(woselbst noch jetzo viele alte ansehnliche Mauer-Stücke von einem vormals daselbst gestandenen grossen und festen Schlosse zu sehen sind) eine Stadt zu machen, dieselbe zu befestigen, Stock und Galgen zu bauen, und einen Marckt daselbst anzurichten, als Franckfurt am Mayn und Maintz das Recht habe. Auch erhielt er von diesem Kayser einige Begnadigungen, L. U. vor die Stadt Wißbaden selbst. Und in dem Jahr 1361 bekam er von demselben eine Anweisung auf den Zoll und das Geleite zu Wißbaden, welche Gefälle damals noch mehrentheils den Teutschen Kaysern zugehörten, und ist die Urkunde davon, in welcher Wißbaden in Böhmischer Sprache Wyschaden genennet wird, in des Glafey An. Hist. T. 1. p 541 zu finden. Er hatte schon in dem Jahr 1346 die Regierung seiner Landen an seine zwey älteste Söhne Adolph und Johann abgegeben, und solches im Jahr 1355 noch weiter und deutlicher bekräftiget. Er starb 1361, und ward in dem Closter Clarenthal begraben. Seine beyde jetzt-benennte älteste Söhne Adolph und Johann (denn die zwey übrige, Craft und Ruprecht, waren mit einigen wenigen Gütern abgefunden worden) theileten sich, noch bey Leb-Zeiten und auf Verordnung des Vatters, in dessen Nassauische Lande, und bekam der erste Wißbaden und Idstein, (welches in den alten Nassauischen Schriften Edickenstein,
(woselbst noch jetzo viele alte ansehnliche Mauer-Stücke von einem vormals daselbst gestandenen grossen und festen Schlosse zu sehen sind) eine Stadt zu machen, dieselbe zu befestigen, Stock und Galgen zu bauen, und einen Marckt daselbst anzurichten, als Franckfurt am Mayn und Maintz das Recht habe. Auch erhielt er von diesem Kayser einige Begnadigungen, L. U. vor die Stadt Wißbaden selbst. Und in dem Jahr 1361 bekam er von demselben eine Anweisung auf den Zoll und das Geleite zu Wißbaden, welche Gefälle damals noch mehrentheils den Teutschen Kaysern zugehörten, und ist die Urkunde davon, in welcher Wißbaden in Böhmischer Sprache Wyschaden genennet wird, in des Glafey An. Hist. T. 1. p 541 zu finden. Er hatte schon in dem Jahr 1346 die Regierung seiner Landen an seine zwey älteste Söhne Adolph und Johann abgegeben, und solches im Jahr 1355 noch weiter und deutlicher bekräftiget. Er starb 1361, und ward in dem Closter Clarenthal begraben. Seine beyde jetzt-benennte älteste Söhne Adolph und Johann (denn die zwey übrige, Craft und Ruprecht, waren mit einigen wenigen Gütern abgefunden worden) theileten sich, noch bey Leb-Zeiten und auf Verordnung des Vatters, in dessen Nassauische Lande, und bekam der erste Wißbaden und Idstein, (welches in den alten Nassauischen Schriften Edickenstein,
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(woselbst noch jetzo viele alte ansehnliche Mauer-Stücke von einem vormals daselbst gestandenen grossen und festen Schlosse zu sehen sind) eine Stadt zu machen, dieselbe zu befestigen, Stock und Galgen zu bauen, und einen Marckt daselbst anzurichten, als Franckfurt am Mayn und Maintz das Recht habe. Auch erhielt er von diesem Kayser einige Begnadigungen, L. U. vor die Stadt Wißbaden selbst. Und in dem Jahr 1361 bekam er von demselben eine Anweisung auf den Zoll und das Geleite zu Wißbaden, welche Gefälle damals noch mehrentheils den Teutschen Kaysern zugehörten, und ist die Urkunde davon, in welcher Wißbaden in Böhmischer Sprache Wyschaden genennet wird, in des Glafey <hirendition="#aq">An. Hist. T. 1. p 541</hi> zu finden. Er hatte schon in dem Jahr 1346 die Regierung seiner Landen an seine zwey älteste Söhne Adolph und Johann abgegeben, und solches im Jahr 1355 noch weiter und deutlicher bekräftiget. Er starb 1361, und ward in dem Closter Clarenthal begraben. Seine beyde jetzt-benennte älteste Söhne Adolph und Johann (denn die zwey übrige, Craft und Ruprecht, waren mit einigen wenigen Gütern abgefunden worden) theileten sich, noch bey Leb-Zeiten und auf Verordnung des Vatters, in dessen Nassauische Lande, und bekam der erste Wißbaden und Idstein, (welches in den alten Nassauischen Schriften Edickenstein,
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(woselbst noch jetzo viele alte ansehnliche Mauer-Stücke von einem vormals daselbst gestandenen grossen und festen Schlosse zu sehen sind) eine Stadt zu machen, dieselbe zu befestigen, Stock und Galgen zu bauen, und einen Marckt daselbst anzurichten, als Franckfurt am Mayn und Maintz das Recht habe. Auch erhielt er von diesem Kayser einige Begnadigungen, L. U. vor die Stadt Wißbaden selbst. Und in dem Jahr 1361 bekam er von demselben eine Anweisung auf den Zoll und das Geleite zu Wißbaden, welche Gefälle damals noch mehrentheils den Teutschen Kaysern zugehörten, und ist die Urkunde davon, in welcher Wißbaden in Böhmischer Sprache Wyschaden genennet wird, in des Glafey An. Hist. T. 1. p 541 zu finden. Er hatte schon in dem Jahr 1346 die Regierung seiner Landen an seine zwey älteste Söhne Adolph und Johann abgegeben, und solches im Jahr 1355 noch weiter und deutlicher bekräftiget. Er starb 1361, und ward in dem Closter Clarenthal begraben. Seine beyde jetzt-benennte älteste Söhne Adolph und Johann (denn die zwey übrige, Craft und Ruprecht, waren mit einigen wenigen Gütern abgefunden worden) theileten sich, noch bey Leb-Zeiten und auf Verordnung des Vatters, in dessen Nassauische Lande, und bekam der erste Wißbaden und Idstein, (welches in den alten Nassauischen Schriften Edickenstein,
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/219>, abgerufen am 28.02.2025.
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