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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Noth von den Schneidern oder Tuchscheerern an der Feiernacht arbeitete, musste zur Busse 12 Pfenning dem Richter und 24 in die Zunft bezahlen.

Neben der oben geschilderten Corporation und Bruderschaft der Bild- und insbesondere der Crucifixschnitzer, welche jedoch später verschwand, gab es zu den Zeiten Boileau's zu Paris eine zweite, länger erhaltene Corporation "Des Paintres et Tailliees Ymagiers."1) Depping vermuthet, es habe diese Corporation mehr gemalt, vergoIdet und en relief gearbeitet, als freie Figuren; vielleicht aber verfertigte sie auch bald mehr gewöhnliche und kunstlose weltliche Sachen im Gegensatze zu den Crucifixen und Heiligenbildern der ersten Corporation, welche letztere daher aufhören musste, sobald der heilige Glaubenseifer nachliess. Jedenfalls genoss sie keine hohe künstlerische Achtung, denn es ist bestimmt: "Quiconques est ymagiers paintres a Paris, il puet avoir tant de valles et de aprentiz comme il li plaist, et ouvrer de nuit quant mestier li est." Ebenso ist bei ihnen keine Dauer der Lehrzeit angeordnet. Dennoch werden diese Corporationsgenossen von Kriegs- oder Wachtdienst befreiet erklärt: "par la reison de ce que leurs mestiers n'apartient fors que au serviee de nostre Seingneur et de ses sains, et a la honnerance de sainte Yglise." Auch ist bestimmt, es solle kein gefälschtes Werk verbrannt werden (estre arse) aus Rücksieht gegen den Heiligen oder die Heilige, zu deren Andenken es angefertigt wurde.

Dieses weite Vorangeschrittensein der baulichen Hülfskünste nach der Mitte des 13ten Jahrh. zu Paris lässt die Baukunst selbst auf der gleichen Höhe vermuthen und diese Vermuthung wird durch die That bestätigt, indem damals in jenen französischen Gegenden lebendig die Entwickelung des sog. gothischen Baustyls begonnen und Notre-Dame, wozu der Erzbischof Moritz von Sully im J. 1163 den Grundstein gelegt hatte, damals der Vollendung nahe war. Im J. 1257 wurde die Facade des südlichen Kreuzes durch den Baumeister Johann von Chelles angefangen, die Capellen am Chor wurden erst seit 1260, die an der

1) Bei Depping, S. 157, Tit. LXII.

Noth von den Schneidern oder Tuchscheerern an der Feiernacht arbeitete, musste zur Busse 12 Pfenning dem Richter und 24 in die Zunft bezahlen.

Neben der oben geschilderten Corporation und Bruderschaft der Bild- und insbesondere der Crucifixschnitzer, welche jedoch später verschwand, gab es zu den Zeiten Boileau’s zu Paris eine zweite, länger erhaltene Corporation „Des Paintres et Taillièes Ymagiers.“1) Depping vermuthet, es habe diese Corporation mehr gemalt, vergoIdet und en relief gearbeitet, als freie Figuren; vielleicht aber verfertigte sie auch bald mehr gewöhnliche und kunstlose weltliche Sachen im Gegensatze zu den Crucifixen und Heiligenbildern der ersten Corporation, welche letztere daher aufhören musste, sobald der heilige Glaubenseifer nachliess. Jedenfalls genoss sie keine hohe künstlerische Achtung, denn es ist bestimmt: „Quiconques est ymagiers paintres à Paris, il puet avoir tant de vallès et de aprentiz comme il li plaist, et ouvrer de nuit quant mestier li est.“ Ebenso ist bei ihnen keine Dauer der Lehrzeit angeordnet. Dennoch werden diese Corporationsgenossen von Kriegs- oder Wachtdienst befreiet erklärt: „par la reison de ce que leurs mestiers n’apartient fors que au serviee de nostre Seingneur et de ses sains, et à la honnerance de sainte Yglise.“ Auch ist bestimmt, es solle kein gefälschtes Werk verbrannt werden (estre arse) aus Rücksieht gegen den Heiligen oder die Heilige, zu deren Andenken es angefertigt wurde.

Dieses weite Vorangeschrittensein der baulichen Hülfskünste nach der Mitte des 13ten Jahrh. zu Paris lässt die Baukunst selbst auf der gleichen Höhe vermuthen und diese Vermuthung wird durch die That bestätigt, indem damals in jenen französischen Gegenden lebendig die Entwickelung des sog. gothischen Baustyls begonnen und Notre-Dame, wozu der Erzbischof Moritz von Sully im J. 1163 den Grundstein gelegt hatte, damals der Vollendung nahe war. Im J. 1257 wurde die Façade des südlichen Kreuzes durch den Baumeister Johann von Chelles angefangen, die Capellen am Chor wurden erst seit 1260, die an der

1) Bei Depping, S. 157, Tit. LXII.
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 Dieses weite Vorangeschrittensein der baulichen Hülfskünste nach der Mitte des 13ten Jahrh. zu Paris lässt die Baukunst selbst auf der gleichen Höhe vermuthen und diese Vermuthung wird durch die That bestätigt, indem damals in jenen französischen Gegenden lebendig die Entwickelung des sog. gothischen Baustyls begonnen und Notre-Dame, wozu der Erzbischof Moritz von Sully im J. 1163 den Grundstein gelegt hatte, damals der Vollendung nahe war. Im J. 1257 wurde die Façade des südlichen Kreuzes durch den Baumeister Johann von Chelles angefangen, die Capellen am Chor wurden erst seit 1260, die an der
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[265/0285] Noth von den Schneidern oder Tuchscheerern an der Feiernacht arbeitete, musste zur Busse 12 Pfenning dem Richter und 24 in die Zunft bezahlen. Neben der oben geschilderten Corporation und Bruderschaft der Bild- und insbesondere der Crucifixschnitzer, welche jedoch später verschwand, gab es zu den Zeiten Boileau’s zu Paris eine zweite, länger erhaltene Corporation „Des Paintres et Taillièes Ymagiers.“ 1) Depping vermuthet, es habe diese Corporation mehr gemalt, vergoIdet und en relief gearbeitet, als freie Figuren; vielleicht aber verfertigte sie auch bald mehr gewöhnliche und kunstlose weltliche Sachen im Gegensatze zu den Crucifixen und Heiligenbildern der ersten Corporation, welche letztere daher aufhören musste, sobald der heilige Glaubenseifer nachliess. Jedenfalls genoss sie keine hohe künstlerische Achtung, denn es ist bestimmt: „Quiconques est ymagiers paintres à Paris, il puet avoir tant de vallès et de aprentiz comme il li plaist, et ouvrer de nuit quant mestier li est.“ Ebenso ist bei ihnen keine Dauer der Lehrzeit angeordnet. Dennoch werden diese Corporationsgenossen von Kriegs- oder Wachtdienst befreiet erklärt: „par la reison de ce que leurs mestiers n’apartient fors que au serviee de nostre Seingneur et de ses sains, et à la honnerance de sainte Yglise.“ Auch ist bestimmt, es solle kein gefälschtes Werk verbrannt werden (estre arse) aus Rücksieht gegen den Heiligen oder die Heilige, zu deren Andenken es angefertigt wurde. Dieses weite Vorangeschrittensein der baulichen Hülfskünste nach der Mitte des 13ten Jahrh. zu Paris lässt die Baukunst selbst auf der gleichen Höhe vermuthen und diese Vermuthung wird durch die That bestätigt, indem damals in jenen französischen Gegenden lebendig die Entwickelung des sog. gothischen Baustyls begonnen und Notre-Dame, wozu der Erzbischof Moritz von Sully im J. 1163 den Grundstein gelegt hatte, damals der Vollendung nahe war. Im J. 1257 wurde die Façade des südlichen Kreuzes durch den Baumeister Johann von Chelles angefangen, die Capellen am Chor wurden erst seit 1260, die an der 1) Bei Depping, S. 157, Tit. LXII.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/285>, abgerufen am 22.11.2024.