Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.der jungfräulichen Göttin Gifjon zum Lohne für ihren schönen Gesang so viel Pflugland in seinem Lande, als vier Ochsen in einem Tage und in einer Nacht umpflügen könnten. Sie pflügte dann mit vier Riesenochsen, d. h. mit den brüllenden Wogen der See, die Insel Seeland ab und in Schweden entstand an der Stelle des ausgepflügten Landes der Mälarsee.1) Wenn man mit Haselgerten den Staub aus allen vier Ecken des Hauses zusammenfegt, in einen Sack thut und darauf schlägt, bewältigt man die Hexen.2) Wer ein vierblätteriges Kleeblatt findet, hat desselben Tages sich irgend eines Glückes zu erfreuen und vermag besonders auch Zauberei zu erkennen.3) Nach dem Vorbilde des von vier Rossen an den Himmel emporgetragenen Sonnengottes, des nach den vier Himmelsgegenden gleich herrschenden und wirkenden Himmelskönigs galt im Alterthume für die menschlichen religiösen und weltlichen Herrschaften der allgemeine, durch das ganze Mittelalter bis herab auf die Gegenwart höchst wirksame Grundsatz, dass auch ein jeder vollkommene menschliche Herrscher vier Unterherrscher oder Herrschaften unter sich haben müsse; darnach sollten also einem Kaiser vier Könige, einem König vier Unterkönige oder Herzoge, einem Oberfeldherrn vier Unterfeldherrn, einem Erzbischofe vier Bischöfe, einem Obergerichte vier Untergeriehte, einer Grossloge vier Johannislogen, einem Meister vom Stuhl wenigstens vier Maurer untergeben sein, wie eben deshalb auch Civa vier Schüler, Buddha vier Klassen von Verehrern, lndra vier Pfauen als seine Symbolvögel, Osiris vier Begleiter oder Genien, Jesus vier erste Schüler oder Evangelisten, Mahomed vier erste Jünger u. s. w. hat. Daher stellte die mittelalterliche Heraldik die bestimmte Regel auf: "Neminem posse esse imperatorem, nisi quatuor reges sub se haberet; neminem regem, nisi quatuor duces etc."4) Hiermit hängt auch zusammen, 1) Mannhardt, Götterlehre, I. S. 311; W. Müller, Geschichte und System der altdeutschen Religion, Göttingen 1844, S. 280. 2) Menzel, Odin, S. 155. 3) Mülhause, Urreligion, S. 311. 4) Vergl. Sachse, historische Grundlagen des deutschen Rechts- und Staatslebens, S. 10 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 211; Runde, deutsches eheliches Güterrecht, S. 41.
der jungfräulichen Göttin Gifjon zum Lohne für ihren schönen Gesang so viel Pflugland in seinem Lande, als vier Ochsen in einem Tage und in einer Nacht umpflügen könnten. Sie pflügte dann mit vier Riesenochsen, d. h. mit den brüllenden Wogen der See, die Insel Seeland ab und in Schweden entstand an der Stelle des ausgepflügten Landes der Mälarsee.1) Wenn man mit Haselgerten den Staub aus allen vier Ecken des Hauses zusammenfegt, in einen Sack thut und darauf schlägt, bewältigt man die Hexen.2) Wer ein vierblätteriges Kleeblatt findet, hat desselben Tages sich irgend eines Glückes zu erfreuen und vermag besonders auch Zauberei zu erkennen.3) Nach dem Vorbilde des von vier Rossen an den Himmel emporgetragenen Sonnengottes, des nach den vier Himmelsgegenden gleich herrschenden und wirkenden Himmelskönigs galt im Alterthume für die menschlichen religiösen und weltlichen Herrschaften der allgemeine, durch das ganze Mittelalter bis herab auf die Gegenwart höchst wirksame Grundsatz, dass auch ein jeder vollkommene menschliche Herrscher vier Unterherrscher oder Herrschaften unter sich haben müsse; darnach sollten also einem Kaiser vier Könige, einem König vier Unterkönige oder Herzoge, einem Oberfeldherrn vier Unterfeldherrn, einem Erzbischofe vier Bischöfe, einem Obergerichte vier Untergeriehte, einer Grossloge vier Johannislogen, einem Meister vom Stuhl wenigstens vier Maurer untergeben sein, wie eben deshalb auch Çiva vier Schüler, Buddha vier Klassen von Verehrern, lndra vier Pfauen als seine Symbolvögel, Osiris vier Begleiter oder Genien, Jesus vier erste Schüler oder Evangelisten, Mahomed vier erste Jünger u. s. w. hat. Daher stellte die mittelalterliche Heraldik die bestimmte Regel auf: „Neminem posse esse imperatorem, nisi quatuor reges sub se haberet; neminem regem, nisi quatuor duces etc.“4) Hiermit hängt auch zusammen, 1) Mannhardt, Götterlehre, I. S. 311; W. Müller, Geschichte und System der altdeutschen Religion, Göttingen 1844, S. 280. 2) Menzel, Odin, S. 155. 3) Mülhause, Urreligion, S. 311. 4) Vergl. Sachse, historische Grundlagen des deutschen Rechts- und Staatslebens, S. 10 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 211; Runde, deutsches eheliches Güterrecht, S. 41.
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der jungfräulichen Göttin Gifjon zum Lohne für ihren schönen Gesang so viel Pflugland in seinem Lande, als vier Ochsen in einem Tage und in einer Nacht umpflügen könnten. Sie pflügte dann mit vier Riesenochsen, d. h. mit den brüllenden Wogen der See, die Insel Seeland ab und in Schweden entstand an der Stelle des ausgepflügten Landes der Mälarsee. 1) Wenn man mit Haselgerten den Staub aus allen vier Ecken des Hauses zusammenfegt, in einen Sack thut und darauf schlägt, bewältigt man die Hexen. 2) Wer ein vierblätteriges Kleeblatt findet, hat desselben Tages sich irgend eines Glückes zu erfreuen und vermag besonders auch Zauberei zu erkennen. 3) Nach dem Vorbilde des von vier Rossen an den Himmel emporgetragenen Sonnengottes, des nach den vier Himmelsgegenden gleich herrschenden und wirkenden Himmelskönigs galt im Alterthume für die menschlichen religiösen und weltlichen Herrschaften der allgemeine, durch das ganze Mittelalter bis herab auf die Gegenwart höchst wirksame Grundsatz, dass auch ein jeder vollkommene menschliche Herrscher vier Unterherrscher oder Herrschaften unter sich haben müsse; darnach sollten also einem Kaiser vier Könige, einem König vier Unterkönige oder Herzoge, einem Oberfeldherrn vier Unterfeldherrn, einem Erzbischofe vier Bischöfe, einem Obergerichte vier Untergeriehte, einer Grossloge vier Johannislogen, einem Meister vom Stuhl wenigstens vier Maurer untergeben sein, wie eben deshalb auch Çiva vier Schüler, Buddha vier Klassen von Verehrern, lndra vier Pfauen als seine Symbolvögel, Osiris vier Begleiter oder Genien, Jesus vier erste Schüler oder Evangelisten, Mahomed vier erste Jünger u. s. w. hat. Daher stellte die mittelalterliche Heraldik die bestimmte Regel auf: „Neminem posse esse imperatorem, nisi quatuor reges sub se haberet; neminem regem, nisi quatuor duces etc.“ 4) Hiermit hängt auch zusammen,
1) Mannhardt, Götterlehre, I. S. 311; W. Müller, Geschichte und System der altdeutschen Religion, Göttingen 1844, S. 280.
2) Menzel, Odin, S. 155.
3) Mülhause, Urreligion, S. 311.
4) Vergl. Sachse, historische Grundlagen des deutschen Rechts- und Staatslebens, S. 10 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 211; Runde, deutsches eheliches Güterrecht, S. 41.
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