Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

unter der Hand Mittel und Wege gefunden haben, durch Freygebigkeit der Teutschen Kayser die, von ihnen verwaltete, und etwan auch mannichmal schon zum Theil zur Benutzung angewiesene, Reichs-Lande und Güter eigenthümlich und erblich zu erhalten; so hat unter denselben auch das Geschlecht der Grafen von Nassau Gelegenheit gehabt, allerley ansehnliche Güter, nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden von solchen Kaysern eigenthümlich und erblich zu überkommen. Die eigentliche Zeit, wenn solches geschehen, lässet sich zwar so genau nicht benennen, doch ist solches vermuthlich nicht gar lange nach dem tausenden Jahr nach Christi Geburt geschehen. Denn in derselben beyläufigen Zeit (wie solches bereits oben in der zweyten Abtheilung berühret ist) hat sich die gemeldte grosse Veränderung der verschiedenen Teutschen Länder und Herrschaften meistentheils zugetragen. Wiewohl doch auch, nicht ohne Grund, so vermuthen stehet, daß, da die meiste solcher gemeldten Herren in Teutschland ihre ansehnliche Güter und Länder eben nicht auf einmal und von einem Kayser, sondern gemeiniglich nach und nach, und von verschiedenen Kaysern erhalten haben, also auch die mancherley ansehnliche Lande und Güter, welche die Grafen von Nassau erlanget, und vermuthlich etwan auch die Wißbadische Herrschaft nicht auf einmal, sondern nach und

unter der Hand Mittel und Wege gefunden haben, durch Freygebigkeit der Teutschen Kayser die, von ihnen verwaltete, und etwan auch mannichmal schon zum Theil zur Benutzung angewiesene, Reichs-Lande und Güter eigenthümlich und erblich zu erhalten; so hat unter denselben auch das Geschlecht der Grafen von Nassau Gelegenheit gehabt, allerley ansehnliche Güter, nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden von solchen Kaysern eigenthümlich und erblich zu überkommen. Die eigentliche Zeit, wenn solches geschehen, lässet sich zwar so genau nicht benennen, doch ist solches vermuthlich nicht gar lange nach dem tausenden Jahr nach Christi Geburt geschehen. Denn in derselben beyläufigen Zeit (wie solches bereits oben in der zweyten Abtheilung berühret ist) hat sich die gemeldte grosse Veränderung der verschiedenen Teutschen Länder und Herrschaften meistentheils zugetragen. Wiewohl doch auch, nicht ohne Grund, so vermuthen stehet, daß, da die meiste solcher gemeldten Herren in Teutschland ihre ansehnliche Güter und Länder eben nicht auf einmal und von einem Kayser, sondern gemeiniglich nach und nach, und von verschiedenen Kaysern erhalten haben, also auch die mancherley ansehnliche Lande und Güter, welche die Grafen von Nassau erlanget, und vermuthlich etwan auch die Wißbadische Herrschaft nicht auf einmal, sondern nach und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0202" n="166"/>
unter der Hand Mittel und Wege gefunden haben, durch Freygebigkeit der Teutschen Kayser die, von ihnen verwaltete, und etwan auch mannichmal schon zum Theil zur Benutzung angewiesene, Reichs-Lande und Güter eigenthümlich und erblich zu erhalten; so hat unter denselben auch das Geschlecht der Grafen von Nassau Gelegenheit gehabt, allerley ansehnliche Güter, nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden von solchen Kaysern eigenthümlich und erblich zu überkommen. Die eigentliche Zeit, wenn solches geschehen, lässet sich zwar so genau nicht benennen, doch ist solches vermuthlich nicht gar lange nach dem tausenden Jahr nach Christi Geburt geschehen. Denn in derselben beyläufigen Zeit (wie solches bereits oben in der zweyten Abtheilung berühret ist) hat sich die gemeldte grosse Veränderung der verschiedenen Teutschen Länder und Herrschaften meistentheils zugetragen. Wiewohl doch auch, nicht ohne Grund, so vermuthen stehet, daß, da die meiste solcher gemeldten Herren in Teutschland ihre ansehnliche Güter und Länder eben nicht auf einmal und von einem Kayser, sondern gemeiniglich nach und nach, und von verschiedenen Kaysern erhalten haben, also auch die mancherley ansehnliche Lande und Güter, welche die Grafen von Nassau erlanget, und vermuthlich etwan auch die Wißbadische Herrschaft nicht auf einmal, sondern nach und
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[166/0202] unter der Hand Mittel und Wege gefunden haben, durch Freygebigkeit der Teutschen Kayser die, von ihnen verwaltete, und etwan auch mannichmal schon zum Theil zur Benutzung angewiesene, Reichs-Lande und Güter eigenthümlich und erblich zu erhalten; so hat unter denselben auch das Geschlecht der Grafen von Nassau Gelegenheit gehabt, allerley ansehnliche Güter, nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden von solchen Kaysern eigenthümlich und erblich zu überkommen. Die eigentliche Zeit, wenn solches geschehen, lässet sich zwar so genau nicht benennen, doch ist solches vermuthlich nicht gar lange nach dem tausenden Jahr nach Christi Geburt geschehen. Denn in derselben beyläufigen Zeit (wie solches bereits oben in der zweyten Abtheilung berühret ist) hat sich die gemeldte grosse Veränderung der verschiedenen Teutschen Länder und Herrschaften meistentheils zugetragen. Wiewohl doch auch, nicht ohne Grund, so vermuthen stehet, daß, da die meiste solcher gemeldten Herren in Teutschland ihre ansehnliche Güter und Länder eben nicht auf einmal und von einem Kayser, sondern gemeiniglich nach und nach, und von verschiedenen Kaysern erhalten haben, also auch die mancherley ansehnliche Lande und Güter, welche die Grafen von Nassau erlanget, und vermuthlich etwan auch die Wißbadische Herrschaft nicht auf einmal, sondern nach und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/202
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/202>, abgerufen am 05.12.2024.