunächst in zwei Hauptklassen, die Compagnons du devoir, Genossen des Pflichtbundes, und die Compagnons de liberté; die erstern zerfallen wieder in Enfants de Maître Jacques und Enfants de Maître Soubise, während die Genossen der Freiheit ausschliesslich Enfants de Salomon sind. Alle drei Verbindungen leiten ihren Ursprung vom ersten Tempelbau zu Jerusalem her. Unter den Handwerkern, welche mit dem phönicischen Baumeister Hiram den Tempel Salomos erbauten, waren nach der Ueberlieferung auch zwei Meister aus Frankreich, Jacques, der Steinmetz, und Soubise, der Zimmermann. Um unter einem so grossen Haufen Ordnung und Eintracht zu erhalten, hatte der weise Meister Hiram bestimmte Classen mit eigenthümlichen Gebräuchen und Losungsworten eingeführt. Nach Vollendung des Tempels schifften Meister Jacques und Soubise nach ihrer Heimath zurück; der Erstere landete zu Marseille, der Letztere zu Bordeaux, wo sie nach dem Muster Hirams Verbindungen der Gesellen ihres Handwerks gründeten. Die Steinmetze datiren ihre Gründung vom J. 558 vor Chr., die Zimmerleute vom J. 550 nach Chr. und beide Verbindungen streiten mit einander über das höhere gegenseitige Alter der Stiftung; vereint stehen die beiden Verbindungen nur in ihrem Streite gegen die dritte, da ihnen die Mitglieder dieser als Nachkommen jener Gesellen gel-

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 bestehen in Frankreich als ein Gegengewicht gegen die ähnlichen Brüderschaften, die Zünfte der
 Meister seit langen Jahrhunderten mit eigener Verfassung, Gerichtsbarkeit, Finanz- und Fehdegewalt
 bis auf den heutigen Tag kräftig fort. Die sämmtlichen Compagnons, Genossen, deren Genossenschaften
 oder Brüderschaften gegenseitige Unterstützung und Förderung jeder Art, besonders auch gesellige
 Zusammenkünfte bezwecken und sich in geheime Gebräuche hüllen, verfallen zunächst in zwei
 Hauptklassen, die Compagnons du devoir, Genossen des Pflichtbundes, und die Compagnons de liberté;
 die erstern zerfallen wieder in Enfants de Maître Jacques und Enfants de Maître Soubise, während die
 Genossen der Freiheit ausschliesslich Enfants de Salomon sind. Alle drei Verbindungen leiten ihren
 Ursprung vom ersten Tempelbau zu Jerusalem her. Unter den Handwerkern, welche mit dem phönicischen
 Baumeister Hiram den Tempel Salomos erbauten, waren nach der Ueberlieferung auch zwei Meister aus
 Frankreich, Jacques, der Steinmetz, und Soubise, der Zimmermann. Um unter einem so grossen Haufen
 Ordnung und Eintracht zu erhalten, hatte der weise Meister Hiram bestimmte Classen mit
 eigenthümlichen Gebräuchen und Losungsworten eingeführt. Nach Vollendung des Tempels schifften
 Meister Jacques und Soubise nach ihrer Heimath zurück; der Erstere landete zu Marseille, der
 Letztere zu Bordeaux, wo sie nach dem Muster Hirams Verbindungen der Gesellen ihres Handwerks
 gründeten. Die Steinmetze datiren ihre Gründung vom J. 558 vor Chr., die Zimmerleute vom J. 550 nach
 Chr. und beide Verbindungen streiten mit einander über das höhere gegenseitige Alter der Stiftung;
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[504/0520] waren wenigstens theilweise die Vermittler zwischen den Germanen und dem griechisch-römischen Wissen. An einem Orte, wo man es nicht vermuthen sollte, in Nro. 34 der Gartenlaube für 1860, sind neuerlichst sehr interessante Mittheilungen über die Gesellenbrüderschaften in Frankreich gemacht worden, die hier nicht übergangen werden dürfen. Die Gesellenbrüderschaften, Compagnonnages, bestehen in Frankreich als ein Gegengewicht gegen die ähnlichen Brüderschaften, die Zünfte der Meister seit langen Jahrhunderten mit eigener Verfassung, Gerichtsbarkeit, Finanz- und Fehdegewalt bis auf den heutigen Tag kräftig fort. Die sämmtlichen Compagnons, Genossen, deren Genossenschaften oder Brüderschaften gegenseitige Unterstützung und Förderung jeder Art, besonders auch gesellige Zusammenkünfte bezwecken und sich in geheime Gebräuche hüllen, verfallen zunächst in zwei Hauptklassen, die Compagnons du devoir, Genossen des Pflichtbundes, und die Compagnons de liberté; die erstern zerfallen wieder in Enfants de Maître Jacques und Enfants de Maître Soubise, während die Genossen der Freiheit ausschliesslich Enfants de Salomon sind. Alle drei Verbindungen leiten ihren Ursprung vom ersten Tempelbau zu Jerusalem her. Unter den Handwerkern, welche mit dem phönicischen Baumeister Hiram den Tempel Salomos erbauten, waren nach der Ueberlieferung auch zwei Meister aus Frankreich, Jacques, der Steinmetz, und Soubise, der Zimmermann. Um unter einem so grossen Haufen Ordnung und Eintracht zu erhalten, hatte der weise Meister Hiram bestimmte Classen mit eigenthümlichen Gebräuchen und Losungsworten eingeführt. Nach Vollendung des Tempels schifften Meister Jacques und Soubise nach ihrer Heimath zurück; der Erstere landete zu Marseille, der Letztere zu Bordeaux, wo sie nach dem Muster Hirams Verbindungen der Gesellen ihres Handwerks gründeten. Die Steinmetze datiren ihre Gründung vom J. 558 vor Chr., die Zimmerleute vom J. 550 nach Chr. und beide Verbindungen streiten mit einander über das höhere gegenseitige Alter der Stiftung; vereint stehen die beiden Verbindungen nur in ihrem Streite gegen die dritte, da ihnen die Mitglieder dieser als Nachkommen jener Gesellen gel-

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 504. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/520>, abgerufen am 22.11.2024.