Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.stets unvollkommen und mangelhaft sein wird, wie man sich in den farb- und tonlosen protestantischen Kirchen der Schweiz überzeugen kann. Das ausgemalte oder mit Gemälden geschmückte Gemeindehaus mit der gemeinsam zu dem einigen Gotte in der Höhe betenden und singenden Gemeinde sind die Eigenthümlichkeit und der Fortschritt der christlich-germanischen Völker gegenüber den Griechen, welche nur gemeinsame Opfer mit Gesang und Tanz, und Kampfspiele zur Feier ihrer Götter kannten und diese ausserhalb der Tempel daher begehen mussten. Nachdem in Griechenland und bei den mittelalterlichen christlich-germanischen Völkern die Künste geworden waren, die Künste zu ihrer Höhe sich emporgeschwungen hatten, waren sie damit von den Handwerken nunmehr innerlich verschieden und getrennt, welche Trennung deshalb bald auch äusserlich vollzogen wurde. In der revidirten gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 wie auch schon in der Steinmetzordnung von 1464 ist die Verbindung zwischen Kunst und Handwerk nur noch eine in der letzten Auflösung begriffene, nur noch eine freiwillige von Seiten der Künstler, indem Art. 2 verordnet, dass derselben unterworfen sein sollen die Meister, "die köstliche Beuw und solch werck machen können, da sie auff gefryget sind und mit keinem Handwerk dienent, sie woltend es denn gerne thun."1) Die Bauhütte, die volle und ungetheilte Künstlerwerkstätte theilte und trennte sich immer mehr, indem namentlich die einzelnen Handwerke, besonders der Maurer, den Städten als besondere Zünfte einverleibt wurden und diesen Handwerkerzünften beliebig auch die Künstler beitraten, ohne jedoch ihre Verbindung mit der ältern Bauhütte aufzugeben.2) Die allgemeinen Bau- und Künstlerhütten sanken zu blossen städtischen Steinmetz- und Handwerkerzünften herab. Die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind nur die letzten Lebensregungen, die erfolglosen Wiederbelebungsversuche der schon sinkenden deutschen Bauhütten und deutschen Baukunst, denn 1) Krause, II. 1. S. 295; Heideloff, Bauhütte, S. 61. 2) Krause, II. 1. S. 271, Anm. 7.
stets unvollkommen und mangelhaft sein wird, wie man sich in den farb- und tonlosen protestantischen Kirchen der Schweiz überzeugen kann. Das ausgemalte oder mit Gemälden geschmückte Gemeindehaus mit der gemeinsam zu dem einigen Gotte in der Höhe betenden und singenden Gemeinde sind die Eigenthümlichkeit und der Fortschritt der christlich-germanischen Völker gegenüber den Griechen, welche nur gemeinsame Opfer mit Gesang und Tanz, und Kampfspiele zur Feier ihrer Götter kannten und diese ausserhalb der Tempel daher begehen mussten. Nachdem in Griechenland und bei den mittelalterlichen christlich-germanischen Völkern die Künste geworden waren, die Künste zu ihrer Höhe sich emporgeschwungen hatten, waren sie damit von den Handwerken nunmehr innerlich verschieden und getrennt, welche Trennung deshalb bald auch äusserlich vollzogen wurde. In der revidirten gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 wie auch schon in der Steinmetzordnung von 1464 ist die Verbindung zwischen Kunst und Handwerk nur noch eine in der letzten Auflösung begriffene, nur noch eine freiwillige von Seiten der Künstler, indem Art. 2 verordnet, dass derselben unterworfen sein sollen die Meister, „die köstliche Beuw und solch werck machen können, da sie auff gefryget sind und mit keinem Handwerk dienent, sie woltend es denn gerne thun.“1) Die Bauhütte, die volle und ungetheilte Künstlerwerkstätte theilte und trennte sich immer mehr, indem namentlich die einzelnen Handwerke, besonders der Maurer, den Städten als besondere Zünfte einverleibt wurden und diesen Handwerkerzünften beliebig auch die Künstler beitraten, ohne jedoch ihre Verbindung mit der ältern Bauhütte aufzugeben.2) Die allgemeinen Bau- und Künstlerhütten sanken zu blossen städtischen Steinmetz- und Handwerkerzünften herab. Die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind nur die letzten Lebensregungen, die erfolglosen Wiederbelebungsversuche der schon sinkenden deutschen Bauhütten und deutschen Baukunst, denn 1) Krause, II. 1. S. 295; Heideloff, Bauhütte, S. 61. 2) Krause, II. 1. S. 271, Anm. 7.
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stets unvollkommen und mangelhaft sein wird, wie man sich in den farb- und tonlosen protestantischen Kirchen der Schweiz überzeugen kann. Das ausgemalte oder mit Gemälden geschmückte Gemeindehaus mit der gemeinsam zu dem einigen Gotte in der Höhe betenden und singenden Gemeinde sind die Eigenthümlichkeit und der Fortschritt der christlich-germanischen Völker gegenüber den Griechen, welche nur gemeinsame Opfer mit Gesang und Tanz, und Kampfspiele zur Feier ihrer Götter kannten und diese ausserhalb der Tempel daher begehen mussten. Nachdem in Griechenland und bei den mittelalterlichen christlich-germanischen Völkern die Künste geworden waren, die Künste zu ihrer Höhe sich emporgeschwungen hatten, waren sie damit von den Handwerken nunmehr innerlich verschieden und getrennt, welche Trennung deshalb bald auch äusserlich vollzogen wurde. In der revidirten gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 wie auch schon in der Steinmetzordnung von 1464 ist die Verbindung zwischen Kunst und Handwerk nur noch eine in der letzten Auflösung begriffene, nur noch eine freiwillige von Seiten der Künstler, indem Art. 2 verordnet, dass derselben unterworfen sein sollen die Meister, „die köstliche Beuw und solch werck machen können, da sie auff gefryget sind und mit keinem Handwerk dienent, sie woltend es denn gerne thun.“ 1) Die Bauhütte, die volle und ungetheilte Künstlerwerkstätte theilte und trennte sich immer mehr, indem namentlich die einzelnen Handwerke, besonders der Maurer, den Städten als besondere Zünfte einverleibt wurden und diesen Handwerkerzünften beliebig auch die Künstler beitraten, ohne jedoch ihre Verbindung mit der ältern Bauhütte aufzugeben. 2) Die allgemeinen Bau- und Künstlerhütten sanken zu blossen städtischen Steinmetz- und Handwerkerzünften herab. Die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind nur die letzten Lebensregungen, die erfolglosen Wiederbelebungsversuche der schon sinkenden deutschen Bauhütten und deutschen Baukunst, denn
1) Krause, II. 1. S. 295; Heideloff, Bauhütte, S. 61.
2) Krause, II. 1. S. 271, Anm. 7.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/123>, abgerufen am 16.02.2025. |