Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.Wahrheit desselben und gegen das darauf ge- Ohne es hier weitläuftig auszuführen, cher §. 579. und der Folgen wegen vorzüglich §. 584. --
Man vergleiche H. Prof. Caesars Uebersetzung von Valaze über die Strafgesetze, oder Entwurf zu ei- nem allgemeinen Strafcodex, besonders die zweyte Abbhandl. des Herausgebers von dem Zwecke der Strafe, wo es unter andern heist: der Zweck al- ler eigentlichen Strafe ist Abschreckung des Unter- worfenen von Uebertretung der Gesetze. Wahrheit deſſelben und gegen das darauf ge- Ohne es hier weitläuftig auszuführen, cher §. 579. und der Folgen wegen vorzüglich §. 584. —
Man vergleiche H. Prof. Caeſars Uebersetzung von Valaze über die Strafgeſetze, oder Entwurf zu ei- nem allgemeinen Strafcodex, beſonders die zweyte Abbhandl. des Herausgebers von dem Zwecke der Strafe, wo es unter andern heiſt: der Zweck al- ler eigentlichen Strafe iſt Abſchreckung des Unter- worfenen von Uebertretung der Gesetze. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0074" n="72"/> Wahrheit deſſelben und gegen das darauf ge-<lb/> gründete Recht des Strafenden, nach dieſem<lb/> Endzweck die Strafe zu beſtimmen, ſehr<lb/> wichtige Gründe zu ſtreiten.</p><lb/> <p>Ohne es hier weitläuftig auszuführen,<lb/> daſs durch keine Art und keinen Grad der<lb/> Strafe, ſondern allein durch weiſe Belehrung,<lb/> eine wachſame Polizey und grade Juſtiz der<lb/> Zweck, von Verbrechen abzuſchrecken, ſicher<lb/> und allgemein erreicht werden kann; ohne<lb/> mich alſo darauf zu berufen, daſs man kein<lb/> Recht habe, Strafen, welche <hi rendition="#i">Menſchen</hi> zuge-<lb/> fügt werden, auf einen Zweck zu berechnen,<lb/> deſſen Erreichung durch ſie <hi rendition="#i">unmöglich</hi> iſt: er-<lb/> innere ich nur daran, daſs auch der Verbre-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">cher</fw><lb/><note xml:id="seg2pn_1_2" prev="#seg2pn_1_1" place="foot" n="**)">§. 579. und der Folgen wegen vorzüglich §. 584. —<lb/> Man vergleiche <hi rendition="#i">H. Prof. Caeſars</hi> Uebersetzung von<lb/><hi rendition="#i">Valaze über die Strafgeſetze, oder Entwurf zu ei-<lb/> nem allgemeinen Strafcodex,</hi> beſonders die zweyte<lb/> Abbhandl. des Herausgebers von dem Zwecke der<lb/> Strafe, wo es unter andern heiſt: der Zweck al-<lb/> ler eigentlichen Strafe iſt Abſchreckung des Unter-<lb/> worfenen von Uebertretung der Gesetze.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [72/0074]
Wahrheit deſſelben und gegen das darauf ge-
gründete Recht des Strafenden, nach dieſem
Endzweck die Strafe zu beſtimmen, ſehr
wichtige Gründe zu ſtreiten.
Ohne es hier weitläuftig auszuführen,
daſs durch keine Art und keinen Grad der
Strafe, ſondern allein durch weiſe Belehrung,
eine wachſame Polizey und grade Juſtiz der
Zweck, von Verbrechen abzuſchrecken, ſicher
und allgemein erreicht werden kann; ohne
mich alſo darauf zu berufen, daſs man kein
Recht habe, Strafen, welche Menſchen zuge-
fügt werden, auf einen Zweck zu berechnen,
deſſen Erreichung durch ſie unmöglich iſt: er-
innere ich nur daran, daſs auch der Verbre-
cher
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**) §. 579. und der Folgen wegen vorzüglich §. 584. —
Man vergleiche H. Prof. Caeſars Uebersetzung von
Valaze über die Strafgeſetze, oder Entwurf zu ei-
nem allgemeinen Strafcodex, beſonders die zweyte
Abbhandl. des Herausgebers von dem Zwecke der
Strafe, wo es unter andern heiſt: der Zweck al-
ler eigentlichen Strafe iſt Abſchreckung des Unter-
worfenen von Uebertretung der Gesetze.
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