Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.Zweyter Abschnitt. Theile der Kriminalpsychologie. 11. §. Obgleich die Kriminalpsychologie die 12. §.
Zweyter Abſchnitt. Theile der Kriminalpſychologie. 11. §. Obgleich die Kriminalpſychologie die 12. §.
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Zweyter Abſchnitt.
Theile der Kriminalpſychologie.
11. §.
Obgleich die Kriminalpſychologie die
vornehmſten Grundbegriffe und Sätze aus der
allgemeinen Seelenlehre vorausſetzt; ſo nimmt
ſie doch dasjenige aus derſelben, welches mit
den Gegenſtänden, die ſie betrachtet, in ei-
nem nahen und ſyſtematiſchen Zuſammen-
hange ſteht, in ihren Plan auf. Da nun die
Gegenſtände der Kriminalpſychologie Verbre-
chen ſind, dieſe aber, als Handlungen, den
allgemeinen Geſetzen, welche die Handlun-
gen des Menſchen beſtimmen, unterworfen
ſind; ſo müſſen in dem erſten Theile unſrer
Wiſſenſchaft allgemeine Betrachtungen über
das menſchliche Handlungsvermögen und die
damit zuſammenhängenden Materien angeſtellt
werden. Der Verfaſſer nennt dieſen erſten
Theil der Kriminalpſychologie „Pſychologiſche
Theorie des menſchlichen Handlungsvermögens.„
12. §.
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