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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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würdigen Thaten, mit der Zeit, worin sie gelebt, ihrer Abstammung und Nachkommenschaft. Hierauf folgten dichterische und wissenschaftliche Vorträge, deren Prüfung und etwaige Belehrung, so wie die übrigen Geschäftsangelegenheiten. Ein Gottesdienst und das Festmahl mit Verleihung der Ehrenauszeichnungen machten den Beschluss. Die Versammlungen der örtlichen Bardenstühle sollten nach Bedürfniss am Neulicht, ersten Viertel, Vollmond oder letzten Viertel gehalten werden und hatten die örtlichen Angelegenheiten, vorzüglich die Beförderung der für würdig befundenen Schüler zum Hauptgegenstande, wie wohl auch die erste Aufnahme zum Schüler eine feierliche gewesen und hier erfolgt sein wird; ausserdem wurden dichterische Vorträge nach Thunlichkeit eingeflochten. Die Eröffnung und der Schluss der Versammlung erfolgten in feierlicher Weise und mit eigenthümlichen Gebräuchen und die Barden hatten der Versammlung unbewaffnet, mit blossem Haupte und mit blossen Füssen1) beizuwohnen, um Gott ihre Ehrfurcht zu erweisen. Wer in der Versammlung Zeugniss abzulegen hatte, musste es thun, das Auge nach der Sonne, dem Auge des Lichtes, gerichtet und seine Hand in die des Vorsitzenden legend, was ein Schwur, ein Gelübde bei dem Lichte war.2) Die Versammlung selbst scheint im Sonnenkreise gestanden zu sein. Denn um eine Erhöhung auf Rasengrund war nach den Jolo Manuscripts ein Kreis von Steinen gelegt, den nur die Barden betreten durften; in dessen Mitte waren mit Berücksichtigung des Standes der Sonne drei Steine, und diesen gegenüber in der Mitte des Kreises ein grösserer Stein angebracht, welcher der Stein des Vorsitzes oder der Altar der gorsedd, der Versammlung hiess. Der Stein wird seiner Gestalt nach nicht näher beschrieben, indessen war es vielleicht ein Cubus als Symbol der Welt.

Die Würde eines Barden konnte nur durch Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und bei dem zu deren Verleibung allein berechtigten Bardenstuhle und Barden-

1) Vergl. Symbolik im Register unter blossem Fuss.
2) Symbolik, I. S. 277.

würdigen Thaten, mit der Zeit, worin sie gelebt, ihrer Abstammung und Nachkommenschaft. Hierauf folgten dichterische und wissenschaftliche Vorträge, deren Prüfung und etwaige Belehrung, so wie die übrigen Geschäftsangelegenheiten. Ein Gottesdienst und das Festmahl mit Verleihung der Ehrenauszeichnungen machten den Beschluss. Die Versammlungen der örtlichen Bardenstühle sollten nach Bedürfniss am Neulicht, ersten Viertel, Vollmond oder letzten Viertel gehalten werden und hatten die örtlichen Angelegenheiten, vorzüglich die Beförderung der für würdig befundenen Schüler zum Hauptgegenstande, wie wohl auch die erste Aufnahme zum Schüler eine feierliche gewesen und hier erfolgt sein wird; ausserdem wurden dichterische Vorträge nach Thunlichkeit eingeflochten. Die Eröffnung und der Schluss der Versammlung erfolgten in feierlicher Weise und mit eigenthümlichen Gebräuchen und die Barden hatten der Versammlung unbewaffnet, mit blossem Haupte und mit blossen Füssen1) beizuwohnen, um Gott ihre Ehrfurcht zu erweisen. Wer in der Versammlung Zeugniss abzulegen hatte, musste es thun, das Auge nach der Sonne, dem Auge des Lichtes, gerichtet und seine Hand in die des Vorsitzenden legend, was ein Schwur, ein Gelübde bei dem Lichte war.2) Die Versammlung selbst scheint im Sonnenkreise gestanden zu sein. Denn um eine Erhöhung auf Rasengrund war nach den Jolo Manuscripts ein Kreis von Steinen gelegt, den nur die Barden betreten durften; in dessen Mitte waren mit Berücksichtigung des Standes der Sonne drei Steine, und diesen gegenüber in der Mitte des Kreises ein grösserer Stein angebracht, welcher der Stein des Vorsitzes oder der Altar der gorsedd, der Versammlung hiess. Der Stein wird seiner Gestalt nach nicht näher beschrieben, indessen war es vielleicht ein Cubus als Symbol der Welt.

Die Würde eines Barden konnte nur durch Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und bei dem zu deren Verleibung allein berechtigten Bardenstuhle und Barden-

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[121/0141] würdigen Thaten, mit der Zeit, worin sie gelebt, ihrer Abstammung und Nachkommenschaft. Hierauf folgten dichterische und wissenschaftliche Vorträge, deren Prüfung und etwaige Belehrung, so wie die übrigen Geschäftsangelegenheiten. Ein Gottesdienst und das Festmahl mit Verleihung der Ehrenauszeichnungen machten den Beschluss. Die Versammlungen der örtlichen Bardenstühle sollten nach Bedürfniss am Neulicht, ersten Viertel, Vollmond oder letzten Viertel gehalten werden und hatten die örtlichen Angelegenheiten, vorzüglich die Beförderung der für würdig befundenen Schüler zum Hauptgegenstande, wie wohl auch die erste Aufnahme zum Schüler eine feierliche gewesen und hier erfolgt sein wird; ausserdem wurden dichterische Vorträge nach Thunlichkeit eingeflochten. Die Eröffnung und der Schluss der Versammlung erfolgten in feierlicher Weise und mit eigenthümlichen Gebräuchen und die Barden hatten der Versammlung unbewaffnet, mit blossem Haupte und mit blossen Füssen 1) beizuwohnen, um Gott ihre Ehrfurcht zu erweisen. Wer in der Versammlung Zeugniss abzulegen hatte, musste es thun, das Auge nach der Sonne, dem Auge des Lichtes, gerichtet und seine Hand in die des Vorsitzenden legend, was ein Schwur, ein Gelübde bei dem Lichte war. 2) Die Versammlung selbst scheint im Sonnenkreise gestanden zu sein. Denn um eine Erhöhung auf Rasengrund war nach den Jolo Manuscripts ein Kreis von Steinen gelegt, den nur die Barden betreten durften; in dessen Mitte waren mit Berücksichtigung des Standes der Sonne drei Steine, und diesen gegenüber in der Mitte des Kreises ein grösserer Stein angebracht, welcher der Stein des Vorsitzes oder der Altar der gorsedd, der Versammlung hiess. Der Stein wird seiner Gestalt nach nicht näher beschrieben, indessen war es vielleicht ein Cubus als Symbol der Welt. Die Würde eines Barden konnte nur durch Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und bei dem zu deren Verleibung allein berechtigten Bardenstuhle und Barden- 1) Vergl. Symbolik im Register unter blossem Fuss. 2) Symbolik, I. S. 277.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/141>, abgerufen am 21.11.2024.