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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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sprünglich oft 4 Consuln.1) Nach dem altprager Stadtrechte (Rössler, S. XCVII) soll ein jeder städtischer Gesandte an den König mit 3 Knechten und 4 Pferden ausreiten. Die Universität Leipzig hatte im 16ten Jahrh. und während 100 Jahren die Studenten in 4 Nationen eingetheilt, nämlich in die Meissnische, Sächsische, Bairische und Polnische. In einer grossen Anzahl civitates und oft an den kleinsten Orten im römischen Gallien finden sich als Gemeindsbeamte Quatuorviri.2) In Nismes wählte das Volk nach einer Verordnung des Grafen Raimund V. vom J. 1198 nach den 4 Stadtvierteln je 5 viri boni und diese 20 erwählten sodann die 4 Consuln der Stadt, welche den südfranzösisehen mit den oberitalienischen Städten gemeinsame Consularverfassung, Warnkoenig, a. a. O., S. 319 ff., aus dem Exarchate ableitet. Auch die Bürgerschaft des alten Genf hatte 4 sindics oder procureurs jährlich zu erwählen, und ebenso 12 Rathsmänner. Knebel, Chronik aus den Zeiten des Burgunderkriegs, Basel 1851, I. S. 13, vergl. mit S. 22, erzählt, dass, nachdem im J. 1473 Herzog Karl von Burgund zu Trier von Kaiser Friedrich zum König der Niederlande erhoben worden, er den Kaiser um die Errichtung von 4 Herzogthümern in seinem Reiche und Unterordnung von 4 Bisthümern gebeten habe. - Im Chore des Domes zu Basel waren 4 Hauptkapläne, Assisi (Beisitzer) genannt.3) In der Schlacht bei Granson im J. 1476 hatten die vereinigten Bundestruppen 4 Hauptbanner (principalia baneria), nämlich das des Herzogs Sigmund von Oesterreich, der Berner, Basler und Schwyzer und nach dem Siege wurde an dem Basler Banner der an die bischöfliche Oberherrschaft noch erinnernde rothe Schwenkel abgeschnitten und so das Zeichen der freien Reichsstadt "geviert" gemacht.4) - Die Seraphim werden in der byzantinischen Kirche auch dargestellt durch 2 verschlungene Ringe mit je 4

1) Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 155, 169, 174, 194 und 197.
2) Warnkoenig, S. 52.
3) Knebel, Chronik, I. S. 215, Anm. 67.
4) Knebel, Chronik, II. S. 66.

sprünglich oft 4 Consuln.1) Nach dem altprager Stadtrechte (Rössler, S. XCVII) soll ein jeder städtischer Gesandte an den König mit 3 Knechten und 4 Pferden ausreiten. Die Universität Leipzig hatte im 16ten Jahrh. und während 100 Jahren die Studenten in 4 Nationen eingetheilt, nämlich in die Meissnische, Sächsische, Bairische und Polnische. In einer grossen Anzahl civitates und oft an den kleinsten Orten im römischen Gallien finden sich als Gemeindsbeamte Quatuorviri.2) In Nismes wählte das Volk nach einer Verordnung des Grafen Raimund V. vom J. 1198 nach den 4 Stadtvierteln je 5 viri boni und diese 20 erwählten sodann die 4 Consuln der Stadt, welche den südfranzösisehen mit den oberitalienischen Städten gemeinsame Consularverfassung, Warnkoenig, a. a. O., S. 319 ff., aus dem Exarchate ableitet. Auch die Bürgerschaft des alten Genf hatte 4 sindics oder procureurs jährlich zu erwählen, und ebenso 12 Rathsmänner. Knebel, Chronik aus den Zeiten des Burgunderkriegs, Basel 1851, I. S. 13, vergl. mit S. 22, erzählt, dass, nachdem im J. 1473 Herzog Karl von Burgund zu Trier von Kaiser Friedrich zum König der Niederlande erhoben worden, er den Kaiser um die Errichtung von 4 Herzogthümern in seinem Reiche und Unterordnung von 4 Bisthümern gebeten habe. – Im Chore des Domes zu Basel waren 4 Hauptkapläne, Assisi (Beisitzer) genannt.3) In der Schlacht bei Granson im J. 1476 hatten die vereinigten Bundestruppen 4 Hauptbanner (principalia baneria), nämlich das des Herzogs Sigmund von Oesterreich, der Berner, Basler und Schwyzer und nach dem Siege wurde an dem Basler Banner der an die bischöfliche Oberherrschaft noch erinnernde rothe Schwenkel abgeschnitten und so das Zeichen der freien Reichsstadt „geviert“ gemacht.4) – Die Seraphim werden in der byzantinischen Kirche auch dargestellt durch 2 verschlungene Ringe mit je 4

1) Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 155, 169, 174, 194 und 197.
2) Warnkoenig, S. 52.
3) Knebel, Chronik, I. S. 215, Anm. 67.
4) Knebel, Chronik, II. S. 66.
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[336/0356] sprünglich oft 4 Consuln. 1) Nach dem altprager Stadtrechte (Rössler, S. XCVII) soll ein jeder städtischer Gesandte an den König mit 3 Knechten und 4 Pferden ausreiten. Die Universität Leipzig hatte im 16ten Jahrh. und während 100 Jahren die Studenten in 4 Nationen eingetheilt, nämlich in die Meissnische, Sächsische, Bairische und Polnische. In einer grossen Anzahl civitates und oft an den kleinsten Orten im römischen Gallien finden sich als Gemeindsbeamte Quatuorviri. 2) In Nismes wählte das Volk nach einer Verordnung des Grafen Raimund V. vom J. 1198 nach den 4 Stadtvierteln je 5 viri boni und diese 20 erwählten sodann die 4 Consuln der Stadt, welche den südfranzösisehen mit den oberitalienischen Städten gemeinsame Consularverfassung, Warnkoenig, a. a. O., S. 319 ff., aus dem Exarchate ableitet. Auch die Bürgerschaft des alten Genf hatte 4 sindics oder procureurs jährlich zu erwählen, und ebenso 12 Rathsmänner. Knebel, Chronik aus den Zeiten des Burgunderkriegs, Basel 1851, I. S. 13, vergl. mit S. 22, erzählt, dass, nachdem im J. 1473 Herzog Karl von Burgund zu Trier von Kaiser Friedrich zum König der Niederlande erhoben worden, er den Kaiser um die Errichtung von 4 Herzogthümern in seinem Reiche und Unterordnung von 4 Bisthümern gebeten habe. – Im Chore des Domes zu Basel waren 4 Hauptkapläne, Assisi (Beisitzer) genannt. 3) In der Schlacht bei Granson im J. 1476 hatten die vereinigten Bundestruppen 4 Hauptbanner (principalia baneria), nämlich das des Herzogs Sigmund von Oesterreich, der Berner, Basler und Schwyzer und nach dem Siege wurde an dem Basler Banner der an die bischöfliche Oberherrschaft noch erinnernde rothe Schwenkel abgeschnitten und so das Zeichen der freien Reichsstadt „geviert“ gemacht. 4) – Die Seraphim werden in der byzantinischen Kirche auch dargestellt durch 2 verschlungene Ringe mit je 4 1) Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 155, 169, 174, 194 und 197. 2) Warnkoenig, S. 52. 3) Knebel, Chronik, I. S. 215, Anm. 67. 4) Knebel, Chronik, II. S. 66.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/356>, abgerufen am 24.11.2024.