Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.



in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0277" n="241"/>
in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.</p>
        </div>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[241/0277] in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/277
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/277>, abgerufen am 22.11.2024.