Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.enthält, und auf das Was und Wie aufmerk- Dritter Abschnitt. Nutzen der Kriminalpsychologie. 15. §. Je tiefer man in den Menschen eindringt, wird
enthält, und auf das Was und Wie aufmerk- Dritter Abſchnitt. Nutzen der Kriminalpſychologie. 15. §. Je tiefer man in den Menſchen eindringt, wird
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enthält, und auf das Was und Wie aufmerk-
ſam macht, wodurch man einem Angeklagten
die Losſprechung, und einem Verdächtigen
Befreyung vom Verdachte erringen kann. Die
Moral für den Richter, welche die Pflichten
des Kriminalrichters aus den Geſetzen der
Sittlichkeit, bezogen auf die richterlichen Ver-
hältniſſe, entwickelt, und das Ideal eines voll-
kommnen Richters aufſtellt, beſchlieſst das
ganze Werk.
Dritter Abſchnitt.
Nutzen der Kriminalpſychologie.
15. §.
Je tiefer man in den Menſchen eindringt,
je mehr Seiten deſſelben man mit Aufmerk-
ſamkeit betrachtet, deſto gröſser iſt die Aus-
beute für Herz und Verſtand. Der Menſch iſt
das einzige Buch, das man nie auslieſ't, und
über dem man nie müde wird. Je öftrer man
ſeine Aufmerkſamkeit auf ihn richtet, je län-
ger man ihn beobachtet, deſto intereſſanter
wird
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