Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.errichtet worden;1) nicht lange darauf wurde das Bisthum zu York von Gregor dem Grossen als ein Erzbisthum demjenigen von Canterbury zur Seite gestellt.2) Nach dem Plane Gregor's sollten in England zwei Metropolitanstühle zu London und York mit je zwölf Bisthümern errichtet werden.3) Vom ersten Anfange aber durchwehte die angelsächsische römisch-katholische Kirche ein gewisser Geist der Freiheit und Unabhängigkeit, welcher der päpstlichen Uebergewalt widerstrebte und dieser durch die Rechte des Landesfürsten ihre Schranken setzte.4) Hiermit ist es zugleich verbunden, dass die Angelsachsen auch in der Kirche oder auch als Christen ihre Sprache im Gegensatze zu allen andern germanisehen Völkern aufrecht erhielten und die lateinische Sprache als die alleinige und allgemeine Kirehensprache, nicht einmal in der Messe, bei ihnen nicht durchdringen konnte. Die Angelsachsen sind auf diese Weise durch ihre Gebete und Gesänge, - kirchlichen Formeln und Rituale, namentlich auch der Taufe, in ihrer Muttersprache, so wie durch die frühzeitigen Uebertragungen des grössern Theils der Schriften des alten und neuen Testamentes in die angelsächsische Sprache für Erhaltung und Entwickelung des germanischen Wesens ausserordentlich wichtig, wie auch ihnen zunächst das Verdienst gebührt, den durch das Christenthum geläuterten Bardismus durch die Bauhütten erhalten und im Anfange des 18ten Jahrh. als die Freimaurerei über die ganze Erde verbreitet zu haben. Die kymrischen und angelsächsischen Gesetze und Gebräuche, poetischen und prosaischen Schriften sind die gemeinsame und mächtige Quelle, aus welcher durch die Jahrhunderte in langsamer Entwickelung und Erstarkung die Freimaurerei in England emporstieg. Uebrigens befand sich York bis unmittelbar in die Zeiten Aethelstan's oder bis zum J. 925 längere Jahre in der Gewalt der Dänen, von welchen da- 1) Lappenberg, I. S. 149. 2) Lappenberg, I. S. 165, 173, 183 und 207. 3) Symbolik, II. S. 685; Weiss, Gesch. Alfred's des Grossen, S. 75. 4) Lappenberg, I. S. 191 ff., vergl. mit S. 503.
errichtet worden;1) nicht lange darauf wurde das Bisthum zu York von Gregor dem Grossen als ein Erzbisthum demjenigen von Canterbury zur Seite gestellt.2) Nach dem Plane Gregor’s sollten in England zwei Metropolitanstühle zu London und York mit je zwölf Bisthümern errichtet werden.3) Vom ersten Anfange aber durchwehte die angelsächsische römisch-katholische Kirche ein gewisser Geist der Freiheit und Unabhängigkeit, welcher der päpstlichen Uebergewalt widerstrebte und dieser durch die Rechte des Landesfürsten ihre Schranken setzte.4) Hiermit ist es zugleich verbunden, dass die Angelsachsen auch in der Kirche oder auch als Christen ihre Sprache im Gegensatze zu allen andern germanisehen Völkern aufrecht erhielten und die lateinische Sprache als die alleinige und allgemeine Kirehensprache, nicht einmal in der Messe, bei ihnen nicht durchdringen konnte. Die Angelsachsen sind auf diese Weise durch ihre Gebete und Gesänge, – kirchlichen Formeln und Rituale, namentlich auch der Taufe, in ihrer Muttersprache, so wie durch die frühzeitigen Uebertragungen des grössern Theils der Schriften des alten und neuen Testamentes in die angelsächsische Sprache für Erhaltung und Entwickelung des germanischen Wesens ausserordentlich wichtig, wie auch ihnen zunächst das Verdienst gebührt, den durch das Christenthum geläuterten Bardismus durch die Bauhütten erhalten und im Anfange des 18ten Jahrh. als die Freimaurerei über die ganze Erde verbreitet zu haben. Die kymrischen und angelsächsischen Gesetze und Gebräuche, poetischen und prosaischen Schriften sind die gemeinsame und mächtige Quelle, aus welcher durch die Jahrhunderte in langsamer Entwickelung und Erstarkung die Freimaurerei in England emporstieg. Uebrigens befand sich York bis unmittelbar in die Zeiten Aethelstan’s oder bis zum J. 925 längere Jahre in der Gewalt der Dänen, von welchen da- 1) Lappenberg, I. S. 149. 2) Lappenberg, I. S. 165, 173, 183 und 207. 3) Symbolik, II. S. 685; Weiss, Gesch. Alfred’s des Grossen, S. 75. 4) Lappenberg, I. S. 191 ff., vergl. mit S. 503.
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errichtet worden; 1) nicht lange darauf wurde das Bisthum zu York von Gregor dem Grossen als ein Erzbisthum demjenigen von Canterbury zur Seite gestellt. 2) Nach dem Plane Gregor’s sollten in England zwei Metropolitanstühle zu London und York mit je zwölf Bisthümern errichtet werden. 3) Vom ersten Anfange aber durchwehte die angelsächsische römisch-katholische Kirche ein gewisser Geist der Freiheit und Unabhängigkeit, welcher der päpstlichen Uebergewalt widerstrebte und dieser durch die Rechte des Landesfürsten ihre Schranken setzte. 4) Hiermit ist es zugleich verbunden, dass die Angelsachsen auch in der Kirche oder auch als Christen ihre Sprache im Gegensatze zu allen andern germanisehen Völkern aufrecht erhielten und die lateinische Sprache als die alleinige und allgemeine Kirehensprache, nicht einmal in der Messe, bei ihnen nicht durchdringen konnte. Die Angelsachsen sind auf diese Weise durch ihre Gebete und Gesänge, – kirchlichen Formeln und Rituale, namentlich auch der Taufe, in ihrer Muttersprache, so wie durch die frühzeitigen Uebertragungen des grössern Theils der Schriften des alten und neuen Testamentes in die angelsächsische Sprache für Erhaltung und Entwickelung des germanischen Wesens ausserordentlich wichtig, wie auch ihnen zunächst das Verdienst gebührt, den durch das Christenthum geläuterten Bardismus durch die Bauhütten erhalten und im Anfange des 18ten Jahrh. als die Freimaurerei über die ganze Erde verbreitet zu haben. Die kymrischen und angelsächsischen Gesetze und Gebräuche, poetischen und prosaischen Schriften sind die gemeinsame und mächtige Quelle, aus welcher durch die Jahrhunderte in langsamer Entwickelung und Erstarkung die Freimaurerei in England emporstieg. Uebrigens befand sich York bis unmittelbar in die Zeiten Aethelstan’s oder bis zum J. 925 längere Jahre in der Gewalt der Dänen, von welchen da-
1) Lappenberg, I. S. 149.
2) Lappenberg, I. S. 165, 173, 183 und 207.
3) Symbolik, II. S. 685; Weiss, Gesch. Alfred’s des Grossen, S. 75.
4) Lappenberg, I. S. 191 ff., vergl. mit S. 503.
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