Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden."

Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel'schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, - und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramee (hist. de l'arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss'sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein-

sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden.“

Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel’schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, – und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l’arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss’sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0215" n="195"/>
sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, <hi rendition="#g">um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können</hi>, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch <hi rendition="#g">gallische</hi> Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der <hi rendition="#g">Griechen, Römer</hi> und <hi rendition="#g">Gallier</hi>, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden.&#x201C;</p>
        <p>
 Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel&#x2019;schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, &#x2013; und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l&#x2019;arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss&#x2019;sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den <hi rendition="#g">rationellen</hi> nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[195/0215] sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden.“ Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel’schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, – und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l’arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss’sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/215
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/215>, abgerufen am 24.11.2024.