Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.angemessen und befriedigend vorgetragen, weil die Kunstgeschichte selbst noch eine junge Wissenschaft und erst durch Winckelmann, Meyer, Kugler, Schnaase, Lübke, Otte und Andere geschaffen worden ist. Nicht selten beschränken sich auch die Kunst- und Baugeschichtschreiber darauf, mit einem kurzen allgemeinen Machtspruche den Stab über die ungeschichtlichen Geschichten der Freimaurerei zu brechen und dieselben als keiner Berücksichtigung werth zur Seite zu schieben, anstatt liebevoll, besser und gründlicher zu belehren. Auch hat das eitele Geheimthun der Freimaurerei nicht wenig dazu beigetragen, dass man ihre vorgeblichen Geheimnisse ihr zur Bewahrung und Erforschung überlassen hat und mit Stillschweigen übergeht, was nicht in seiner Wirklichkeit und Wahrheit erkannt und erschaut sein will. Uebrigens gebührt die letzte und höchste Entscheidung hier keineswegs der Kunst- und Baugeschichte, sondern allein der Staats- und Rechtsgeschichte, indem die Entwickelung der Gewerbe und Künste unter dem allgemeinen Staatsgesetze steht, - durch die Gewerbsgesetzgebung und die gesammte Lage der Staaten und der Völker bestimmt und beherrscht wird. Es ist das unbestreitbare und grosse Verdienst von Schnaase, in seiner Geschichte der bildenden Künste diese stets auf ihrem universalhistorischen Hintergrunde oder als das Erzeugniss der gesammten Verhältnisse der Staaten und der Völker betrachtet zu haben. Winckelmann war auf diesem Wege insofern vorausgegangen, als er in dem ersten Buche seiner Geschichte der Kunst dem Einflusse des Himmels oder der verschiedenen Lage der Länder auf die Künste ein eigenes Kapitel gewidmet und auch die verschiedene Entwickelungsweise der hetrurischen und griechischen Kunst aus ihren ungleichen politischen Verhältnissen und Schicksalen zu erklären versucht hat.1) Der 1) Winckelmann's Werke, herausgegeben von Heinrich Meyer und Johann Schulze, III. S. 163 ff.
angemessen und befriedigend vorgetragen, weil die Kunstgeschichte selbst noch eine junge Wissenschaft und erst durch Winckelmann, Meyer, Kugler, Schnaase, Lübke, Otte und Andere geschaffen worden ist. Nicht selten beschränken sich auch die Kunst- und Baugeschichtschreiber darauf, mit einem kurzen allgemeinen Machtspruche den Stab über die ungeschichtlichen Geschichten der Freimaurerei zu brechen und dieselben als keiner Berücksichtigung werth zur Seite zu schieben, anstatt liebevoll, besser und gründlicher zu belehren. Auch hat das eitele Geheimthun der Freimaurerei nicht wenig dazu beigetragen, dass man ihre vorgeblichen Geheimnisse ihr zur Bewahrung und Erforschung überlassen hat und mit Stillschweigen übergeht, was nicht in seiner Wirklichkeit und Wahrheit erkannt und erschaut sein will. Uebrigens gebührt die letzte und höchste Entscheidung hier keineswegs der Kunst- und Baugeschichte, sondern allein der Staats- und Rechtsgeschichte, indem die Entwickelung der Gewerbe und Künste unter dem allgemeinen Staatsgesetze steht, – durch die Gewerbsgesetzgebung und die gesammte Lage der Staaten und der Völker bestimmt und beherrscht wird. Es ist das unbestreitbare und grosse Verdienst von Schnaase, in seiner Geschichte der bildenden Künste diese stets auf ihrem universalhistorischen Hintergrunde oder als das Erzeugniss der gesammten Verhältnisse der Staaten und der Völker betrachtet zu haben. Winckelmann war auf diesem Wege insofern vorausgegangen, als er in dem ersten Buche seiner Geschichte der Kunst dem Einflusse des Himmels oder der verschiedenen Lage der Länder auf die Künste ein eigenes Kapitel gewidmet und auch die verschiedene Entwickelungsweise der hetrurischen und griechischen Kunst aus ihren ungleichen politischen Verhältnissen und Schicksalen zu erklären versucht hat.1) Der 1) Winckelmann’s Werke, herausgegeben von Heinrich Meyer und Johann Schulze, III. S. 163 ff.
<TEI> <text> <front> <div type="preface" n="1"> <p><pb facs="#f0015" n="IX"/> angemessen und befriedigend vorgetragen, weil die Kunstgeschichte selbst noch eine junge Wissenschaft und erst durch Winckelmann, Meyer, Kugler, Schnaase, Lübke, Otte und Andere geschaffen worden ist. Nicht selten beschränken sich auch die Kunst- und Baugeschichtschreiber darauf, mit einem kurzen allgemeinen Machtspruche den Stab über die ungeschichtlichen Geschichten der Freimaurerei zu brechen und dieselben als keiner Berücksichtigung werth zur Seite zu schieben, anstatt liebevoll, besser und gründlicher zu belehren. Auch hat das eitele Geheimthun der Freimaurerei nicht wenig dazu beigetragen, dass man ihre vorgeblichen Geheimnisse ihr zur Bewahrung und Erforschung überlassen hat und mit Stillschweigen übergeht, was nicht in seiner Wirklichkeit und Wahrheit erkannt und erschaut sein will. Uebrigens gebührt die letzte und höchste Entscheidung hier keineswegs der Kunst- und Baugeschichte, sondern allein der Staats- und Rechtsgeschichte, indem die Entwickelung der Gewerbe und Künste unter dem allgemeinen Staatsgesetze steht, – durch die Gewerbsgesetzgebung und die gesammte Lage der Staaten und der Völker bestimmt und beherrscht wird. Es ist das unbestreitbare und grosse Verdienst von Schnaase, in seiner Geschichte der bildenden Künste diese stets auf ihrem universalhistorischen Hintergrunde oder als das Erzeugniss der gesammten Verhältnisse der Staaten und der Völker betrachtet zu haben. Winckelmann war auf diesem Wege insofern vorausgegangen, als er in dem ersten Buche seiner Geschichte der Kunst dem Einflusse des Himmels oder der verschiedenen Lage der Länder auf die Künste ein eigenes Kapitel gewidmet und auch die verschiedene Entwickelungsweise der hetrurischen und griechischen Kunst aus ihren ungleichen politischen Verhältnissen und Schicksalen zu erklären versucht hat.<note place="foot" n="1)">Winckelmann’s Werke, herausgegeben von Heinrich Meyer und Johann Schulze, III. S. 163 ff.</note> Der </p> </div> </front> </text> </TEI> [IX/0015]
angemessen und befriedigend vorgetragen, weil die Kunstgeschichte selbst noch eine junge Wissenschaft und erst durch Winckelmann, Meyer, Kugler, Schnaase, Lübke, Otte und Andere geschaffen worden ist. Nicht selten beschränken sich auch die Kunst- und Baugeschichtschreiber darauf, mit einem kurzen allgemeinen Machtspruche den Stab über die ungeschichtlichen Geschichten der Freimaurerei zu brechen und dieselben als keiner Berücksichtigung werth zur Seite zu schieben, anstatt liebevoll, besser und gründlicher zu belehren. Auch hat das eitele Geheimthun der Freimaurerei nicht wenig dazu beigetragen, dass man ihre vorgeblichen Geheimnisse ihr zur Bewahrung und Erforschung überlassen hat und mit Stillschweigen übergeht, was nicht in seiner Wirklichkeit und Wahrheit erkannt und erschaut sein will. Uebrigens gebührt die letzte und höchste Entscheidung hier keineswegs der Kunst- und Baugeschichte, sondern allein der Staats- und Rechtsgeschichte, indem die Entwickelung der Gewerbe und Künste unter dem allgemeinen Staatsgesetze steht, – durch die Gewerbsgesetzgebung und die gesammte Lage der Staaten und der Völker bestimmt und beherrscht wird. Es ist das unbestreitbare und grosse Verdienst von Schnaase, in seiner Geschichte der bildenden Künste diese stets auf ihrem universalhistorischen Hintergrunde oder als das Erzeugniss der gesammten Verhältnisse der Staaten und der Völker betrachtet zu haben. Winckelmann war auf diesem Wege insofern vorausgegangen, als er in dem ersten Buche seiner Geschichte der Kunst dem Einflusse des Himmels oder der verschiedenen Lage der Länder auf die Künste ein eigenes Kapitel gewidmet und auch die verschiedene Entwickelungsweise der hetrurischen und griechischen Kunst aus ihren ungleichen politischen Verhältnissen und Schicksalen zu erklären versucht hat. 1) Der
1) Winckelmann’s Werke, herausgegeben von Heinrich Meyer und Johann Schulze, III. S. 163 ff.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/15 |
Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. IX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/15>, abgerufen am 16.07.2024. |