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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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beiten und zu kämpfen.1) Absehend von allen etwa noch zu erhebenden Einwendungen, möchte wesentlich gegen den Manichäismus einzuwenden sein, dass er mit der menschlichen Natur und menschlichen Bestimmung im Widerspruche stehe, und im Grunde nur mit der Vernichtung des menschlichen Geschlechtes und dieser Welt durchgeführt werden könnte. Die strenge Lehre Manei's verbietet die Tödtung und Beschädigung eines jeden lebenden Wesens wegen der darin enthaltenen Lichttheile und ebenso die Erzeugung und Vermehrung der Lichtwesen, damit das in der Welt vorhandene Licht nicht noch mehr getheilt und der Materie, dem Satan eine grössere Herrschaft werde; aber dieses Gebot vermag der Mensch allein durch die Vernichtung seiner selbst und seines Geschlechtes zu erfüllen. Dass nach einer Stelle in den Acta disputationis (bei Flügel, S. 288) nur 7 Auserwählte, septem electi, welche zugleich an die 7 Erzengel der Iezidis erinnern,2) gewesen sein sollen, ist gewiss dahin zu verstehen, dass unter den Eingeweihten von einem obersten Siebenercollegium, von 7 Priesterfürsten oder Auserwählten, von 7 Höchstgeweihten,3) die Herrschaft und Leitung geführt worden sei, wie überhaupt die Drei-, Fünf- und Siebenzahl, so wie die Vier- und Zwölfzahl in den verschiedensten Anwendungen bei den Manichäern vorkommen. Auch Athen hatte ein Collegium von 7 Nomophylakes oder Gesetzeswächtern.4) In einer Höhle an der äussersten deutschen Meeresküste schlafen 7 Männer mit unversehrten Kleidern und nicht verwesendem Leibe, welche der Tracht nach Römer zu sein scheinen; dereinst sollen sie vielleicht auferstehen und den heidnischen Völkern die heilige Lehre verkünden.5) Auch ist die aus Indien stammende Geschichte von den 7 weisen Meistern hier zu berühren, welche in fast alle orientalischen Sprachen übersetzt ist. Eine griechische Bearbeitung gehört dem 11ten Jahrh. an, eine

1) Flügel, S, 285, Anm. 215 und 216.
2) Meissner, Layard's populärer Bericht, S. 129.
3) Vergl. Symbolik, II. S. 397 ff.
4) Schoemann, I. S. 143.
5) Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 392.

beiten und zu kämpfen.1) Absehend von allen etwa noch zu erhebenden Einwendungen, möchte wesentlich gegen den Manichäismus einzuwenden sein, dass er mit der menschlichen Natur und menschlichen Bestimmung im Widerspruche stehe, und im Grunde nur mit der Vernichtung des menschlichen Geschlechtes und dieser Welt durchgeführt werden könnte. Die strenge Lehre Mânî’s verbietet die Tödtung und Beschädigung eines jeden lebenden Wesens wegen der darin enthaltenen Lichttheile und ebenso die Erzeugung und Vermehrung der Lichtwesen, damit das in der Welt vorhandene Licht nicht noch mehr getheilt und der Materie, dem Satan eine grössere Herrschaft werde; aber dieses Gebot vermag der Mensch allein durch die Vernichtung seiner selbst und seines Geschlechtes zu erfüllen. Dass nach einer Stelle in den Acta disputationis (bei Flügel, S. 288) nur 7 Auserwählte, septem electi, welche zugleich an die 7 Erzengel der Iezidis erinnern,2) gewesen sein sollen, ist gewiss dahin zu verstehen, dass unter den Eingeweihten von einem obersten Siebenercollegium, von 7 Priesterfürsten oder Auserwählten, von 7 Höchstgeweihten,3) die Herrschaft und Leitung geführt worden sei, wie überhaupt die Drei-, Fünf- und Siebenzahl, so wie die Vier- und Zwölfzahl in den verschiedensten Anwendungen bei den Manichäern vorkommen. Auch Athen hatte ein Collegium von 7 Nomophylakes oder Gesetzeswächtern.4) In einer Höhle an der äussersten deutschen Meeresküste schlafen 7 Männer mit unversehrten Kleidern und nicht verwesendem Leibe, welche der Tracht nach Römer zu sein scheinen; dereinst sollen sie vielleicht auferstehen und den heidnischen Völkern die heilige Lehre verkünden.5) Auch ist die aus Indien stammende Geschichte von den 7 weisen Meistern hier zu berühren, welche in fast alle orientalischen Sprachen übersetzt ist. Eine griechische Bearbeitung gehört dem 11ten Jahrh. an, eine

1) Flügel, S, 285, Anm. 215 und 216.
2) Meissner, Layard’s populärer Bericht, S. 129.
3) Vergl. Symbolik, II. S. 397 ff.
4) Schoemann, I. S. 143.
5) Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 392.
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[381/0401] beiten und zu kämpfen. 1) Absehend von allen etwa noch zu erhebenden Einwendungen, möchte wesentlich gegen den Manichäismus einzuwenden sein, dass er mit der menschlichen Natur und menschlichen Bestimmung im Widerspruche stehe, und im Grunde nur mit der Vernichtung des menschlichen Geschlechtes und dieser Welt durchgeführt werden könnte. Die strenge Lehre Mânî’s verbietet die Tödtung und Beschädigung eines jeden lebenden Wesens wegen der darin enthaltenen Lichttheile und ebenso die Erzeugung und Vermehrung der Lichtwesen, damit das in der Welt vorhandene Licht nicht noch mehr getheilt und der Materie, dem Satan eine grössere Herrschaft werde; aber dieses Gebot vermag der Mensch allein durch die Vernichtung seiner selbst und seines Geschlechtes zu erfüllen. Dass nach einer Stelle in den Acta disputationis (bei Flügel, S. 288) nur 7 Auserwählte, septem electi, welche zugleich an die 7 Erzengel der Iezidis erinnern, 2) gewesen sein sollen, ist gewiss dahin zu verstehen, dass unter den Eingeweihten von einem obersten Siebenercollegium, von 7 Priesterfürsten oder Auserwählten, von 7 Höchstgeweihten, 3) die Herrschaft und Leitung geführt worden sei, wie überhaupt die Drei-, Fünf- und Siebenzahl, so wie die Vier- und Zwölfzahl in den verschiedensten Anwendungen bei den Manichäern vorkommen. Auch Athen hatte ein Collegium von 7 Nomophylakes oder Gesetzeswächtern. 4) In einer Höhle an der äussersten deutschen Meeresküste schlafen 7 Männer mit unversehrten Kleidern und nicht verwesendem Leibe, welche der Tracht nach Römer zu sein scheinen; dereinst sollen sie vielleicht auferstehen und den heidnischen Völkern die heilige Lehre verkünden. 5) Auch ist die aus Indien stammende Geschichte von den 7 weisen Meistern hier zu berühren, welche in fast alle orientalischen Sprachen übersetzt ist. Eine griechische Bearbeitung gehört dem 11ten Jahrh. an, eine 1) Flügel, S, 285, Anm. 215 und 216. 2) Meissner, Layard’s populärer Bericht, S. 129. 3) Vergl. Symbolik, II. S. 397 ff. 4) Schoemann, I. S. 143. 5) Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 392.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 381. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/401>, abgerufen am 22.11.2024.