mal gegen die Sterne, besprengt dreimal ihr Haar und wiederholt dreimal ihre Zauberformeln. In Deutschland wirft man sich beim Vernehmen des ersten Schreies des Kukuks in einzelnen Gegenden zur Erde und wälzt sich dreimal auf dem Rücken, um sieh in diesem Jahre vor Rückenschmerzen zu bewahren oder aus ähnlichen abergläubigen Gründen. Der Todtentanz, eine Steinmetzarbeit, welche Herzog Georg der Bärtige im Jahr 1534 für sein neues Residenzschloss fertigen liess, besteht aus je drei Figuren auf neun Feldern, unverkennbar aus 3 + 3 + 3.1) Bei den heidnischen Deutschen wurde der neugewählte König dreimal auf einem Schilde in der Volksversammlung herumgetragen; ebenso bei den Slaven und bis gegenwärtig bei den Ungarn.2) Dreimal pflegte auch das Sistrum bei den Festen der Isis zu Ehren des erschlagenen und wieder gefundenen Osiris gerührt zu werden.3) - Auf der uralten deutschen Sitte, keinen Gast länger als drei Tage gastfreundlich zu behalten, beruht die sächsische Landesverordnung vom Jahr 1482, I. 8, dass kein Kretschmar (Gastwirth) einen Müssiggänger über drei Nächte beherbergen solle.
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 212, spricht die keineswegs ganz begründete Ansicht aus, dass in dem deutschen Rechte die Fünfzahl fast gar keine Anwendung finde, und führt als Beispiel derselben nur an, dass nach alemannischem Gesetze mit fünf Personen (quinque nominatis) geschworen werden solle, in den Weisthümern auch wohl fünf Urtheilsfinder genannt werden, man ferner nur auf fünf Schritte sich nähern solle u. s. w. Im alten Nürenberg gab es ein Fünffergericht (Quinqueviri) und man sagte, dass man vor der Fünffe sitze.4) In den Fürstenthümern Göttingen und Grubenhagen sind die sesmaennere (sexviri) die sechs Beisitzer, welche die Gildengenossen aus ihrer Mitte erwählen, um mit den zwei Gildenmeistern die Angelegenheiten der Gilde zu besorgen und deren Vermögen zu
1) Fallou, S. 220.
2) Fallou, S. 318 und 435.
3) Fallou, S. 408 und 434.
4) Besoldi, thesaurus practicus, tom. II. unter "Fünffe."
mal gegen die Sterne, besprengt dreimal ihr Haar und wiederholt dreimal ihre Zauberformeln. In Deutschland wirft man sich beim Vernehmen des ersten Schreies des Kukuks in einzelnen Gegenden zur Erde und wälzt sich dreimal auf dem Rücken, um sieh in diesem Jahre vor Rückenschmerzen zu bewahren oder aus ähnlichen abergläubigen Gründen. Der Todtentanz, eine Steinmetzarbeit, welche Herzog Georg der Bärtige im Jahr 1534 für sein neues Residenzschloss fertigen liess, besteht aus je drei Figuren auf neun Feldern, unverkennbar aus 3 + 3 + 3.1) Bei den heidnischen Deutschen wurde der neugewählte König dreimal auf einem Schilde in der Volksversammlung herumgetragen; ebenso bei den Slaven und bis gegenwärtig bei den Ungarn.2) Dreimal pflegte auch das Sistrum bei den Festen der Isis zu Ehren des erschlagenen und wieder gefundenen Osiris gerührt zu werden.3) – Auf der uralten deutschen Sitte, keinen Gast länger als drei Tage gastfreundlich zu behalten, beruht die sächsische Landesverordnung vom Jahr 1482, I. 8, dass kein Kretschmar (Gastwirth) einen Müssiggänger über drei Nächte beherbergen solle.
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 212, spricht die keineswegs ganz begründete Ansicht aus, dass in dem deutschen Rechte die Fünfzahl fast gar keine Anwendung finde, und führt als Beispiel derselben nur an, dass nach alemannischem Gesetze mit fünf Personen (quinque nominatis) geschworen werden solle, in den Weisthümern auch wohl fünf Urtheilsfinder genannt werden, man ferner nur auf fünf Schritte sich nähern solle u. s. w. Im alten Nürenberg gab es ein Fünffergericht (Quinqueviri) und man sagte, dass man vor der Fünffe sitze.4) In den Fürstenthümern Göttingen und Grubenhagen sind die sesmaennere (sexviri) die sechs Beisitzer, welche die Gildengenossen aus ihrer Mitte erwählen, um mit den zwei Gildenmeistern die Angelegenheiten der Gilde zu besorgen und deren Vermögen zu
1) Fallou, S. 220.
2) Fallou, S. 318 und 435.
3) Fallou, S. 408 und 434.
4) Besoldi, thesaurus practicus, tom. II. unter „Fünffe.“
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mal gegen die Sterne, besprengt dreimal ihr Haar und wiederholt dreimal ihre Zauberformeln. In Deutschland wirft man sich beim Vernehmen des ersten Schreies des Kukuks in einzelnen Gegenden zur Erde und wälzt sich dreimal auf dem Rücken, um sieh in diesem Jahre vor Rückenschmerzen zu bewahren oder aus ähnlichen abergläubigen Gründen. Der Todtentanz, eine Steinmetzarbeit, welche Herzog Georg der Bärtige im Jahr 1534 für sein neues Residenzschloss fertigen liess, besteht aus je drei Figuren auf neun Feldern, unverkennbar aus 3 + 3 + 3.<noteplace="foot"n="1)">Fallou, S. 220.<lb/></note> Bei den heidnischen Deutschen wurde der neugewählte König dreimal auf einem Schilde in der Volksversammlung herumgetragen; ebenso bei den Slaven und bis gegenwärtig bei den Ungarn.<noteplace="foot"n="2)">Fallou, S. 318 und 435.<lb/></note> Dreimal pflegte auch das Sistrum bei den Festen der Isis zu Ehren des erschlagenen und wieder gefundenen Osiris gerührt zu werden.<noteplace="foot"n="3)">Fallou, S. 408 und 434.<lb/></note>– Auf der uralten deutschen Sitte, keinen Gast länger als drei Tage gastfreundlich zu behalten, beruht die sächsische Landesverordnung vom Jahr 1482, I. 8, dass kein Kretschmar (Gastwirth) einen Müssiggänger über drei Nächte beherbergen solle.</p><p>
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 212, spricht die keineswegs ganz begründete Ansicht aus, dass in dem deutschen Rechte die Fünfzahl fast gar keine Anwendung finde, und führt als Beispiel derselben nur an, dass nach alemannischem Gesetze mit fünf Personen (quinque nominatis) geschworen werden solle, in den Weisthümern auch wohl fünf Urtheilsfinder genannt werden, man ferner nur auf fünf Schritte sich nähern solle u. s. w. Im alten Nürenberg gab es ein Fünffergericht (Quinqueviri) und man sagte, dass man vor der Fünffe sitze.<noteplace="foot"n="4)">Besoldi, thesaurus practicus, tom. II. unter „Fünffe.“<lb/></note> In den Fürstenthümern Göttingen und Grubenhagen sind die sesmaennere (sexviri) die sechs Beisitzer, welche die Gildengenossen aus ihrer Mitte erwählen, um mit den zwei Gildenmeistern die Angelegenheiten der Gilde zu besorgen und deren Vermögen zu
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mal gegen die Sterne, besprengt dreimal ihr Haar und wiederholt dreimal ihre Zauberformeln. In Deutschland wirft man sich beim Vernehmen des ersten Schreies des Kukuks in einzelnen Gegenden zur Erde und wälzt sich dreimal auf dem Rücken, um sieh in diesem Jahre vor Rückenschmerzen zu bewahren oder aus ähnlichen abergläubigen Gründen. Der Todtentanz, eine Steinmetzarbeit, welche Herzog Georg der Bärtige im Jahr 1534 für sein neues Residenzschloss fertigen liess, besteht aus je drei Figuren auf neun Feldern, unverkennbar aus 3 + 3 + 3. 1) Bei den heidnischen Deutschen wurde der neugewählte König dreimal auf einem Schilde in der Volksversammlung herumgetragen; ebenso bei den Slaven und bis gegenwärtig bei den Ungarn. 2) Dreimal pflegte auch das Sistrum bei den Festen der Isis zu Ehren des erschlagenen und wieder gefundenen Osiris gerührt zu werden. 3) – Auf der uralten deutschen Sitte, keinen Gast länger als drei Tage gastfreundlich zu behalten, beruht die sächsische Landesverordnung vom Jahr 1482, I. 8, dass kein Kretschmar (Gastwirth) einen Müssiggänger über drei Nächte beherbergen solle.
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 212, spricht die keineswegs ganz begründete Ansicht aus, dass in dem deutschen Rechte die Fünfzahl fast gar keine Anwendung finde, und führt als Beispiel derselben nur an, dass nach alemannischem Gesetze mit fünf Personen (quinque nominatis) geschworen werden solle, in den Weisthümern auch wohl fünf Urtheilsfinder genannt werden, man ferner nur auf fünf Schritte sich nähern solle u. s. w. Im alten Nürenberg gab es ein Fünffergericht (Quinqueviri) und man sagte, dass man vor der Fünffe sitze. 4) In den Fürstenthümern Göttingen und Grubenhagen sind die sesmaennere (sexviri) die sechs Beisitzer, welche die Gildengenossen aus ihrer Mitte erwählen, um mit den zwei Gildenmeistern die Angelegenheiten der Gilde zu besorgen und deren Vermögen zu
1) Fallou, S. 220.
2) Fallou, S. 318 und 435.
3) Fallou, S. 408 und 434.
4) Besoldi, thesaurus practicus, tom. II. unter „Fünffe.“
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/396>, abgerufen am 17.06.2024.
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