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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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mit den Handwerken, mit dem Bauhandwerke, mit den Maurern und Steinmetzen und lassen die Kunst, die Baukunst, die Baukünstler völlig unberücksichtigt. Die Handwerker bildeten die gesetzlichen, Collegien, Gilden, Innungen und Zünfte und die Statuten des Boileau in Paris, wie die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind an sich blosse Handwerksordnungen, wie auch die sonstige Reichsgesetzgebung stets nur das Handwerk im Auge hat. Die Künstler sind gesetzlich mit unter den Handwerkern und in ihren Verbindungen enthalten: aber bald sagen sie sich innerlich und geistig von den blossen Handwerkern los und verfolgen im Handwerksgewande ganz andere Zwecke, die Kunst, die Bildung und den Geist; werden die geistigen Führer und Leiter der Handwerker. Wenn nun von höheren Kenntnissen, von einer freieren Geistesrichtung und reineren religiösen Ansichten, von Mysterien und Mysterienverbindungen der Bauleute bei den Römern und bei den Germanen geredet wird, denkt jeder sich selbst Klare nicht an die Handwerker, sondern an die Künstler und an die künstlerisch gebildeten Handwerker und von diesen muss Vieles wahr sein, was von jenen nicht gelten kann. Nach Karl dem Grossen waren es die Klöster und Abteien, welche Jahrhunderte lang und bis tief in das 12te Jahrh. hinein die Baukunst vorzüglich leiteten und beherrschten, und zu besserer Erreichung ihrer kirchenbaulichen Zwecke die Laienbruderschaften eingerichtet hatten. Die Baukünstler trugen hier das Gewand des Mönchs oder des Priesters, oder wenigstens des Laienbruders; die Handwerker dienten den Klöstern und Abteien, den Bischöfen als ihre Hörigen, als Grundholden. Als seit dem 11ten Jahrh. und besonders im 12ten und 13ten Jahrh. die Städte und mit ihnen die Kunst und Handwerke neu emporblühten, entwickelten sich in ihnen die festen Bauzünfte und die beweglichen, vorübergehenden Bauhütten, welche letztern aber unbeschadet ihres Begriffes als eines blos Zeitlichen doch auch Jahrhunderte fortbestehen mochten. Zu Rom auf dem Forum waren die Handwerksläden, in denen die Handwerker zugleich zu arbeiten pflegten, ebenfalls ursprünglich blosse Bretterhütten, tabernae, quae zufolge Festus

mit den Handwerken, mit dem Bauhandwerke, mit den Maurern und Steinmetzen und lassen die Kunst, die Baukunst, die Baukünstler völlig unberücksichtigt. Die Handwerker bildeten die gesetzlichen, Collegien, Gilden, Innungen und Zünfte und die Statuten des Boileau in Paris, wie die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind an sich blosse Handwerksordnungen, wie auch die sonstige Reichsgesetzgebung stets nur das Handwerk im Auge hat. Die Künstler sind gesetzlich mit unter den Handwerkern und in ihren Verbindungen enthalten: aber bald sagen sie sich innerlich und geistig von den blossen Handwerkern los und verfolgen im Handwerksgewande ganz andere Zwecke, die Kunst, die Bildung und den Geist; werden die geistigen Führer und Leiter der Handwerker. Wenn nun von höheren Kenntnissen, von einer freieren Geistesrichtung und reineren religiösen Ansichten, von Mysterien und Mysterienverbindungen der Bauleute bei den Römern und bei den Germanen geredet wird, denkt jeder sich selbst Klare nicht an die Handwerker, sondern an die Künstler und an die künstlerisch gebildeten Handwerker und von diesen muss Vieles wahr sein, was von jenen nicht gelten kann. Nach Karl dem Grossen waren es die Klöster und Abteien, welche Jahrhunderte lang und bis tief in das 12te Jahrh. hinein die Baukunst vorzüglich leiteten und beherrschten, und zu besserer Erreichung ihrer kirchenbaulichen Zwecke die Laienbruderschaften eingerichtet hatten. Die Baukünstler trugen hier das Gewand des Mönchs oder des Priesters, oder wenigstens des Laienbruders; die Handwerker dienten den Klöstern und Abteien, den Bischöfen als ihre Hörigen, als Grundholden. Als seit dem 11ten Jahrh. und besonders im 12ten und 13ten Jahrh. die Städte und mit ihnen die Kunst und Handwerke neu emporblühten, entwickelten sich in ihnen die festen Bauzünfte und die beweglichen, vorübergehenden Bauhütten, welche letztern aber unbeschadet ihres Begriffes als eines blos Zeitlichen doch auch Jahrhunderte fortbestehen mochten. Zu Rom auf dem Forum waren die Handwerksläden, in denen die Handwerker zugleich zu arbeiten pflegten, ebenfalls ursprünglich blosse Bretterhütten, tabernae, quae zufolge Festus

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[448/0468] mit den Handwerken, mit dem Bauhandwerke, mit den Maurern und Steinmetzen und lassen die Kunst, die Baukunst, die Baukünstler völlig unberücksichtigt. Die Handwerker bildeten die gesetzlichen, Collegien, Gilden, Innungen und Zünfte und die Statuten des Boileau in Paris, wie die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind an sich blosse Handwerksordnungen, wie auch die sonstige Reichsgesetzgebung stets nur das Handwerk im Auge hat. Die Künstler sind gesetzlich mit unter den Handwerkern und in ihren Verbindungen enthalten: aber bald sagen sie sich innerlich und geistig von den blossen Handwerkern los und verfolgen im Handwerksgewande ganz andere Zwecke, die Kunst, die Bildung und den Geist; werden die geistigen Führer und Leiter der Handwerker. Wenn nun von höheren Kenntnissen, von einer freieren Geistesrichtung und reineren religiösen Ansichten, von Mysterien und Mysterienverbindungen der Bauleute bei den Römern und bei den Germanen geredet wird, denkt jeder sich selbst Klare nicht an die Handwerker, sondern an die Künstler und an die künstlerisch gebildeten Handwerker und von diesen muss Vieles wahr sein, was von jenen nicht gelten kann. Nach Karl dem Grossen waren es die Klöster und Abteien, welche Jahrhunderte lang und bis tief in das 12te Jahrh. hinein die Baukunst vorzüglich leiteten und beherrschten, und zu besserer Erreichung ihrer kirchenbaulichen Zwecke die Laienbruderschaften eingerichtet hatten. Die Baukünstler trugen hier das Gewand des Mönchs oder des Priesters, oder wenigstens des Laienbruders; die Handwerker dienten den Klöstern und Abteien, den Bischöfen als ihre Hörigen, als Grundholden. Als seit dem 11ten Jahrh. und besonders im 12ten und 13ten Jahrh. die Städte und mit ihnen die Kunst und Handwerke neu emporblühten, entwickelten sich in ihnen die festen Bauzünfte und die beweglichen, vorübergehenden Bauhütten, welche letztern aber unbeschadet ihres Begriffes als eines blos Zeitlichen doch auch Jahrhunderte fortbestehen mochten. Zu Rom auf dem Forum waren die Handwerksläden, in denen die Handwerker zugleich zu arbeiten pflegten, ebenfalls ursprünglich blosse Bretterhütten, tabernae, quae zufolge Festus

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/468>, abgerufen am 22.11.2024.