Theilung des Weines und überhaupt des Trunkes galt stets und gilt noch heute bei dem ganzen deutschen Volke als erstes und höchstes Zeichen der Liebe und Freundschaft, der innig verschlungenen Herzen, und könnte sehr leicht nur als ein symbolischer Gebrauch für die ursprüngliche Bluttheilung entstanden und eingeführt worden sein. Es ist blos eine Ausdehnung des Trinkens aus dem gleichen Becher, dass bei den inaurerischen Tafellogen und im Volksleben nicht selten auch Ein Becher von dem Vorsitzenden um die ganze Tafel bis wieder zu ihm zurück kreiset und so gleichsam eine magische Kette um alle Tischgenossen und Freunde schlinget. Dass alle Anwesenden zugleich aus ihren Gläsern grüssend oder liebend trinken, ist nur eine andere Form des von Mann zu Mann erfolgenden Trinkens aus Einem Pokale. In diesen durch den Pokal mit dem goldenen Weine geflochtenen Ring der Freundschaft und der Ewigkeit werden bei den Maurern auch die dienenden Brüder eingeschlossen, gerade wie man in allen rechten Familien und Häusern die Dienstboten, überhaupt die Bediensteten an den Haus- und Familienfesten und Freuden Antheil nehmen lässt, die selben auch in dieser Hinsicht als wirkliche Haus- und Familiengenossen, als Heerd- und Feuergenossen behandelt. Wie oft müssen die Bediensteten mit der Herrschaft die Schmerzen und Leiden theilen, deshalb sollten sie auch nicht mindern Antheil an dem Glücke und den Freuden haben. Das schönste aller maurerischen Logenämter, ein Ehrenamt (dignitas) ist, im Namen der Loge den besuchenden und den dienenden Brüdern die brüderliche Freund schaft und Liebe zu bezeugen, - mit ihnen den Minnetrunk zu Ehren des Vaters und Schöpfers aller Welten und aller Menschen zu trinken. Nach dem von Krause, II. 2. S. 260, theilweise mitgetheilten Gebrauche der Handwerksmaurer zu Altenburg1) sprach hierbei der fremde Handwerksgeselle namentlich:
"Veste Dinge dieser Erde müssen unverändert sein;
willst Du jetzt mein Bruder werden, es gescheh' bei Bier und Wein, so musst Du mit Mund und Hand ewig
1) Vergl. auch Fallou, S. 65 ff. und S. 351 ff.
Theilung des Weines und überhaupt des Trunkes galt stets und gilt noch heute bei dem ganzen deutschen Volke als erstes und höchstes Zeichen der Liebe und Freundschaft, der innig verschlungenen Herzen, und könnte sehr leicht nur als ein symbolischer Gebrauch für die ursprüngliche Bluttheilung entstanden und eingeführt worden sein. Es ist blos eine Ausdehnung des Trinkens aus dem gleichen Becher, dass bei den inaurerischen Tafellogen und im Volksleben nicht selten auch Ein Becher von dem Vorsitzenden um die ganze Tafel bis wieder zu ihm zurück kreiset und so gleichsam eine magische Kette um alle Tischgenossen und Freunde schlinget. Dass alle Anwesenden zugleich aus ihren Gläsern grüssend oder liebend trinken, ist nur eine andere Form des von Mann zu Mann erfolgenden Trinkens aus Einem Pokale. In diesen durch den Pokal mit dem goldenen Weine geflochtenen Ring der Freundschaft und der Ewigkeit werden bei den Maurern auch die dienenden Brüder eingeschlossen, gerade wie man in allen rechten Familien und Häusern die Dienstboten, überhaupt die Bediensteten an den Haus- und Familienfesten und Freuden Antheil nehmen lässt, die selben auch in dieser Hinsicht als wirkliche Haus- und Familiengenossen, als Heerd- und Feuergenossen behandelt. Wie oft müssen die Bediensteten mit der Herrschaft die Schmerzen und Leiden theilen, deshalb sollten sie auch nicht mindern Antheil an dem Glücke und den Freuden haben. Das schönste aller maurerischen Logenämter, ein Ehrenamt (dignitas) ist, im Namen der Loge den besuchenden und den dienenden Brüdern die brüderliche Freund schaft und Liebe zu bezeugen, – mit ihnen den Minnetrunk zu Ehren des Vaters und Schöpfers aller Welten und aller Menschen zu trinken. Nach dem von Krause, II. 2. S. 260, theilweise mitgetheilten Gebrauche der Handwerksmaurer zu Altenburg1) sprach hierbei der fremde Handwerksgeselle namentlich:
„Veste Dinge dieser Erde müssen unverändert sein;
willst Du jetzt mein Bruder werden, es gescheh’ bei Bier und Wein, so musst Du mit Mund und Hand ewig
1) Vergl. auch Fallou, S. 65 ff. und S. 351 ff.
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Theilung des Weines und überhaupt des Trunkes galt stets und gilt noch heute bei dem ganzen deutschen Volke als erstes und höchstes Zeichen der Liebe und Freundschaft, der innig verschlungenen Herzen, und könnte sehr leicht nur als ein symbolischer Gebrauch für die ursprüngliche Bluttheilung entstanden und eingeführt worden sein. Es ist blos eine Ausdehnung des Trinkens aus dem gleichen Becher, dass bei den inaurerischen Tafellogen und im Volksleben nicht selten auch Ein Becher von dem Vorsitzenden um die ganze Tafel bis wieder zu ihm zurück kreiset und so gleichsam eine magische Kette um alle Tischgenossen und Freunde schlinget. Dass alle Anwesenden zugleich aus ihren Gläsern grüssend oder liebend trinken, ist nur eine andere Form des von Mann zu Mann erfolgenden Trinkens aus Einem Pokale. In diesen durch den Pokal mit dem goldenen Weine geflochtenen Ring der Freundschaft und der Ewigkeit werden bei den Maurern auch die dienenden Brüder eingeschlossen, gerade wie man in allen rechten Familien und Häusern die Dienstboten, überhaupt die Bediensteten an den Haus- und Familienfesten und Freuden Antheil nehmen lässt, die selben auch in dieser Hinsicht als wirkliche Haus- und Familiengenossen, als Heerd- und Feuergenossen behandelt. Wie oft müssen die Bediensteten mit der Herrschaft die Schmerzen und Leiden theilen, deshalb sollten sie auch nicht mindern Antheil an dem Glücke und den Freuden haben. Das schönste aller maurerischen Logenämter, ein Ehrenamt (dignitas) ist, im Namen der Loge den besuchenden und den dienenden Brüdern die brüderliche Freund schaft und Liebe zu bezeugen, – mit ihnen den Minnetrunk zu Ehren des Vaters und Schöpfers aller Welten und aller Menschen zu trinken. Nach dem von Krause, II. 2. S. 260, theilweise mitgetheilten Gebrauche der Handwerksmaurer zu Altenburg<noteplace="foot"n="1)">Vergl. auch Fallou, S. 65 ff. und S. 351 ff.<lb/></note> sprach hierbei der fremde Handwerksgeselle namentlich:</p><citrendition="#c"><quote><p>„Veste Dinge dieser Erde müssen unverändert sein;
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Theilung des Weines und überhaupt des Trunkes galt stets und gilt noch heute bei dem ganzen deutschen Volke als erstes und höchstes Zeichen der Liebe und Freundschaft, der innig verschlungenen Herzen, und könnte sehr leicht nur als ein symbolischer Gebrauch für die ursprüngliche Bluttheilung entstanden und eingeführt worden sein. Es ist blos eine Ausdehnung des Trinkens aus dem gleichen Becher, dass bei den inaurerischen Tafellogen und im Volksleben nicht selten auch Ein Becher von dem Vorsitzenden um die ganze Tafel bis wieder zu ihm zurück kreiset und so gleichsam eine magische Kette um alle Tischgenossen und Freunde schlinget. Dass alle Anwesenden zugleich aus ihren Gläsern grüssend oder liebend trinken, ist nur eine andere Form des von Mann zu Mann erfolgenden Trinkens aus Einem Pokale. In diesen durch den Pokal mit dem goldenen Weine geflochtenen Ring der Freundschaft und der Ewigkeit werden bei den Maurern auch die dienenden Brüder eingeschlossen, gerade wie man in allen rechten Familien und Häusern die Dienstboten, überhaupt die Bediensteten an den Haus- und Familienfesten und Freuden Antheil nehmen lässt, die selben auch in dieser Hinsicht als wirkliche Haus- und Familiengenossen, als Heerd- und Feuergenossen behandelt. Wie oft müssen die Bediensteten mit der Herrschaft die Schmerzen und Leiden theilen, deshalb sollten sie auch nicht mindern Antheil an dem Glücke und den Freuden haben. Das schönste aller maurerischen Logenämter, ein Ehrenamt (dignitas) ist, im Namen der Loge den besuchenden und den dienenden Brüdern die brüderliche Freund schaft und Liebe zu bezeugen, – mit ihnen den Minnetrunk zu Ehren des Vaters und Schöpfers aller Welten und aller Menschen zu trinken. Nach dem von Krause, II. 2. S. 260, theilweise mitgetheilten Gebrauche der Handwerksmaurer zu Altenburg 1) sprach hierbei der fremde Handwerksgeselle namentlich:
„Veste Dinge dieser Erde müssen unverändert sein; willst Du jetzt mein Bruder werden, es gescheh’ bei Bier und Wein, so musst Du mit Mund und Hand ewig
1) Vergl. auch Fallou, S. 65 ff. und S. 351 ff.
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