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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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andere Gebäude in den Brand gestecket, und so gehauset, daß (wie es in einem damals aufgesetzten Bericht hiervon lautet) es mit keiner Feder könne beschrieben werden. Sie haben so denn die annoch übrige mißhandelte Einwohner unserer Stadt, nachdem sie solche nackend ausgezogen, als eine Heerde Vieh nach Elfeld geführet, den Raub aber an Pferden, Rind- und Feder-Vieh, Mehl-Früchten, Kleidern, und allem übrigen Hausrath, ohne was sie an Geld erpresset, über den Mayn in Sicherheit geschicket. Darauf aber GOtt, aus gerechtem Gerichte, zur Strafe, verhänget, daß diese ruchlose Kriegs-Leute, als sie, ohngefähr 6 Wochen darnach, das Städtlein Bensheim in der Berg-Strasse haben bestürmen müssen, vor demselben meistens sind niedergeschossen worden, und also ihres so sündlich-erlangten Soldaten-Gutes nicht lange froh geblieben sind. Wie denn selbst der Obriste Sporck (welcher, wie in dem obgemeldten alten schriftlichen Bericht von diesem Unfall bezeuget wird, und ohnehin aus allen Umständen von selbst zu schliessen ist, seine obgemeldte Salveguarde nur zum blossen Schein gegeben, und von dieser vorgewesenen schändlichern Plünderung vorläufige Kundschaft gehabt hat) in einem Scharmützel gefährlich ist verwundet, und kaum wieder geheilet, der Obriste Wolff aber, nebst vielen andern, bey der Wißbadischen Plünderung

andere Gebäude in den Brand gestecket, und so gehauset, daß (wie es in einem damals aufgesetzten Bericht hiervon lautet) es mit keiner Feder könne beschrieben werden. Sie haben so denn die annoch übrige mißhandelte Einwohner unserer Stadt, nachdem sie solche nackend ausgezogen, als eine Heerde Vieh nach Elfeld geführet, den Raub aber an Pferden, Rind- und Feder-Vieh, Mehl-Früchten, Kleidern, und allem übrigen Hausrath, ohne was sie an Geld erpresset, über den Mayn in Sicherheit geschicket. Darauf aber GOtt, aus gerechtem Gerichte, zur Strafe, verhänget, daß diese ruchlose Kriegs-Leute, als sie, ohngefähr 6 Wochen darnach, das Städtlein Bensheim in der Berg-Strasse haben bestürmen müssen, vor demselben meistens sind niedergeschossen worden, und also ihres so sündlich-erlangten Soldaten-Gutes nicht lange froh geblieben sind. Wie denn selbst der Obriste Sporck (welcher, wie in dem obgemeldten alten schriftlichen Bericht von diesem Unfall bezeuget wird, und ohnehin aus allen Umständen von selbst zu schliessen ist, seine obgemeldte Salveguarde nur zum blossen Schein gegeben, und von dieser vorgewesenen schändlichern Plünderung vorläufige Kundschaft gehabt hat) in einem Scharmützel gefährlich ist verwundet, und kaum wieder geheilet, der Obriste Wolff aber, nebst vielen andern, bey der Wißbadischen Plünderung

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andere Gebäude in den Brand gestecket, und so gehauset, daß (wie es in einem damals aufgesetzten Bericht hiervon lautet) es mit keiner Feder könne beschrieben werden. Sie haben so denn die annoch übrige mißhandelte Einwohner unserer Stadt, nachdem sie solche nackend ausgezogen, als eine Heerde Vieh nach Elfeld geführet, den Raub aber an Pferden, Rind- und Feder-Vieh, Mehl-Früchten, Kleidern, und allem übrigen Hausrath, ohne was sie an Geld erpresset, über den Mayn in Sicherheit geschicket. Darauf aber GOtt, aus gerechtem Gerichte, zur Strafe, verhänget, daß diese ruchlose Kriegs-Leute, als sie, ohngefähr 6 Wochen darnach, das Städtlein Bensheim in der Berg-Strasse haben bestürmen müssen, vor demselben meistens sind niedergeschossen worden, und also ihres so sündlich-erlangten Soldaten-Gutes nicht lange froh geblieben sind. Wie denn selbst der Obriste Sporck (welcher, wie in dem obgemeldten alten schriftlichen Bericht von diesem Unfall bezeuget wird, und ohnehin aus allen Umständen von selbst zu schliessen ist, seine obgemeldte Salveguarde nur zum blossen Schein gegeben, und von dieser vorgewesenen schändlichern Plünderung vorläufige Kundschaft gehabt hat) in einem Scharmützel gefährlich ist verwundet, und kaum wieder geheilet, der Obriste Wolff aber, nebst vielen andern, bey der Wißbadischen Plünderung
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[289/0325] andere Gebäude in den Brand gestecket, und so gehauset, daß (wie es in einem damals aufgesetzten Bericht hiervon lautet) es mit keiner Feder könne beschrieben werden. Sie haben so denn die annoch übrige mißhandelte Einwohner unserer Stadt, nachdem sie solche nackend ausgezogen, als eine Heerde Vieh nach Elfeld geführet, den Raub aber an Pferden, Rind- und Feder-Vieh, Mehl-Früchten, Kleidern, und allem übrigen Hausrath, ohne was sie an Geld erpresset, über den Mayn in Sicherheit geschicket. Darauf aber GOtt, aus gerechtem Gerichte, zur Strafe, verhänget, daß diese ruchlose Kriegs-Leute, als sie, ohngefähr 6 Wochen darnach, das Städtlein Bensheim in der Berg-Strasse haben bestürmen müssen, vor demselben meistens sind niedergeschossen worden, und also ihres so sündlich-erlangten Soldaten-Gutes nicht lange froh geblieben sind. Wie denn selbst der Obriste Sporck (welcher, wie in dem obgemeldten alten schriftlichen Bericht von diesem Unfall bezeuget wird, und ohnehin aus allen Umständen von selbst zu schliessen ist, seine obgemeldte Salveguarde nur zum blossen Schein gegeben, und von dieser vorgewesenen schändlichern Plünderung vorläufige Kundschaft gehabt hat) in einem Scharmützel gefährlich ist verwundet, und kaum wieder geheilet, der Obriste Wolff aber, nebst vielen andern, bey der Wißbadischen Plünderung

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/325>, abgerufen am 25.11.2024.