in ihrer Minderjährigkeit. Der erste starb 1599 in Idstein, und ward daselbst in die Kirche begraben. Der andere starb 1605 in der Dillenburg, und ward daselbst in der Kirche beerdiget. Mit diesem letztern nahm also die den Nassau-Wißbadische Stamm-Linie ein Ende, und fielen deroselben Lande an die nächstverwandte Nassau-Weilburgische Linie, welche, weil sie bereits, geraume Zeit vorher, durch Heurath die Saarbrückische Lande erlanget, die Nassau-Saarbrückische Linie genennet wurde. Der damals lebende regierende Graf und eintzige annoch übrige Stammhalter des gantzen Nassau-Wahlramischen Hauses hieß Ludwig. Dieser blieb wohnen in Saarbrücken, und ließ die ererbte Lande, und also auch Wißbaden, durch besondere nachgesetzte Regierungen verwalten. Er hat den Ruhm erhalten, daß er eine sonderbare Achtung vor Religion und Gottes-Dienst gehabt, auch vieles auf Erhaltung der Kirchen und Schulen verwendet habe; wie er denn solches unter andern auch durch die von ihm verfassete, und noch jetzo übliche Kirchen-Ordnung seiner Landen, wie auch durch die, in dem Closter Clarenthal bey Wißbaden angeordnete, Versorgung der Land-Armen (davon unten ein mehreres wird berichtet werden) und andere dergleichen löbliche Anstalten sattsam an den Tag geleget hat. Er erlebte mit dem Jahr 1618 den Anfang des
in ihrer Minderjährigkeit. Der erste starb 1599 in Idstein, und ward daselbst in die Kirche begraben. Der andere starb 1605 in der Dillenburg, und ward daselbst in der Kirche beerdiget. Mit diesem letztern nahm also die den Nassau-Wißbadische Stamm-Linie ein Ende, und fielen deroselben Lande an die nächstverwandte Nassau-Weilburgische Linie, welche, weil sie bereits, geraume Zeit vorher, durch Heurath die Saarbrückische Lande erlanget, die Nassau-Saarbrückische Linie genennet wurde. Der damals lebende regierende Graf und eintzige annoch übrige Stammhalter des gantzen Nassau-Wahlramischen Hauses hieß Ludwig. Dieser blieb wohnen in Saarbrücken, und ließ die ererbte Lande, und also auch Wißbaden, durch besondere nachgesetzte Regierungen verwalten. Er hat den Ruhm erhalten, daß er eine sonderbare Achtung vor Religion und Gottes-Dienst gehabt, auch vieles auf Erhaltung der Kirchen und Schulen verwendet habe; wie er denn solches unter andern auch durch die von ihm verfassete, und noch jetzo übliche Kirchen-Ordnung seiner Landen, wie auch durch die, in dem Closter Clarenthal bey Wißbaden angeordnete, Versorgung der Land-Armen (davon unten ein mehreres wird berichtet werden) und andere dergleichen löbliche Anstalten sattsam an den Tag geleget hat. Er erlebte mit dem Jahr 1618 den Anfang des
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in ihrer Minderjährigkeit. Der erste starb 1599 in Idstein, und ward daselbst in die Kirche begraben. Der andere starb 1605 in der Dillenburg, und ward daselbst in der Kirche beerdiget. Mit diesem letztern nahm also die den Nassau-Wißbadische Stamm-Linie ein Ende, und fielen deroselben Lande an die nächstverwandte Nassau-Weilburgische Linie, welche, weil sie bereits, geraume Zeit vorher, durch Heurath die Saarbrückische Lande erlanget, die Nassau-Saarbrückische Linie genennet wurde. Der damals lebende regierende Graf und eintzige annoch übrige Stammhalter des gantzen Nassau-Wahlramischen Hauses hieß Ludwig. Dieser blieb wohnen in Saarbrücken, und ließ die ererbte Lande, und also auch Wißbaden, durch besondere nachgesetzte Regierungen verwalten. Er hat den Ruhm erhalten, daß er eine sonderbare Achtung vor Religion und Gottes-Dienst gehabt, auch vieles auf Erhaltung der Kirchen und Schulen verwendet habe; wie er denn solches unter andern auch durch die von ihm verfassete, und noch jetzo übliche Kirchen-Ordnung seiner Landen, wie auch durch die, in dem Closter Clarenthal bey Wißbaden angeordnete, Versorgung der Land-Armen (davon unten ein mehreres wird berichtet werden) und andere dergleichen löbliche Anstalten sattsam an den Tag geleget hat. Er erlebte mit dem Jahr 1618 den Anfang des
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in ihrer Minderjährigkeit. Der erste starb 1599 in Idstein, und ward daselbst in die Kirche begraben. Der andere starb 1605 in der Dillenburg, und ward daselbst in der Kirche beerdiget. Mit diesem letztern nahm also die den Nassau-Wißbadische Stamm-Linie ein Ende, und fielen deroselben Lande an die nächstverwandte Nassau-Weilburgische Linie, welche, weil sie bereits, geraume Zeit vorher, durch Heurath die Saarbrückische Lande erlanget, die Nassau-Saarbrückische Linie genennet wurde. Der damals lebende regierende Graf und eintzige annoch übrige Stammhalter des gantzen Nassau-Wahlramischen Hauses hieß Ludwig. Dieser blieb wohnen in Saarbrücken, und ließ die ererbte Lande, und also auch Wißbaden, durch besondere nachgesetzte Regierungen verwalten. Er hat den Ruhm erhalten, daß er eine sonderbare Achtung vor Religion und Gottes-Dienst gehabt, auch vieles auf Erhaltung der Kirchen und Schulen verwendet habe; wie er denn solches unter andern auch durch die von ihm verfassete, und noch jetzo übliche Kirchen-Ordnung seiner Landen, wie auch durch die, in dem Closter Clarenthal bey Wißbaden angeordnete, Versorgung der Land-Armen (davon unten ein mehreres wird berichtet werden) und andere dergleichen löbliche Anstalten sattsam an den Tag geleget hat. Er erlebte mit dem Jahr 1618 den Anfang des
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/228>, abgerufen am 28.02.2025.
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