Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.und in Britannien in drei Klassen oder Unterabtheilungen: 1) die Druiden im eigentlichen und engern Sinne, die Priester und Lehrer, Theologen und Philosophen, welche zugleich an der Spitze des ganzen Staates standen und die Gesetzgebung, wie die Rechtspflege leiteten und übten; 2) die Foidh, davon nach Brosi, die Kelten und Althelvetier, Solothurn 1851, S. 88, lateinisch Vates, griechisch [fremdsprachliches Material], die Propheten, welche aus dem Fluge der Vögel und den Eingeweiden der Opferthiere, mitunter auch der Menschen, weissageten; 3) die Barden, die Dichter, Sänger und Musiker, welche die Thaten und die Geschichte des gesammten Volkes, wie der Einzelnen im Liede zu vererherrlichen und der Nachwelt zu bewahren, auch die Kämpfenden mit ihren Gesängen zum Kampfe für die Götter und das Vaterland zu entflammen hatten. Bei Paulus Diaconus heisst es: "Bardus gallice cantor apellatur qui virorum fortium laudes canit." Die Druiden heissen im Kymrischen Derwyddon, welches Wort Diefenbach, O. E. S. 317 ff., bestimmt hat, die Ableitung der Druiden von [fremdsprachliches Material], daru, dry, kymr. korn. dar, derw, - korn. brit. dero, brit. derv, derf u. s. w. von Plinius wieder aufzunehmen. Das ghadelische Faidh, Faith, Faidhe, Faid, Faig betrachtet Diefenbach, S. 320, eher für ein Lehnwort aus dem Lateinischen, als etwa zu sanskr. vadi, orator, poeta gehörig. Obwohl die Römer dem ihnen feindlichen Druidenthum in Gallien wie in Britannien bei der Eroberung und Besetzung des Landes entschieden entgegengetreten waren und dasselbe als die herrschende Priesterschaft gebrochen und abgeschafft hatten, blieben natürlich die alten Druidengeschlechter bestehen und mit ihnen musste sich Vieles von dem vorrömischen Glauben und Gebrauche erhalten. Die den Kymren eigenthümliche und das ganze Volksleben umfassende und tragende Geschlechtsverfassung1) erhielt bei den Geschlechtern wie bei dem gesammten Volke zugleich die Erinnerung und den Sinn für das Angestammte und von den Vätern Hergebrachte lebendig und unerschütterlich fest. Ebenso wussten die Druiden sich wenigstens theilweise 1) Walter, a. a. O., S. 33 und S. 81, Anm. 10, S. 132 ff.
und in Britannien in drei Klassen oder Unterabtheilungen: 1) die Druiden im eigentlichen und engern Sinne, die Priester und Lehrer, Theologen und Philosophen, welche zugleich an der Spitze des ganzen Staates standen und die Gesetzgebung, wie die Rechtspflege leiteten und übten; 2) die Foidh, davon nach Brosi, die Kelten und Althelvetier, Solothurn 1851, S. 88, lateinisch Vates, griechisch [fremdsprachliches Material], die Propheten, welche aus dem Fluge der Vögel und den Eingeweiden der Opferthiere, mitunter auch der Menschen, weissageten; 3) die Barden, die Dichter, Sänger und Musiker, welche die Thaten und die Geschichte des gesammten Volkes, wie der Einzelnen im Liede zu vererherrlichen und der Nachwelt zu bewahren, auch die Kämpfenden mit ihren Gesängen zum Kampfe für die Götter und das Vaterland zu entflammen hatten. Bei Paulus Diaconus heisst es: „Bardus gallice cantor apellatur qui virorum fortium laudes canit.“ Die Druiden heissen im Kymrischen Derwyddon, welches Wort Diefenbach, O. E. S. 317 ff., bestimmt hat, die Ableitung der Druiden von [fremdsprachliches Material], daru, dry, kymr. korn. dar, derw, – korn. brit. derô, brit. derv, derf u. s. w. von Plinius wieder aufzunehmen. Das ghadelische Fâidh, Fâith, Fâidhe, Fâid, Fâig betrachtet Diefenbach, S. 320, eher für ein Lehnwort aus dem Lateinischen, als etwa zu sanskr. vâdi, orator, poeta gehörig. Obwohl die Römer dem ihnen feindlichen Druidenthum in Gallien wie in Britannien bei der Eroberung und Besetzung des Landes entschieden entgegengetreten waren und dasselbe als die herrschende Priesterschaft gebrochen und abgeschafft hatten, blieben natürlich die alten Druidengeschlechter bestehen und mit ihnen musste sich Vieles von dem vorrömischen Glauben und Gebrauche erhalten. Die den Kymren eigenthümliche und das ganze Volksleben umfassende und tragende Geschlechtsverfassung1) erhielt bei den Geschlechtern wie bei dem gesammten Volke zugleich die Erinnerung und den Sinn für das Angestammte und von den Vätern Hergebrachte lebendig und unerschütterlich fest. Ebenso wussten die Druiden sich wenigstens theilweise 1) Walter, a. a. O., S. 33 und S. 81, Anm. 10, S. 132 ff.
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und in Britannien in drei Klassen oder Unterabtheilungen: 1) die Druiden im eigentlichen und engern Sinne, die Priester und Lehrer, Theologen und Philosophen, welche zugleich an der Spitze des ganzen Staates standen und die Gesetzgebung, wie die Rechtspflege leiteten und übten; 2) die Foidh, davon nach Brosi, die Kelten und Althelvetier, Solothurn 1851, S. 88, lateinisch Vates, griechisch _ , die Propheten, welche aus dem Fluge der Vögel und den Eingeweiden der Opferthiere, mitunter auch der Menschen, weissageten; 3) die Barden, die Dichter, Sänger und Musiker, welche die Thaten und die Geschichte des gesammten Volkes, wie der Einzelnen im Liede zu vererherrlichen und der Nachwelt zu bewahren, auch die Kämpfenden mit ihren Gesängen zum Kampfe für die Götter und das Vaterland zu entflammen hatten. Bei Paulus Diaconus heisst es: „Bardus gallice cantor apellatur qui virorum fortium laudes canit.“ Die Druiden heissen im Kymrischen Derwyddon, welches Wort Diefenbach, O. E. S. 317 ff., bestimmt hat, die Ableitung der Druiden von _ , daru, dry, kymr. korn. dar, derw, – korn. brit. derô, brit. derv, derf u. s. w. von Plinius wieder aufzunehmen. Das ghadelische Fâidh, Fâith, Fâidhe, Fâid, Fâig betrachtet Diefenbach, S. 320, eher für ein Lehnwort aus dem Lateinischen, als etwa zu sanskr. vâdi, orator, poeta gehörig. Obwohl die Römer dem ihnen feindlichen Druidenthum in Gallien wie in Britannien bei der Eroberung und Besetzung des Landes entschieden entgegengetreten waren und dasselbe als die herrschende Priesterschaft gebrochen und abgeschafft hatten, blieben natürlich die alten Druidengeschlechter bestehen und mit ihnen musste sich Vieles von dem vorrömischen Glauben und Gebrauche erhalten. Die den Kymren eigenthümliche und das ganze Volksleben umfassende und tragende Geschlechtsverfassung 1) erhielt bei den Geschlechtern wie bei dem gesammten Volke zugleich die Erinnerung und den Sinn für das Angestammte und von den Vätern Hergebrachte lebendig und unerschütterlich fest. Ebenso wussten die Druiden sich wenigstens theilweise
1) Walter, a. a. O., S. 33 und S. 81, Anm. 10, S. 132 ff.
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