Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.nachstehender Regeln kann dazu beytragen, 1) Der Beobachter lasse sich durch die 2) Er sammle sich so viele Facta, als er 3) Er nehme den Erzählungen Andrer 4) Er
nachſtehender Regeln kann dazu beytragen, 1) Der Beobachter laſſe ſich durch die 2) Er ſammle ſich ſo viele Facta, als er 3) Er nehme den Erzählungen Andrer 4) Er
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0113" n="111"/> nachſtehender Regeln kann dazu beytragen,<lb/> den Beobachter vor Irrthümern und einer fal-<lb/> ſchen Anſicht der Sachen zu verwahren, und<lb/> ſeinen Blick ſicher und treffend zu machen.</p><lb/> <p>1) Der Beobachter laſſe ſich durch die<lb/> gewöhnlichen Vorſtellungen, welche der Na-<lb/> me „Verbrechen„ zu erwecken pflegt, nicht<lb/> misleiten — er beobachte unbefangen. —</p><lb/> <p>2) Er ſammle ſich ſo viele Facta, als er<lb/> nur immer kann: damit eins das andre auf-<lb/> kläre und eine Beobachtung die andre be-<lb/> richtige. —</p><lb/> <p>3) Er nehme den Erzählungen Andrer<lb/> nur das, was volle hiſtoriſche Gewiſsheit hat,<lb/> als factiſch, an, und prüfe ſorgfältig, welches<lb/> die wirkliche Beſchaffenheit und das wahre<lb/> Verhältniſs einer Begebenheit iſt, und was<lb/> für Zuſätze zu derſelben, was für Verände-<lb/> rungen in der Stellung ihrer Theile u. ſ. w.<lb/> durch die individuelle Anſicht und das Rai-<lb/> ſonnement des Erzählers gemacht ſind.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">4) Er</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [111/0113]
nachſtehender Regeln kann dazu beytragen,
den Beobachter vor Irrthümern und einer fal-
ſchen Anſicht der Sachen zu verwahren, und
ſeinen Blick ſicher und treffend zu machen.
1) Der Beobachter laſſe ſich durch die
gewöhnlichen Vorſtellungen, welche der Na-
me „Verbrechen„ zu erwecken pflegt, nicht
misleiten — er beobachte unbefangen. —
2) Er ſammle ſich ſo viele Facta, als er
nur immer kann: damit eins das andre auf-
kläre und eine Beobachtung die andre be-
richtige. —
3) Er nehme den Erzählungen Andrer
nur das, was volle hiſtoriſche Gewiſsheit hat,
als factiſch, an, und prüfe ſorgfältig, welches
die wirkliche Beſchaffenheit und das wahre
Verhältniſs einer Begebenheit iſt, und was
für Zuſätze zu derſelben, was für Verände-
rungen in der Stellung ihrer Theile u. ſ. w.
durch die individuelle Anſicht und das Rai-
ſonnement des Erzählers gemacht ſind.
4) Er
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |