an den Blattern gestorben, und in der Kirche zu Idstein beerdiget worden. Weil er keine männliche Leibes-Erben hinterlassen, so sind seine besessene Lande, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, an die nächste Stamm-Verwandte, nemlich an den regierenden Grafen zu Ottweiler Friedrich Ludwig zur Helffte, und an den regierenden Grafen zu Nassau-Saarbrücken Carl Ludwig zur Helffte, gefallen, welche beyde Herren aber der Regierung dieser ihnen zugefallenen Landen nicht gar lange vorgestanden haben; massen der letzte 1723 in Idstein gestorben, und daselbst in der Kirche begraben worden, der erste aber 1728 in Saarbrücken gestorben, und in Ottweiler in der Kirche beerdiget worden. Beyde Herren aber haben auch in der gesammten Zeit ihrer Regierung durch viele Proben rühmlichst bewiesen, daß sie, gleich ihren hohen Vor-Eltern und Anverwandten, eine sonderliche Achtung vor die Religion, öffentlichen Gottes-Dienst, Kirchen und Schulen gehabt, und aus diesem Grunde allerley Christliche Ordnungen in ihren Landen einzuführen und zu handhaben, beflissen gewesen. Sie haben ihre ererbte Idstein- und Wißbadische Lande durch ihre nachgesetzte Regierungs-Räthe in Idstein verwalten lassen, sind aber doch auch zu Zeiten selbst in denselben gegenwärtig gewesen. Weil sie beyde ohne männliche Leibes-Erben gestorben, so sind ihre
an den Blattern gestorben, und in der Kirche zu Idstein beerdiget worden. Weil er keine männliche Leibes-Erben hinterlassen, so sind seine besessene Lande, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, an die nächste Stamm-Verwandte, nemlich an den regierenden Grafen zu Ottweiler Friedrich Ludwig zur Helffte, und an den regierenden Grafen zu Nassau-Saarbrücken Carl Ludwig zur Helffte, gefallen, welche beyde Herren aber der Regierung dieser ihnen zugefallenen Landen nicht gar lange vorgestanden haben; massen der letzte 1723 in Idstein gestorben, und daselbst in der Kirche begraben worden, der erste aber 1728 in Saarbrücken gestorben, und in Ottweiler in der Kirche beerdiget worden. Beyde Herren aber haben auch in der gesammten Zeit ihrer Regierung durch viele Proben rühmlichst bewiesen, daß sie, gleich ihren hohen Vor-Eltern und Anverwandten, eine sonderliche Achtung vor die Religion, öffentlichen Gottes-Dienst, Kirchen und Schulen gehabt, und aus diesem Grunde allerley Christliche Ordnungen in ihren Landen einzuführen und zu handhaben, beflissen gewesen. Sie haben ihre ererbte Idstein- und Wißbadische Lande durch ihre nachgesetzte Regierungs-Räthe in Idstein verwalten lassen, sind aber doch auch zu Zeiten selbst in denselben gegenwärtig gewesen. Weil sie beyde ohne männliche Leibes-Erben gestorben, so sind ihre
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an den Blattern gestorben, und in der Kirche zu Idstein beerdiget worden. Weil er keine männliche Leibes-Erben hinterlassen, so sind seine besessene Lande, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, an die nächste Stamm-Verwandte, nemlich an den regierenden Grafen zu Ottweiler Friedrich Ludwig zur Helffte, und an den regierenden Grafen zu Nassau-Saarbrücken Carl Ludwig zur Helffte, gefallen, welche beyde Herren aber der Regierung dieser ihnen zugefallenen Landen nicht gar lange vorgestanden haben; massen der letzte 1723 in Idstein gestorben, und daselbst in der Kirche begraben worden, der erste aber 1728 in Saarbrücken gestorben, und in Ottweiler in der Kirche beerdiget worden. Beyde Herren aber haben auch in der gesammten Zeit ihrer Regierung durch viele Proben rühmlichst bewiesen, daß sie, gleich ihren hohen Vor-Eltern und Anverwandten, eine sonderliche Achtung vor die Religion, öffentlichen Gottes-Dienst, Kirchen und Schulen gehabt, und aus diesem Grunde allerley Christliche Ordnungen in ihren Landen einzuführen und zu handhaben, beflissen gewesen. Sie haben ihre ererbte Idstein- und Wißbadische Lande durch ihre nachgesetzte Regierungs-Räthe in Idstein verwalten lassen, sind aber doch auch zu Zeiten selbst in denselben gegenwärtig gewesen. Weil sie beyde ohne männliche Leibes-Erben gestorben, so sind ihre
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/234>, abgerufen am 28.02.2025.
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