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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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stand als das weltliche oder staatliche Oberhaupt, der deutsche Kaiser, der Nachfolger des römischen Kaisers zur Seite und beider Macht war, was für die Geschichte sehr bedeutungsvoll, weniger eine Macht der rohen Gewalt, des blutigen Krieges, als der gläubigen Begeisterung, der freiwilligen Unterwerfung und der treuen Anhänglichkeit.1) Den Gipfel ihrer Macht und Ausbildung erreichte die geistliche Universalmonarchie unter dem Papste Gregor VII., welcher den Kaiser selbst als den ersten Vasallen der Kirche und der päpstlichen Krone sich unterwarf. Schon jetzt war der rechtliche und staatliche Gesichtspunkt unendlich erweitert. Das Papst- und Kaiserthum führten die einzelnen christlichen Staaten in eine Art Staatenstaat, in die Christenheit zusammen, und die ganze Menschheit, welche an den einen grossen und ewigen Gott glaubte, folgte der Kreuzesfahne; dem Bürger des einzelnen Staates wurden zugleich als einem Christen, als einem Sohne des alle seine Kinder mit der gleichen Liebe und Güte umfassenden Vaters in allen christlichen Staaten gewisse Rechte zugestanden und es bildete sich allmälig, wenn auch kein allgemeines Staaten- und Menschen-, doch ein allgemeines Kirchen- und Christenrecht heran. Indessen in der blos kirchlichen Form konnte die Idee der Einheit, der Gottheit und der Menschheit ihre schönere Kraft und höhere Blüthe nicht entfalten, für die nach Freiheit und Selbstständigkeit ringenden Völker wurde die Kirche bald drückend und beengend; zwischen den unter und aus dem gesunkenen Kaiserthum emporgewachsenen Staaten und Völkern und zwischen der Hierarchie entspann sich bald ein langer und heftiger Kampf, welcher zuletzt zu Gunsten der Ersteren mit dem Siege in der errungenen Freiheit des Gewissens und der Vernunft endete. In diesem Kampfe musste nothwendig die Kirche aufhören, das allgemeine Band der Staaten und der Völker zu sein; die Idee des freien Glaubens und des freien Rechtes, der Freiheit in

1) Wilke in der soeben erschienenen zweiten Ausgabe seiner Geschichte des Ordens der Tempelherren, I. S. 3, sagt treffend: In dem Mönche und Ritter stellen sich die Gewalten, ja der Geist jener Zeit dar.

stand als das weltliche oder staatliche Oberhaupt, der deutsche Kaiser, der Nachfolger des römischen Kaisers zur Seite und beider Macht war, was für die Geschichte sehr bedeutungsvoll, weniger eine Macht der rohen Gewalt, des blutigen Krieges, als der gläubigen Begeisterung, der freiwilligen Unterwerfung und der treuen Anhänglichkeit.1) Den Gipfel ihrer Macht und Ausbildung erreichte die geistliche Universalmonarchie unter dem Papste Gregor VII., welcher den Kaiser selbst als den ersten Vasallen der Kirche und der päpstlichen Krone sich unterwarf. Schon jetzt war der rechtliche und staatliche Gesichtspunkt unendlich erweitert. Das Papst- und Kaiserthum führten die einzelnen christlichen Staaten in eine Art Staatenstaat, in die Christenheit zusammen, und die ganze Menschheit, welche an den einen grossen und ewigen Gott glaubte, folgte der Kreuzesfahne; dem Bürger des einzelnen Staates wurden zugleich als einem Christen, als einem Sohne des alle seine Kinder mit der gleichen Liebe und Güte umfassenden Vaters in allen christlichen Staaten gewisse Rechte zugestanden und es bildete sich allmälig, wenn auch kein allgemeines Staaten- und Menschen-, doch ein allgemeines Kirchen- und Christenrecht heran. Indessen in der blos kirchlichen Form konnte die Idee der Einheit, der Gottheit und der Menschheit ihre schönere Kraft und höhere Blüthe nicht entfalten, für die nach Freiheit und Selbstständigkeit ringenden Völker wurde die Kirche bald drückend und beengend; zwischen den unter und aus dem gesunkenen Kaiserthum emporgewachsenen Staaten und Völkern und zwischen der Hierarchie entspann sich bald ein langer und heftiger Kampf, welcher zuletzt zu Gunsten der Ersteren mit dem Siege in der errungenen Freiheit des Gewissens und der Vernunft endete. In diesem Kampfe musste nothwendig die Kirche aufhören, das allgemeine Band der Staaten und der Völker zu sein; die Idee des freien Glaubens und des freien Rechtes, der Freiheit in

1) Wilke in der soeben erschienenen zweiten Ausgabe seiner Geschichte des Ordens der Tempelherren, I. S. 3, sagt treffend: In dem Mönche und Ritter stellen sich die Gewalten, ja der Geist jener Zeit dar.
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 unendlich erweitert. Das Papst- und Kaiserthum führten die einzelnen christlichen Staaten in eine
 Art Staatenstaat, in die Christenheit zusammen, und die ganze Menschheit, welche an den einen
 grossen und ewigen Gott glaubte, folgte der Kreuzesfahne; dem Bürger des einzelnen Staates wurden
 zugleich als einem Christen, als einem Sohne des alle seine Kinder mit der gleichen Liebe und Güte
 umfassenden Vaters in allen christlichen Staaten gewisse Rechte zugestanden und es bildete sich
 allmälig, wenn auch kein allgemeines Staaten- und Menschen-, doch ein allgemeines Kirchen- und
 Christenrecht heran. Indessen in der blos kirchlichen Form konnte die Idee der Einheit, der Gottheit
 und der Menschheit ihre schönere Kraft und höhere Blüthe nicht entfalten, für die nach Freiheit und
 Selbstständigkeit ringenden Völker wurde die Kirche bald drückend und beengend; zwischen den unter
 und aus dem gesunkenen Kaiserthum emporgewachsenen Staaten und Völkern und zwischen der Hierarchie
 entspann sich bald ein langer und heftiger Kampf, welcher zuletzt zu Gunsten der Ersteren mit dem
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[663/0679] stand als das weltliche oder staatliche Oberhaupt, der deutsche Kaiser, der Nachfolger des römischen Kaisers zur Seite und beider Macht war, was für die Geschichte sehr bedeutungsvoll, weniger eine Macht der rohen Gewalt, des blutigen Krieges, als der gläubigen Begeisterung, der freiwilligen Unterwerfung und der treuen Anhänglichkeit. 1) Den Gipfel ihrer Macht und Ausbildung erreichte die geistliche Universalmonarchie unter dem Papste Gregor VII., welcher den Kaiser selbst als den ersten Vasallen der Kirche und der päpstlichen Krone sich unterwarf. Schon jetzt war der rechtliche und staatliche Gesichtspunkt unendlich erweitert. Das Papst- und Kaiserthum führten die einzelnen christlichen Staaten in eine Art Staatenstaat, in die Christenheit zusammen, und die ganze Menschheit, welche an den einen grossen und ewigen Gott glaubte, folgte der Kreuzesfahne; dem Bürger des einzelnen Staates wurden zugleich als einem Christen, als einem Sohne des alle seine Kinder mit der gleichen Liebe und Güte umfassenden Vaters in allen christlichen Staaten gewisse Rechte zugestanden und es bildete sich allmälig, wenn auch kein allgemeines Staaten- und Menschen-, doch ein allgemeines Kirchen- und Christenrecht heran. Indessen in der blos kirchlichen Form konnte die Idee der Einheit, der Gottheit und der Menschheit ihre schönere Kraft und höhere Blüthe nicht entfalten, für die nach Freiheit und Selbstständigkeit ringenden Völker wurde die Kirche bald drückend und beengend; zwischen den unter und aus dem gesunkenen Kaiserthum emporgewachsenen Staaten und Völkern und zwischen der Hierarchie entspann sich bald ein langer und heftiger Kampf, welcher zuletzt zu Gunsten der Ersteren mit dem Siege in der errungenen Freiheit des Gewissens und der Vernunft endete. In diesem Kampfe musste nothwendig die Kirche aufhören, das allgemeine Band der Staaten und der Völker zu sein; die Idee des freien Glaubens und des freien Rechtes, der Freiheit in 1) Wilke in der soeben erschienenen zweiten Ausgabe seiner Geschichte des Ordens der Tempelherren, I. S. 3, sagt treffend: In dem Mönche und Ritter stellen sich die Gewalten, ja der Geist jener Zeit dar.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 663. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/679>, abgerufen am 21.11.2024.